Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Bamberg: Veranstalter von Kreuzfahrten hat zwingend erhobene Serviceentgelte Dritter im Gesamtpreis auszuweisenveröffentlicht am 24. Juli 2015
OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2015, Az. 3 U 202/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Bamberg hat entschieden, dass der Veranstalter von Kreuzfahrten auch ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt – welches nicht zeit- oder verbrauchsabhängig ist – im Gesamtpreis auszuweisen bzw. in diesen einzurechnen hat, anderenfalls ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt. Der Senat wies die Argumentation zurück, dass das Serviceentgelt nicht vom Reiseunternehmen, sondern vom Schifffahrtsunternehmen vereinnahmt werde, da nach geltender Rechtslage in den Gesamtpreis alle zwingend erhobene Entgelte (auch für Leistungen Dritter) aufzunehmen seien.
- BGH: Zur Definition des Begriffs „Modell“ gemäß § 5 Pkw-EnVKVveröffentlicht am 26. Februar 2015
BGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 119/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG, § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV, § 15 Pkw-EnVKV, § 16 Pkw-EnVKV , § 5 Abs. 1 und Abschnitt I der Anlage 4; Art. 2 Nr. 6, 11, 12 EU-RL 1999/94, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 1999/94, Anhang IV EU-RL 1999/94Der BGH hat entschieden, dass unter „Modell“ gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens zu verstehen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Lieferzeitangabe „ca. 2-4 Werktage“ ist zulässigveröffentlicht am 13. Januar 2015
OLG München, Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14
§ 308 Nr. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGBDas OLG München hat entschieden, dass hinsichtlich der Lieferzeit eine Angabe wie „ca. 2-4 Werktage“ bestimmt genug und daher zulässig ist. Aus dieser Angabe ergebe sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern müsse, nämlich spätestens nach vier Tagen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Reiseveranstalter muss in Reisebestätigung keine genauen Flugzeiten angebenveröffentlicht am 23. September 2014
BGH, Urteil vom 16.09.2014, Az. X ZR 1/14
§ 6 BGB-InfoVDer BGH hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter in einer Reisebestätigung noch nicht die genauen Uhrzeiten für Hin- und Rückflug angeben muss (vgl. auch BGH, Urteil vom 10.12.2013, Az. X ZR 24/13). Zur Pressemitteilung Nr. 129/2014: (mehr …)
- LG Mainz: Die Angabe der Energieeffizienzklasse von „weißer Ware“ erst auf der Produktseite eines Onlinehändlers reicht nicht ausveröffentlicht am 25. August 2014
LG Mainz, Urteil vom 30.04.2014, Az. 12 HK O 41/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a UWG; § 6 a EnVKVDas LG Mainz hat entschieden, dass es in einem Onlineshop, der Haushaltsgeräte (Geschirrspüler, Kühlgeräte, Gefriergeräte, Kühl-Gefriergeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner) und Fernseher vertreibt, nicht ausreichend ist, die Energieeffizienzklasse der Geräte erst auf der eigentlichen Produktseite anzugeben. Die Angabe müsse bereits auf den Angebotsbannern der Frontseite und den Produkt-Übersichtsseiten zu finden sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: LED-Monitore müssen wie Fernsehgeräte unter Angabe der Energieeffizienzklasse beworben werdenveröffentlicht am 19. Mai 2014
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2014, Az. 6 U 189/13
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG; § 6a EnVKV; Del. VO (EU) Nr. 1062/2010Das OLG Köln hat entschieden, dass bei der Werbung für LED-Monitore mit HDMI-Anschluss ebenso wie bei Fernsehgeräten die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss. Solche Monitore seien Videomonitore im Sinne der EU-Verordnung, da Computermonitore auch zum Betrachten komplexer Videodateien mit hoher Auflösung eingesetzt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Der Prozentanteil eines Lebensmittel-Inhaltsstoffs ist auch dann anzugeben, wenn das Produkt fast ausschließlich aus diesem Inhaltsstoff bestehtveröffentlicht am 4. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 23.08.2013, Az. 6 U 41/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 8LMKV
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittels auch dann in Prozent anzugeben sind, wenn das Mittel fast ausschließlich aus einem Stoff besteht. Ausnahmen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gebe es nur für Produkte, die zu 100% aus einem Stoff bestünden. Zwar werde auch die Auffassung vertreten, dass bei sog. „Quasi-Mono-Produkten“, d.h. Produkten, die zu mehr als 90% aus einem Stoff bestehen, die Prozentangabe nicht notwendig sei, vorliegend habe das streitgegenständliche Produkt jedoch nur zu 88% aus dem Stoff AAKG bestanden, so dass nach keiner Auffassung die Angabepflicht entfalle. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Und noch einmal – Endpreisangaben für Ferienhäuser müssen die Kosten der Endreinigung enthaltenveröffentlicht am 27. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 04.06.2013, Az. 4 U 22/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Hamm hat in diesem Fall ebenfalls entschieden, dass Preisangaben für Ferienhäuser oder -wohnungen die Kosten einer Endreinigung enthalten müssen. Bei einer Preisangabe „xxx EUR zzgl. Kosten der Endreinigung von xxx EUR“ fehle die gesetzlich vorgeschriebene Endpreisangabe. Diverse andere Gericht, auch der BGH, haben diese Frage ebenfalls so entschieden (s. z.B. hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: Kosten für Endreinigung müssen im Endpreis enthalten seinveröffentlicht am 18. April 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2013, Aktenzeichen 6 U 27/12
§ 1 Abs.1 S. 1 PAngV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Vermieter von Ferienwohnungen in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen muss, anderenfalls ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Zur Pressemitteilung 5/2013 vom 25.03.2013: (mehr …)
- OLG Köln: Fehlender Rechtsformzusatz „e.K.“ in der Werbung ist nicht unlauterveröffentlicht am 6. März 2013
OLG Köln, Urteil vom 07.09.2012, Az. 6 U 86/12
§ 5a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass es bei der Angabe der Identität eines Unternehmens in einer Zeitungswerbung nicht schädlich ist, wenn der Rechtsformzusatz e.K. fehlt. Es komme darauf an, dass das Unernehmen seine Identität nicht verschleiere und für den Verbraucher ohne Umschweife zu kontaktieren sei. Abkürzende und von der im Handelsregister verzeichneten vollständigen Firma abweichende Unternehmensbezeichnungen seien dabei unschädlich, wenn an der Identität des Unternehmens kein Zweifel bestehe. Zum Volltext der Entscheidung: