IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Februar 2016

    LG München I, Urteil vom 18.08.2015, Az. 33 O 22637/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, Abs. 7 MarkenG

    Das LG München hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform in der Ergebnisliste seiner Suchmaschine neben der gesuchten Marke auch konkurrierende Waren anderer Hersteller aufführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2015

    LG Köln, Urteil vom 20.08.2015, Az. 31 O 112/15
    § 6a S. 1 EnVKV, § 2 UKlaG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss, wenn ein Produkt unter Angabe des Preises beworben wird. Eine solche Werbung für ein Produkt ist bereits gegeben, wenn auf Übersichtsseiten die konkreten Modelle und deren Preise zu erkennen sind. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2015

    LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2015, Az. 10 S 174/14
    § 437 Nr. 3, § 434 BGB

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein pauschaler Haftungsausschluss bezüglich eines Autokaufs über das Internet nicht für Teile gilt, über welche eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Dies sei bezüglich einer Standheizung der Fall, wenn diese angeboten werde und der Verkäufer auf Nachfrage des Käufers erkläre, dass er diese vor zwei bis drei Wochen ausprobiert habe. Für Mängel der Standheizung bestünde in diesem Fall eine Haftung. Der Käufer müsse dem Verkäufer auch in diesem Fall aber eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und könne nicht sofort Schadensersatz verlangen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Oktober 2015

    LG Gießen, Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15 – nicht rechtskräftig
    § 16a Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 5 EnEV, § 16a Abs. 2 EnEV; Art. 12 Abs. 4 EU-RL 2010/31

    Das LG Gießen hat entschieden, dass ein Immobilienmakler in seiner Werbung für eine Immobilie keine Pflichtangaben aus dem Energieausweis vorzuhalten hat. § 16a Abs. 1 EnEV verpflichte den Verkäufer nur, die Pflichtangaben in die Werbung aufzunehmen. § 16a Abs. 2 EnEV erstrecke diese Verpflichtung auf Vermieter, Verpächter und Leasinggeber, aber eben nicht auf den Immobilienmakler. Für eine analoge Ausdehnung der Vorschrift auf Makler fehle es an einer Regelungslücke in § 16a EnEV. Immobilienmakler seien schließlich nicht genannt worden. Da Verstöße gegen die Angabepflicht ordnungsgeldbewehrt seien, habe der Gesetzgeber den Kreis der Verpflichteten exakt festzulegen. Im Übrigen lege Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht fest, wen die Verpflichtung zur Angabe der Pflichthinweise aus dem Energieausweis treffen solle. Der deutsche Gesetzgeber sei demnach frei darin, den Kreis der Verpflichteten festzulegen.

  • veröffentlicht am 2. September 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2013, Az. 3 U 15/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 3 Anhang Nr. 11 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass es für die Kennzeichnung eines redaktionellen Textes als Werbung nicht ausreicht, wenn sich dieser Text neben einem eindeutig werblichen Gewinnspiel befindet und sich inhaltlich auch darauf bezieht. Für den Leser müsse sofort und zweifelsfrei – nicht erst nach Analyse des Textes – erkennbar sein, dass die Beschreibung der Bewerbung des Angebots diene und nicht von der Redaktion verantwortet werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, eine ausdrückliche Kennzeichnung als „Anzeige“ sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. August 2015

    BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 136/13
    § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

    Der BGH hat entschieden, dass Werbeblätter, die außer Werbung auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope oder Rätsel enthalten, der Pressefreiheit unterfallen. Der Schutzbereich sei jedoch geringer, je mehr eigene Geschäftsinteressen verfolgt würden. Bezüglich irreführender Werbeanzeigen Dritter (hier: unzutreffende Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest) könne sich das herausgebende Presseunternehmen nicht auf eine eingeschränkte Haftung berufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Ravensburg, Urteil vom 20.03.2015, Az. 8 O 2/15
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Beitrag in der kostenlosen Zeitschrift von Sanitätsfachgeschäften eine unzulässige Schleichwerbung darstellt, wenn in diesem in einseitig lobender Form über Produkte eines Anbieters berichtet wird, ohne diesen Beitrag als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Der Verbraucher müsse vor dem Lesen eines Artikels darüber informiert sein, dass es sich um Werbung und nicht um einen redaktionellen Beitrag handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 100/14
    § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Möbelhaus in einer Werbeanzeige eine 0,0 %-Finanzierung auf 48 Monate zur Finanzierung des Möbelkaufpreises anbietet, ohne den Darlehensgeber zu nennen. Es handele sich um eine Finanzdienstleistung, auch wenn sie unentgeltlich erfolge. Der Verbraucher müsse in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, von der Identität und Anschrift seines Vertragspartners für den Finanzierungsvertrag Kenntnis zu nehmen, sonst liege das Unterlassen einer wesentlichen Information vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 08.04.2015, Az. 6 U 24/15
    § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass bei einer doppelseitigen Printwerbung zu einer Sonderverlosung der Deutschen Fernsehlotterie der werbliche Charakter der Veröffentlichung unzulässig verschleiert wird, wenn der Durchschnittsleser erst nach einer Analyse des Beitrags dessen werbliche Wirkung erkenne. Auch ein Hinweis auf der zweiten Seite sei nicht ausreichend. Vielmehr sei es notwendig, dass der Beitrag aus sich heraus den Werbecharakter eindeutig offen lege oder aber die Werbung mit dem Begriff „Anzeige“ kenntlich gemacht werde.

  • veröffentlicht am 27. April 2015

    LG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2015, Az. 1 O 39/15
    § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO

    Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass der Miteigentümer einer Eigentumswohnung die Unterlassung der Schaltung von Vermietungsanzeigen verlangen kann, wenn er mit einer Vermietung der Wohnung nicht einverstanden ist. Dies gelte auch, wenn das Miteigentümerverhältnis seitens des Antragsgegners bestritten werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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