Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Facebook Inc. ist es untersagt, in seinem App-Zentrum den Aufruf eines Spiels mit einer automatischen Einwilligung in die Übermittlung personenbezogener Daten zu verbindenveröffentlicht am 23. Mai 2014
LG Berlin, Versäumnisurteil vom 09.09.2013, Az. 16 O 60/13 – nicht rechtskräftig
Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 4 a BDSG, § 13 Abs. 2 TMGDas LG Berlin hat der Facebook Ireland Ltd. auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. untersagt, in ihrem „App-Zentrum“ Spiele so zu präsentieren, dass mit der Betätigung des Buttons „Spiele spielen“ die Einwilligung zur Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten verbunden ist. Hinweis: Facebook hat nunmehr Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Dieser wird am 28.10.2014 verhandelt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)