Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Zum Zustandekommen des Vertrages bei umfangreichem Angebot zur Erstellung einer Softwareveröffentlicht am 25. März 2015
OLG Köln, Urteil vom 07.03.2003, Az. 19 U 200/02
§ 631 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Angebot zur Erstellung einer Software mit 7 verschiedenen Auktionsformen und 13 Optionen, die sich teilweise gegenseitig ausschließen, nicht als bindendes Vertragsangebot, sondern lediglich als sog. „invitatio ad offerendum“ zu verstehen ist. Es werde lediglich die Angebotspalette vorgestellt. Der Umfang des Vertrages sei erst später durch Zahlung der Vergütung für eine der häufigsten Auktionsformen konkretisiert worden. Weitere Optionen seien erst später abgefordert worden und nicht dem ursprünglichen Leistungsumfang zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Annahmefrist für ein Angebot kann nicht per AGB unbefristet ausgedehnt werdenveröffentlicht am 26. Juli 2013
BGH, Urteil vom 07.06.2013, Az. V ZR 10/12
§ 308 Nr. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, gemäß welcher ein Angebot des Vertragspartners unbefristet fortbesteht und vom Verwender der AGB jederzeit angenommen werden kann, unzulässig ist. Dies gelte auch dann, wenn das Angebot des anderen Teils jederzeit widerruflich sei. Eine solche Regelung müsse individuell vereinbart werden. Als vorformulierte Klausel sei sie jedoch gemäß § 308 Nr. 1 BGB („Fortgeltungsklausel“) unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Der Versand einer E-Mail, die eine Vertragsänderung für den Fall ankündigt, dass der Kunde nicht widerspricht, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. April 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2012, Az. 9 U 309/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG/* Style Definitions */
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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Unternehmen (hier: die 1&1 Internet AG) Vertragspartner in einer E-Mail nicht über Vertragsänderungen informieren darf, die wirksam werden, wenn der Vertragspartner dieser Änderung nicht ausdrücklich widerspricht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BGH: Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung vorher nicht angenommen wurdeveröffentlicht am 20. November 2012
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
§ 145 ff. BGB, § 339 BGBDer BGH hat in dieser älteren Entscheidung („Klassiker“) entschieden, dass das Zustandekommen einer z.B. wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung genauso zu beurteilen ist wie das Zustandekommen jedes anderen (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienst-) Vertrages. Eine Vertragsstrafe kann demnach nicht gefordert werden, wenn das Unterlassungsversprechen nicht angenommen wurde, soweit der Unterlassungsgläubiger keine Unterlassungserklärung vorbereitet hat oder die vom Unterlassungsgläubiger vorbereitete Erklärung vom Unterlassungsschuldner inhaltlich abgeändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Der verlorene Gutschein – Kunde trägt Beweislast für Annahme eines Schenkungsangebotsveröffentlicht am 27. September 2012
AG München, Urteil vom 13.04.2012, Az. 155 C 16782/11
§ 516 BGB, §§ 147 ff BGBDas AG München hat entschieden, dass aus einem in der Post verloren gegangenen (Reise-)Gutschein keine Rechte geltend gemacht werden können. Vorliegend hatte der Kunde eines Reiseunternehmens einen Gutschein für eine 8-tägige Reise einlösen wollen. Seine Antwortkarte sei jedoch nicht bei dem Unternehmen eingegangen. Die Forderung nach Schadensersatz für die entgangene Reise wurde vom Gericht jedoch abgelehnt. Der Kunde sei gehalten, den Zugang der Annahme des Schenkungsangebots des Reiseunternehmens (Antwortkarte) zu beweisen. Dies habe er vorliegend nicht gekonnt, so dass von einem Abschluss eines Schenkungsvertrags nicht auszugehen sei. Die Versendung auf dem Postweg sei keine Garantie für die Ankunft des versandten Schriftstücks. Eine angebliche telefonische Empfangsbestätigung durch eine Mitarbeiterin des Unternehmens erbrachte den erforderlichen Nachweis ebenfalls nicht, da ein solches Telefonat nicht dokumentiert worden sei und sich auch kein Mitarbeiter daran erinnern könne.
