Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Verharmlosung von Botox-Verabreichung durch Bewerbung einer „Botox-Party“ mit „Tuppern war gestern…“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. Januar 2016
LG Hannover, (Versäumnis-) Urteil vom 13.10.2015, Az. 18 O 252/15 – rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG a.F., § 27 MBO-Ä (2015)Das LG Hannover hat entschieden, dass Zahnärzte nicht mit dem Slogan „Tuppern war gestern …“ für eine sog. „Botox-Party“ werben dürfen. (mehr …)
- LG München I: Eine kostenpflichtige Top-Bewertung auf einer Bewertungsplattform muss deutlich als “Anzeige” deklariert werdenveröffentlicht am 16. Oktober 2015
LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG München I hat entschieden, dass eine Bewertungsplattform für Ärzte im Rahmen von Premium-Paketen angebotene kostenpflichtige Top-Bewertungen von Ärzten deutlich als Anzeige kennzeichnen muss. Zahlende Ärzte standen mit dem Premium-Paket mit ihrer Praxis u.a. an oberster Stelle der jeweiligen Ergebnisliste. Für unzureichend wurde die tatsächlich veranlasste Kennzeichnung erachtet, nach welcher die Bezeichnung des Arztes als „Premium-Partner” in kleiner Schriftgröße und entgegen der Leserichtung vorgehalten wurde und zudem als Mouse-over-Funktion u.a. der Text „Diese Anzeigen sind optionaler Teil des kostenpflichtigen Premium-Pakets Gold oder Platin und stehen in keinem Zusammenhang zu Bewertungen oder Empfehlungen” angezeigt wurde. Eine solche optische Gestaltung der „Platzierung” sei nicht geeignet, den Anzeigencharakter deutlich zu machen. Gegen das Urteil wurde Berufung zum OLG München (Az. 29 U 1445/15) eingelegt; nachdem der Senat allerdings die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durchblicken ließ, wurde die Berufung zurückgenommen.
- LG Kiel: Schulnotenbewertung eines Arztes in einem Internetportal ist durch die Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 20. Januar 2014
LG Kiel, Urteil vom 06.12.2013, Az. 5 O 372/13
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Bewertung von Ärzten in einem Internetportal durch ein Schulnotensystem in Hinblick auf unterschiedliche Kriterien wie Behandlung, Aufklärung, Praxisausstattung, Wartezeit u.a. zulässig und von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich bei der Bewertung nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um schutzwürdige persönliche Wertungen, die lediglich an Tatsachen anknüpften. Zitat:
- Nach Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für Arzneimittel und Medizinprodukte offensiver geworben werden / Werbung mit Ärzten in Berufskleidung ist nunmehr zulässig („Weißkittel-Werbung“)veröffentlicht am 14. März 2013
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der für die Bewerbung von Arzneimittel- und Medizinprodukte wichtige § 11 HWG geändert worden. Durch ersatzlose Streichungen von § 11 Nr. 1 und Nr. 4 HWG ist es beispielsweise in der Öffentlichkeitswerbung nunmehr möglich außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf zu werben (früher: § 11 Nr. 1 HWG a.F.). Auch darf mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels geworben werden („Weißkittel-Werbung“, früher: § 11 Nr. 4 HWG a.F.).
- LG Duisburg: Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hat kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertungveröffentlicht am 15. Februar 2013
LG Duisburg, Beschluss vom 06.11.2012, Az. 32 Qs-245 UJs 89/11-49/12
§ 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 70 Abs. 1 S.2 StPODas LG Duisburg hat entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertung kein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Die Bewertung sei insbesondere kein redaktioneller Teil des Informationsdienstes. Ein Vergleich mit einem Leserbrief sei nicht statthaft, da Leserbriefe immer nur nach redaktioneller Prüfung veröffentlicht würden. Entscheidend sei, dass eine Informationsverarbeitung durch den jeweiligen Pressedienst erfolge und sich die Tätigkeit bis zur Veröffentlichung nicht in der bloßen Einstellung eines fremden Textes erschöpfe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Mediziner dürfen in Ärzteverzeichnissen nicht als „Top-Experten“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 1. Juni 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 18/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass in Ärzteverzeichnissen die Bezeichung der dort aufgeführten Mediziner als „Top-Experten“ oder „Spitzenmediziner“ u.ä. nicht zulässig ist. Der Herausgeber des streitgegenständlichen Ärzteverzeichnisses erwecke damit bei den angesprochenen Patienten den Eindruck, dass nach aufwendiger Recherche die in ihrem Fachgebiet führenden Ärzte präsentiert würden. Dies konnte jedoch im Verfahren nicht belegt werden, zumal bereits die Kriterien zur Einstufung als „Spitzenmediziner“ unklar seien. Darüber hinaus würden die aufgeführten Ärzte für den Eintrag bezahlen, so dass es sich nicht um unabhängige Berichterstattung handele, sondern der Sache nach um eine Werbeplattform für Ärzte.
- OLG Frankfurt a.M.: Ärzte dürfen auf Internetportalen bewertet werdenveröffentlicht am 23. April 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11
§ 28 BDSG, § 29 BDSG, § 35 BDSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass Ärztebewertungen im Internet zulässig und nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen zu löschen sind. Die Beklagte (das Internetportal) erhebe und speichere die Daten über die Ärzte, weil sie diese der interessierten Allgemeinheit zur Information und zum Meinungsaustausch zur Verfügung stellen wolle. Damit sei § 29 BDSG einschlägig. Nach Abwägung der Rechtsgüter überwiege die Meinungsäußerungsfreiheit. Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des Äußernden umfasse, die Modalitäten einer Äußerung und damit das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen, müsse die Klägerin es grundsätzlich hinnehmen, wenn die Möglichkeit bestehe, sie in einem öffentlich zugänglichen Portal zu bewerten, und diese Möglichkeit genutzt werde. Die Datenerhebung sei auch nicht deshalb unzulässig, weil die Bewertungen anonym erfolgten und der Klägerin damit die Möglichkeit der Auseinandersetzung genommen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Durch Werbung finanzierte Arzneimitteldatenbank ist keine „Werbegabe“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)veröffentlicht am 9. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 13/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S.1 HWG; § 33 Abs. 2 BayBOÄDer BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Datenbank mit Informationen und Hinweisen für die Verordnung von Arzneimitteln (§ 73 Abs. 8 SGB V) an Ärzte nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, weil die Kosten der Errichtung und des Unterhalts der Datenbank allein durch Werbung refinanziert werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Bewertungsportal, wenn diese öffentlich zugänglich sindveröffentlicht am 4. Oktober 2010
LG Hamburg, Urteil vom 20.09.2010, Az. 325 O 111/10
§§ 823, 1004 BGB analog; Art. 1; 2 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch besitzt, seine Daten auf einem Bewertungsportal löschen zu lassen und die Unterlassung der zukünftigen Veröffentlichung seines Namens in Verbindung mit Bewertungsportalen zu fordern, wenn die fraglichen Daten von dem Plattformbetreiber in zulässiger Weise aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden. Datenschutzrechtliche Belange würden nicht verletzt. Zu einer Bewertung des klagenden Arztes sei es noch nicht gekommen und fehlten „derzeit“ auch noch die entsprechenden technischen Voraussetzungen hierfür. (mehr …)