Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Dieburg: Die Annahmeverweigerung einer Ware durch einen Verbraucher kann nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werdenveröffentlicht am 9. Februar 2016
AG Dieburg, Urteil vom 04.11.2015, Az. 20 C 218/15
§ 312 g BGB, § 433 BGB, § 355 BGB, § 356 I,II Ziff 1a BGBDas AG Dieburg hat entschieden, dass die bloße Verweigerung der Annahme einer Ware durch einen Verbraucher nicht als Widerrufserklärung ausgelegt werden kann. Der Widerruf müsse neben der Rücksendung ausdrücklich erklärt werden. Die Frist beginne dafür mit der Anlieferung der Ware, denn zu diesem Zeitpunkt habe der Verbraucher die Möglichkeit, Sachherrschaft auszuüben. Es komme nicht darauf an, dass er die Ware tatsächlich in Händen halte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)