IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. September 2008

    Unseres Erachtens vertrauenswürdigen Quellen zufolge soll eine Person oder ein Unternehmen unter dem Titel „Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Friedrichstraße, Berlin“ Onlinehändler abmahnen. Dem Vernehmen nach soll die Abmahnung, die keine vollständige Postadresse aufweist, einige Verstöße gegen § 5 TMG (Anbieterkennzeichnung) beanstanden, die Unterlassungserklärung zu weit gefasst und die Kostennote des „Rechtsanwalts“ (Streitwert: 30.000 EUR) deutlich überhöht sein. Auftraggeber des „Rechtsanwalts“ sollen eBay-Händler sein, die in der Realität existieren, sich aber dagegen wehren, einen Rechtsanwalt „Schmitz“ mandatiert zu haben, um andere Onlinehändler abzumahnen. Ein „Rechtsanwalt Andreas Schmitz“ in „Berlin“ ist tatsächlich laut bundesweitem (mehr …)

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