IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 25.10.2012, Az. 223 C 12655/12
    § 119 BGB, § 242 BGB, § 123 BGB, § 130 Abs. 1 S. 2 BGB, § 312 Nr. 2 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Vertrag, der mit einem Fitness-Studio nach Absolvierung eines Probetraining geschlossen wird, weder ohne Weiteres anfechtbar noch widerrufbar ist. Es handele sich nicht um eine Freizeitveranstaltung, auf die ein Widerrufsrechts ausnahmsweise anwendbar wäre. Es sei nicht überraschend, dass ein Fitness-Studio Probetrainings veranstaltet gerade um Mitglieder zu werben. Für eine Anfechtbarkeit habe die Beklagte nicht ausreichend vorgetragen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Az. 9 S 166/12
    § 433 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGB

    Das LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion bei einem sich nach Erstellung des Angebots zeigenden Sachmangel durch den Verkäufer abgebrochen werden darf, ohne dass dieser sich gegenüber dem höchstbietenden Käufer schadensersatzpflichtig macht. Entscheidend war, dass die Kammer eine Einbeziehung der eBay-AGB (dort § 10 Nr. 1) erkannte, so dass die eBay-Auktion unter einem rechtlichen Vorbehalt gestartet worden sei. Da beide Parteien mit der Anmeldung bei eBay den AGB zugestimmt hätten, seien diese bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012, Az. 13 S 143/12
    § 305 c Abs. 1 BGB, § 310 BGB

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine unauffällig im Fließtext verborgene Vergütungsklausel in einem Antrag auf einen Internet-Branchenbucheintrag dazu führt, dass diese Klausel als überraschend und damit unwirksam zu qualifizieren ist. Demnach hat das Gericht einen Zahlungsanspruch des Anbieters abgelehnt. Es sei bekannt, dass es eine Reihe von kostenlosen Angeboten für solche Einträge im Internet gebe, so dass bei einem kostenpflichtigen Antrag dies in ausreichender Deutlichkeit dargestellt werden müsse. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2012, Az. 6 U 114/11
    § 142 Abs. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Lizenzvertrag über die Verwertung eines Patents (hier: Proteinkonzentrat zur Nahrungsmittelergänzung) wirksam angefochten werden kann, wenn es tatsächlich nicht zu einer Anmeldung des Patents kommt. Typischer Inhalt eines Patentlizenzvertrags sei die Einigung über die Einräumung des Nutzungsrechts an einer bestimmten, unter Schutz gestellten oder zum Schutz angemeldeten Erfindung, wofür regelmäßig eine Vergütung versprochen werde. Dies sei vorliegend der Fall. Daher sei die Klägerin verpflichtet gewesen, die Beklagte über die erfolgte Rücknahme der Patentanmeldung aufzuklären. Dass sie das nicht getan habe, rechtfertige die von der Beklagten erklärte Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Rückvergütungsansprüche habe die Klägerin gegen die Beklagte nicht, da die Benutzung einer technischen Lehre, die weder durch ein Patent noch durch eine veröffentlichte Patentanmeldung geschützt sei, jedermann frei stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Juni 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012, Az. 9 O 324/10
    § 649 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 119 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internet-System-Vertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten und eine jährliche Vorauszahlung der Beiträge vorsieht, nicht ohne Weiteres wegen Täuschung oder Irrtum anfechtbar ist. Soweit sowohl die Monatsbeträge als auch die Pflicht zur jährlichen Vorabzahlung hinreichend deutlich im Vertragsformular erkennbar seien, könne ein Anfechtungsrecht des Kunden nicht angenommen werden. Dies sei sogar dann zweifelhaft, wenn ein Außendienstmitarbeiter ausdrücklich eine monatliche Zahlweise postuliert hätte. Letzteres sei vorliegend jedoch auch nicht hinreichend unter Beweis gestellt worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Offenburg, Urteil vom 15.05.2012, Az. 1 S 151/11
    § 123 Abs. 1 BGB, 3 305c BGB

    Das LG Offenburg hat entschieden, dass ein Angebot für den Eintrag in ein Internet-Branchenbuch unwirksam und damit anfechtbar ist, wenn kein deutlicher Hinweis auf die Entgeltpflichtigkeit bzw. den Preis gegeben wird. Die Klausel der Entgeltpflichtigkeit sei überraschend und daher unwirksam. Auch die Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Täuschung wurde vom Gericht bejaht. Das LG Offenburg befindet sich dabei auf einer Linie mit zahlreichen anderen Entscheidungen, deren Bewertung der jeweiligen Sachlage bis hin zu „Betrug“ reichte (vgl. LG Rostock, LG Düsseldorf, OLG Frankfurt a.M., LG Hamburg, AG München). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Juni 2012

    LG Berlin, Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11
    § 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 119 BGB, § 121 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 433 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBay durch den Verkäufer unmissverständlich formuliert sein muss. Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger 9 Telefone zum Sofort-Kaufen-Preis von 99,00 EUR erworben. Eine E-Mail des Verkäufers mit dem Text “ …sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren – hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? … sah das Gericht nicht als ausreichende Anfechtungserklärung an. Eine solche Erklärung müsse eindeutig erkennen lassen, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden solle. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da der E-Mail-Text und auch der weitere E-Mail-Verkehr erkennen lasse, dass der Verkäufer grundsätzlich am Vertrag festhalten wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 22.03.2012, Az. I-4 U 194/11
    § 119 Abs. 1 BGB, § 242 BGB

    Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass eine Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres angefochten werden kann. Im vorliegenden Fall war eine Vertragsstrafe geltend gemacht worden, welche das Landgericht nicht zusprechen wollte. Die Klägerin sei im Wege des Schadensersatzes zur Aufhebung der Vertragsstrafenvereinbarung verpflichtet (§§ 311, 280 BGB), womit dem Klageanspruch der Einwand des § 242 BGB entgegen stünde. Zunächst erläuterte der Senat, warum die Unterlassungserklärung nicht angefochten werden könne: Selbst wenn die Beklagte sich bei Abgabe der Erklärung in einem Irrtum über die Wettbewerbswidrigkeit ihres Handelns befunden hätte, würde dies keine Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Denn die irrige Annahme wettbewerbswidrig gehandelt und infolgedessen aufgrund des § 8 Abs. 1 UWG zur Unterlassung verpflichtet zu sein, stellt lediglich einen Irrtum im Beweggrund dar. Ein solcher Motivirrtum sei regelmäßig unbeachtlich. Der Beklagten stehe gegenüber dem Anspruch der Klägerin aus dem Unterlassungsvertrag auch nicht die (dauerhaft) rechtshemmende Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung aus § 242 BGB zu. Hierfür genügt grundsätzlich nicht (allein) der Einwand der Beklagten, ihr Handeln sei nicht wettbewerbswidrig. Denn dieser Einwand sei ihr durch den Unterlassungsvertrag abgeschnitten. Der rechtliche Grund für die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung sei nämlich regelmäßig der von den Parteien verfolgte Zweck, einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch durch einen vereinfacht durchsetzbaren und strafbewehrten vertraglichen Anspruch zu ersetzen. Der Einwand, das beanstandete Verhalten sei nicht wettbewerbswidrig, sei damit regelmäßig ausgeschlossen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2011

    AG München, Urteil vom 27.04.2011, Az. 213 C 4124/11
    § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 631 BGB

    Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein kostenpflichtiger Antrag auf Eintragung in ein Internetverzeichnis wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist, wenn das verwendete Formular die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrags nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Dies sei dann der Fall, wenn ein konkreter Hinweis auf die Entgeltpflicht sich erstmals innerhalb eines klein gedruckten eingerahmten Fließtextes im Bereich des rechten Seitendrittels findet. Für die Annahme der Arglist sei der bedingte Vorsatz ausreichend, dass der Adressat des Formulars einem Irrtum erliege und hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung (Vertragsabschluss) bestimmt werde. Sollte die Klägerin so etwas nicht in Kauf nehmen wollen, hätte sie das Formular grundsätzlich anders gestaltet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. September 2011

    OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2011, Az. 2 U 37/11
    § 122 BGB, § 281 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass bei einer versehentlichen Ersteigerung im Rahmen einer Live-Auktion (Mitbieten per Videofunktion in Echtzeit) auf einem Internetportal der Vertrag angefochten werden und der Betreiber des Auktionsportals sodann lediglich den sog. Vertrauensschaden ersetzt verlangen kann. Vorliegend konnte ein Gebot – nach Anmeldung und Registrierung – mit lediglich einem Mausklick abgegeben werden, was dem Beklagten versehentlich passierte, da er davon ausging, dass für die Gebotsabgabe mehrere Klicks erforderlich seien. Eine Anfechtung seines Gebots, welches den Zuschlag erhielt, sei somit wirksam möglich gewesen. Zu ersetzen sei in der Folge der Schaden, der dadurch entstanden sei, dass der Empfänger auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut habe. Dazu gehöre jedoch nicht ein Provisionsanspruch in Höhe von 3% bei einem Zuschlagspreis von 150.000 EUR.

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