Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG München: Warnschreiben einer Versicherung vor Vertragsaufkäufern ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 10. Juli 2013
OLG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 29 U 4911/12
§ 4 Nr. 7, 8 und 10 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Warnschreiben einer Versicherung an Kunden, die das Angebot eines Aufkäufers für ihren Versicherungsvertrag wahrnehmen möchten, zulässig ist. Voraussetzung dafür sei, dass es sich bei dem Schreiben um eine Meinungsäußerung handele, keine unwahren Tatsachen verbreitet werden und dem Kunden deutlich gemacht werde, dass lediglich eine Aufforderung zur Prüfung des Angebots in dem Schreiben liege. Nach diesen Kriterien sei im vorliegenden Fall keine unlautere Verunglimpfung oder Behinderung zu erkennen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Beim Ankauf gebrauchter Bücher dürfen keine für den Kauf neuer Bücher verwendbaren Gutscheine ausgegeben werdenveröffentlicht am 17. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2012, Az. 11 U 25/12
§ 3 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vorliegt, wenn beim Ankauf gebrauchter Bücher von dem ankaufenden Versandunternehmen sog. Bonus-Gutscheine ausgegeben werden, die der Kunde auch beim späteren Kauf eines neuen Buches preismindernd einsetzen kann. Dem in dem Bonus-Gutschein verkörperten Wert von 5,00 EUR stehe keine äquivalente Gegenleistung des Kunden gegenüber. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen regional unterschiedlich handelnden Altgoldankäufernveröffentlicht am 31. August 2012
OLG Celle, Urteil vom 02.08.2012, Az. 13 U 4/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass allein die Internetwerbung, Altgold auch auf dem Postwege anzukaufen, nicht ausreicht, um ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Altgold ankaufenden Unternehmen in Baden-Württemberg und Niedersachsen zu begründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Ankauf von unbefugt aufgenommenen Fotos durch Presse ist nicht immer strafbarveröffentlicht am 19. August 2011
LG München I, Urteil vom 23.05.2011, Az. anonym – nicht rechtskräftig
§ 201a StGBDas LG München hat laut einer Pressemitteilung vom 23.05.2011 entschieden, dass sich ein Pressevertreter, welcher Bildmaterial auf einer CD-ROM unbesehen ankauft, nicht strafbar macht, wenn er den Inhalt der Bildaufnahmen im Zeitpunkt des Ankaufs noch nicht kennt. Auch sei eine Nötigung auszuschließen, wenn der Pressevertreter mit der PR-Agentin des Geschädigten telefoniert und in Bezug auf das gesichtete Bildmaterial ein Interview erbittet. Dies stelle weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel dar, insbesondere, wenn keine Forderungen erhoben werden und kein Druck ausgeübt wird, um den Geschädigten zu Interviews zu veranlassen. Das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch stelle kein Gebrauchmachen im Sinne einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen dar. Der Besitz des Bildträgers sei nach dem Willen des Gesetzgebers nicht strafbar.