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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. April 2015

    AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14, Az. 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
    § 52 StGB, § 240 Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr 2 lit. b StGB, § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 3 Abs. 2 S. 2 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 6b BDSG, § 28 Abs 1 Nr. 1 BDSG

    Das AG Nienburg hat entschieden, dass Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren, wenn sie nicht „durchlaufend“ aufgezeichnet werden, sondern erst anlässlich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens begonnen werden, als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig sind. Ein allgemeines Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videoaufnahmen bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 01.03.2013, Az. V ZR 14/12
    § 1004 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Entscheidungshoheit über die kommerzielle Nutzung von Fotografien seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude (z.B. Schloss Sanssouci) auch dann behält, wenn er den Zugang zu seinem Grundstück „zu privaten Zwecken“ erlaubt hat. Die kommerzielle Verwertung entspreche gerade nicht der Betretung des Grundstücks zu privaten Zwecken (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.12.2010, Az. V ZR 45/10). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2012

    VG Köln, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 13 L 1121/12 – nicht rechtskräftig
    § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO

    Das VG Köln hat den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt, der erfolglos vom Polizeipräsidium Köln verlangt hatte, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte. Aus der Pressemitteilung vom 14.09.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2010, Az. 6 U 35/10
    §§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kinderbildern einer Sportlerin nicht von § 23 KUG gedeckt ist. Im Gegensatz zu aktuellen Fotos oder Filmaufnahmen öffentlicher Auftritte, die auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürften, da es sich um aktuelle Bildnisse einer Person der Zeitgeschichte handele, sei für Kinderbilder sowie Aufnahmen aus privater und häuslicher Umgebung eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Anderenfalls liege eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor.

  • veröffentlicht am 21. März 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10
    §§
    823, 1004 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der Google Inc. Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus nicht untersagt werden dürfen. Den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies der Senat zurück. Etwas anderes gelte nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt würden und/oder die Wohnung zeigten, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen könne. Dies sei hier aber nicht der Fall. In diesem Zusammenhang auch von Interesse BGH, Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.08.2010, Az.  6 U 89/09
    §§
    5 Abs. 1; Abs. 2 S. 1; 15 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Unternehmenskennzeichnung mit Aufnahme der Nutzung einer Domain entstehen kann. Allerdings sei die Nutzungsaufnahme und nicht der Zeitpunkt der Registrierung für die Entstehung des Markenrechts Ausschlag gebend. Der Senat: „Die Auffassung der Beklagten, es sei bereits auf den Registrierungszeitpunkt der Domains, also auf den 08.02. bzw. 10.02.2001, abzustellen, da die Benutzung der Domains ihrer Registrierung alsbald nachgefolgt sei, teilt der Senat nicht. Der BGH hat allerdings in der Entscheidung „mho.de“ (GRUR 2005, 430) Ausführungen dazu gemacht, dass die Registrierung einer Domain den ersten Schritt im Zuge der Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen darstellen könne (a.a.O., S. 431). Dies geschah indes im Zusammenhang mit der Frage, welchen Einschränkungen ein mit der Sperrwirkung der Domain-Registrierung begründeter Freigabeanspruch des Namensträgers aus § 12 BGB unterliegt. Im Rahmen der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung hat der BGH unter bestimmten Voraussetzungen die Registrierung der Domain, die den Verstoß gegen § 12 BGB eigentlich schon begründet, als unschädlich angesehen, wenn ihr die Entstehung einer rechtfertigenden Rechtsposition auf Beklagtenseite alsbald nachfolgt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2009, Az. 3 U 128/09
    Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 447, 448 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Verwertung eines heimlichen Mitschnittes eines Telefonats im Zivilprozess ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig ist, da die Aufzeichnung dann unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines anderen zustande gekommen ist (vgl. BGH NJW 1982, 277; NJW 1988, 1016). Zwar biete das Persönlichkeitsrecht dann, wenn es nicht um die Intimsphäre des Betroffenen und damit um den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geht, keinen absoluten Schutz gegen Eingriffe. Außerhalb dieser unantastbaren Sphäre sei daher über die Frage, ob eine Verwertung der Aufnahme zulässig sei, aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden Interessen beider Seiten zu entscheiden. Da das Grundgesetz dem Persönlichkeitsrecht einen hohen Stellenwert zuweise, könne dem Interesse, eine ohne Einwilligung erstellte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit als Beweismittel zu benutzen, jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen Vorrang vor dem Schutz des gesprochenen Wortes zukommen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. August 2009

    BGH, Urteile vom 22.04.2009 , Az. I ZR 175/07, Az. I ZR 215/06 und Az. I ZR 216/06
    §§ 20, 87 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat in diesen drei nahezu inhaltsgleichen Verfahren Gelegenheit, sich mit Urheberrechtsverstößen von sog. virtuellen, Online- oder Personal Videorecordern (PVR) im Internet zu befassen. Der virtuelle Videorecorder besteht aus einem Speicherplatz und Software auf einem Server, die zusammen entgeltlich zur Verfügung gestellt werden, um frei empfangbare Fernsehprogramme aufzuzeichnen und später von einem beliebigen Ort beliebig häufig anzusehen oder auf einen PC herunterladen zu können. In Hinblick darauf, ob die Betreiber der PVR eine Sendung auf Bild- oder Tonträgern aufgenommen hätten, wählte der BGH im Gegensatz zu der Vorinstanz eine rein technische Betrachtungsweise: Es komme darauf an, wer die Aufnahme initiiert habe. Insoweit sei von der Vorinstanz noch zu klären, ob der Betreiber die Aufnahme für den Nutzer anfertige oder der Nutzer den PVR ohne jegliches weiteres Zutun des Betreibers nutzen könne. Der BGH erkannte ferner, dass durch den Empfang der Sendungen und Vermittlung an die jeweiligen PVR seiner Nutzer, nach technischer Transformation, eine Weitersendung im Sinne von § 20 UrhG vorliege. In Hinblick darauf, ob die Sendungen in transformierter Form der „Öffentlichkeit“ zugänglich gemacht worden sei, verwies der BGH die Verfahren zurück an die Vorinstanz, da der Kreis der Nutzer der PVR begrenzt gewesen sei, jedoch nicht festgestanden habe, wie groß die Menge der „begrenzten Nutzer“ gewesen sei und ein öffentliches Zugänglichmachen auch bei einem eingeschränkten Nutzerkreis möglich sei.

  • veröffentlicht am 20. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 133/04
    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Aufnahme von Fotos innerhalb der Geschäftsräume eines Wettbewerbers zum Beweis eines Wettbewerbsverstoßes nicht unlauter ist, wenn das Interesse der Klägerin, mit Hilfe der Fotoaufnahmen den Wettbewerbsverstoß der Beklagten darzulegen und zu beweisen das Interesse der Beklagten an der Vermeidung einer Betriebsstörung überwiegt, was insbesonder der Fall ist, wenn die Aufnahmemöglichkeiten im Wege des technischen Fortschritts eine weitgehend unbemerkte Fotoaufnahme erlauben. (mehr …)

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