IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Juli 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 06.06.2013, Az. 29 U 4911/12
    § 4 Nr. 7, 8 und 10 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Warnschreiben einer Versicherung an Kunden, die das Angebot eines Aufkäufers für ihren Versicherungsvertrag wahrnehmen möchten, zulässig ist. Voraussetzung dafür sei, dass es sich bei dem Schreiben um eine Meinungsäußerung handele, keine unwahren Tatsachen verbreitet werden und dem Kunden deutlich gemacht werde, dass lediglich eine Aufforderung zur Prüfung des Angebots in dem Schreiben liege. Nach diesen Kriterien sei im vorliegenden Fall keine unlautere Verunglimpfung oder Behinderung zu erkennen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2012, Az. 11 U 25/12
    § 3 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 9 BuchPrG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vorliegt, wenn beim Ankauf gebrauchter Bücher von dem ankaufenden Versandunternehmen sog. Bonus-Gutscheine ausgegeben werden, die der Kunde auch beim späteren Kauf eines neuen Buches preismindernd einsetzen kann. Dem in dem Bonus-Gutschein verkörperten Wert von 5,00 EUR stehe keine äquivalente Gegenleistung des Kunden gegenüber. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Urteil vom 02.08.2012, Az. 13 U 4/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass allein die Internetwerbung, Altgold auch auf dem Postwege anzukaufen, nicht ausreicht, um ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Altgold ankaufenden Unternehmen in Baden-Württemberg und Niedersachsen zu begründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. August 2011

    LG München I, Urteil vom 23.05.2011, Az. anonym – nicht rechtskräftig
    § 201a StGB

    Das LG München hat laut einer Pressemitteilung vom 23.05.2011 entschieden, dass sich ein Pressevertreter, welcher Bildmaterial auf einer CD-ROM unbesehen ankauft, nicht strafbar macht, wenn er den Inhalt der Bildaufnahmen im Zeitpunkt des Ankaufs noch nicht kennt. Auch sei eine Nötigung auszuschließen, wenn der Pressevertreter mit der PR-Agentin des Geschädigten telefoniert und in Bezug auf das gesichtete Bildmaterial ein Interview erbittet. Dies stelle weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel dar, insbesondere, wenn keine Forderungen erhoben werden und kein Druck ausgeübt wird, um den Geschädigten zu Interviews zu veranlassen. Das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch stelle kein Gebrauchmachen im Sinne einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen dar. Der Besitz des Bildträgers sei nach dem Willen des Gesetzgebers nicht strafbar.

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