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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 07.03.2003, Az. 19 U 200/02
    § 631 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Angebot zur Erstellung einer Software mit 7 verschiedenen Auktionsformen und 13 Optionen, die sich teilweise gegenseitig ausschließen, nicht als bindendes Vertragsangebot, sondern lediglich als sog. „invitatio ad offerendum“ zu verstehen ist. Es werde lediglich die Angebotspalette vorgestellt. Der Umfang des Vertrages sei erst später durch Zahlung der Vergütung für eine der häufigsten Auktionsformen konkretisiert worden. Weitere Optionen seien erst später abgefordert worden und nicht dem ursprünglichen Leistungsumfang zuzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 07.06.2013, Az. V ZR 10/12
    § 308 Nr. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, gemäß welcher ein Angebot des Vertragspartners unbefristet fortbesteht und vom Verwender der AGB jederzeit angenommen werden kann, unzulässig ist. Dies gelte auch dann, wenn das Angebot des anderen Teils jederzeit widerruflich sei. Eine solche Regelung müsse individuell vereinbart werden. Als vorformulierte Klausel sei sie jedoch gemäß § 308 Nr. 1 BGB („Fortgeltungsklausel“) unwirksam. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. April 2013

    OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2012, Az. 9 U 309/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

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    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Unternehmen (hier: die 1&1 Internet AG) Vertragspartner in einer E-Mail nicht über Vertragsänderungen informieren darf, die wirksam werden, wenn der Vertragspartner dieser Änderung nicht ausdrücklich widerspricht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2012

    BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
    § 145 ff. BGB, § 339 BGB

    Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung („Klassiker“) entschieden, dass das Zustandekommen einer z.B. wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung genauso zu beurteilen ist wie das Zustandekommen jedes anderen (Kauf-, Miet-, Arbeits-, Dienst-) Vertrages. Eine Vertragsstrafe kann demnach nicht gefordert werden, wenn das Unterlassungsversprechen nicht angenommen wurde, soweit der Unterlassungsgläubiger keine Unterlassungserklärung vorbereitet hat oder die vom Unterlassungsgläubiger vorbereitete Erklärung vom Unterlassungsschuldner inhaltlich abgeändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. September 2012

    AG München, Urteil vom 13.04.2012, Az. 155 C 16782/11
    § 516 BGB, §§ 147 ff BGB

    Das AG München hat entschieden, dass aus einem in der Post verloren gegangenen (Reise-)Gutschein keine Rechte geltend gemacht werden können. Vorliegend hatte der Kunde eines Reiseunternehmens einen Gutschein für eine 8-tägige Reise einlösen wollen. Seine Antwortkarte sei jedoch nicht bei dem Unternehmen eingegangen. Die Forderung nach Schadensersatz für die entgangene Reise wurde vom Gericht jedoch abgelehnt. Der Kunde sei gehalten, den Zugang der Annahme des Schenkungsangebots des Reiseunternehmens (Antwortkarte) zu beweisen. Dies habe er vorliegend nicht gekonnt, so dass von einem Abschluss eines Schenkungsvertrags nicht auszugehen sei. Die Versendung auf dem Postweg sei keine Garantie für die Ankunft des versandten Schriftstücks. Eine angebliche telefonische Empfangsbestätigung durch eine Mitarbeiterin des Unternehmens erbrachte den erforderlichen Nachweis ebenfalls nicht, da ein solches Telefonat nicht dokumentiert worden sei und sich auch kein Mitarbeiter daran erinnern könne.

  • veröffentlicht am 11. April 2012

    KG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 5 U 137/10
    § 145 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei einem „minimalen Verstoß“ gegen eine Unterlassungserklärung, die mit einem Vertragsstrafeversprechen nach neuem Hamburger Brauch versehen ist, wonach sich die Unterlassungschuldnerin strafbewehrt verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr keine Datensätze von Kunden der Klägerin zu nutzen und/oder zu veröffentlichen, eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR überzogen und auf 500,00 EUR zu reduzieren ist. Zudem wies das Kammergericht darauf hin, dass der Rechtsnachfolger eines Unternehmens dessen Stellung als Unterlassungsgläubiger in einem Unterlassungsvertrag automatisch übernimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2011

    BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. I ZR 217/07
    § 147 Abs. 2 BGB, § 890 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass eine nach Abmahnung eines Wettbewerbs- oder sonstigen Rechtsverstoßes abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Unterlassungsgläubiger nicht sofort angenommen werden muss. Vielmehr sei, so der Senat, regelmäßig davon auszugehen, dass die Erklärung unbefristet abgegeben werde und der Gläubiger diese jederzeit annehmen könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. November 2011

    AG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011, Az. 28 C 15346/10
    §§ 146 ff BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Rücksendung eines Fax-Angebots für die Eintragung bei einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“ nach einer darauf angegebenen Ananhmefrist nicht zum Abschluss eines Vertrages führt. Gebe die Beklagte in ihrem Angebot eine Frist zur Rücksendung an, handele es sich bei einer Rücksendung nach Ablauf der Frist um keine Annahme des Angebots, sondern um ein neues Angebot. Dieses wiederum hätte von der Beklagten angenommen werden müssen. Da sie dies nicht innerhalb einer Woche – was der von ihr gesetzten Frist entsprochen hätte – getan habe, könne sie keine Ansprüche geltend machen. Darüber hinaus müsse sie dem Kläger die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Dezember 2010

    LG Göttingen, Urteil vom 15.10.2010, Az. 3 O 8/10
    §§
    339 S. 2, 145 ff BGB

    Das LG Göttingen hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe nicht gefordert werden kann, wenn der Unterlassungsgläubiger die Unterlassungserklärung des Schuldners nicht ausdrücklich angenommen hat. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Unterlassungsschuldner die Erklärung nicht in der vom Gläubiger vorgefertigten Form unterzeichnet, sondern diese abgewandelt habe. Dadurch habe der Beklagte das Angebot des Klägers nicht angenommen. Die Erklärung des Beklagten enthalte Einschränkungen und Änderungen des Angebots des Klägers und gelte daher als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Den Zugang einer angeblich darauf erfolgten Annahmeerklärung konnte der Kläger nicht nachweisen. Die geforderte Vertragsstrafe für einen doppelten Verstoß in Höhe von insgesamt 16.000,00 EUR wurde abgewiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 04.02.2010, Az. 281 C 27753/09
    §§ 145; 154; 155; 433 BGB

    Das AG München hat laut einer Presseerklärung noch einmal grundsätzlich zu den rechtlichen Bestandteilen einer Warenbestellung in einem Onlineshop Stellung genommen. Wenig überraschend befand das Amtsgericht, dass „das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops … noch kein Angebot dar[stellt]. Dieses liegt in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden.“ Interessanter dürfte die Feststellung des Münchener Richters sein, dass die üblicherweise vom Warenwirtschaftssystem automatisch versandte Bestellbestätigung keine Annahme des kundenseitigen Angebots (vulgo: „Bestellung“) sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung: (mehr …)

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