IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2009

    Nachdem die Bedeutung von Handys und Digital Handhelds/PDAs zur Wahrnehmung digitaler Inhalte im Internet zunimmt, sollten sich auch Shopbetreiber langsam auf die wachsenden Anforderungen des Mobile Commerce einstellen. Eine hilfreiche Übersicht von zehn grundlegenden Tipps zur richtigen Vorgehensweise findet sich bei shoplupe.de. Zu beachten ist, dass der Onlineshop auch für die neuen Browser, wie sie auf dem Google-Handy oder Apples iPhone verwendet werden, lesbar ist, also mit diesen kompatibel ist. Das iPhone benutzt beispielsweise ausschließlich den Browser Safari und kann Flash-Dateien nicht lesen. Shoplupe weist ferner darauf hin, dass das Einkaufsverhalten von Mobile Usern anders ist als bei Home Usern, die über einen großen Bildschirm verfügen. Diese und andere Tipps finden Sie hier (Shoplupe).

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