- KG Berlin: Nur 500,00 EUR Vertragsstrafe bei „minimalem Verstoß“ gegen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch / Rechtsnachfolger eines Unternehmens rückt automatisch als Unterlassungsgläubiger in Unterlassungsvertrag einveröffentlicht am 11. April 2012
KG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 5 U 137/10
§ 145 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass bei einem „minimalen Verstoß“ gegen eine Unterlassungserklärung, die mit einem Vertragsstrafeversprechen nach neuem Hamburger Brauch versehen ist, wonach sich die Unterlassungschuldnerin strafbewehrt verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr keine Datensätze von Kunden der Klägerin zu nutzen und/oder zu veröffentlichen, eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR überzogen und auf 500,00 EUR zu reduzieren ist. Zudem wies das Kammergericht darauf hin, dass der Rechtsnachfolger eines Unternehmens dessen Stellung als Unterlassungsgläubiger in einem Unterlassungsvertrag automatisch übernimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Strafbewehrte Unterlassungserklärung muss nicht sofort angenommen werdenveröffentlicht am 29. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. I ZR 217/07
§ 147 Abs. 2 BGB, § 890 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine nach Abmahnung eines Wettbewerbs- oder sonstigen Rechtsverstoßes abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Unterlassungsgläubiger nicht sofort angenommen werden muss. Vielmehr sei, so der Senat, regelmäßig davon auszugehen, dass die Erklärung unbefristet abgegeben werde und der Gläubiger diese jederzeit annehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Vertrag über Branchenbucheintrag kommt nicht zustande, wenn Annahmefrist nicht eingehalten wirdveröffentlicht am 23. November 2011
AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10
§§ 146 ff BGBDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Rücksendung eines Fax-Angebots für die Eintragung bei einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“ nach einer darauf angegebenen Ananhmefrist nicht zum Abschluss eines Vertrages führt. Gebe die Beklagte in ihrem Angebot eine Frist zur Rücksendung an, handele es sich bei einer Rücksendung nach Ablauf der Frist um keine Annahme des Angebots, sondern um ein neues Angebot. Dieses wiederum hätte von der Beklagten angenommen werden müssen. Da sie dies nicht innerhalb einer Woche – was der von ihr gesetzten Frist entsprochen hätte – getan habe, könne sie keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus müsse sie dem Kläger die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Göttingen: Keine Vertragsstrafe fällig, wenn Unterlassungserklärung nicht angenommen wurde / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 22. Dezember 2010
LG Göttingen, Urteil vom 15.10.2010, Az. 3 O 8/10
§§ 339 S. 2, 145 ff BGBDas LG Göttingen hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe nicht gefordert werden kann, wenn der Unterlassungsgläubiger die Unterlassungserklärung des Schuldners nicht ausdrücklich angenommen hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Unterlassungsschuldner die Erklärung nicht in der vom Gläubiger vorgefertigten Form unterzeichnet, sondern diese abgewandelt habe. Dadurch habe der Beklagte das Angebot des Klägers nicht angenommen. Die Erklärung des Beklagten enthalte Einschränkungen und Änderungen des Angebots des Klägers und gelte daher als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Den Zugang einer angeblich darauf erfolgten Annahmeerklärung konnte der Kläger nicht nachweisen. Die geforderte Vertragsstrafe für einen doppelten Verstoß in Höhe von insgesamt 16.000,00 EUR wurde abgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG München: In der Bestellbestätigung eines Onlineshops liegt noch nicht keine händlerseitige Annahme des Vertragsangebots des Kundenveröffentlicht am 6. August 2010
AG München, Urteil vom 04.02.2010, Az. 281 C 27753/09
§§ 145; 154; 155; 433 BGBDas AG München hat laut einer Presseerklärung noch einmal grundsätzlich zu den rechtlichen Bestandteilen einer Warenbestellung in einem Onlineshop Stellung genommen. Wenig überraschend befand das Amtsgericht, dass „das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops … noch kein Angebot dar[stellt]. Dieses liegt in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden.“ Interessanter dürfte die Feststellung des Münchener Richters sein, dass die üblicherweise vom Warenwirtschaftssystem automatisch versandte Bestellbestätigung keine Annahme des kundenseitigen Angebots (vulgo: „Bestellung“) sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung: (mehr …)