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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. September 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Dortmund, Urteil vom 26.08.2014, Az. 25 O 104/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 21 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, § 7 Abs. 1 HWG

    Das LG Dortmund hat einem Augenoptiker verboten, mit der Zusage „1 Glas geschenkt! Das …-Gratis-Glas zu jeder Brille!“ zu werben. Hierin läge ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 HWG und eine Irreführung des Verbrauchers. Das Glas werde im Ergebnis nicht geschenkt. Vielmehr sei das erste Glas zu kaufen, welches dann das zweite Glas mitfinanziere. Damit werde das Glas aber nicht geschenkt. Vielmehr werde ein 50%-iger Rabatt auf den Glaspreis eingeräumt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2014

    OLG Celle, Urteil vom 13.03.2014, Az. 13 U 106/13 – rechtskräftig
    § 7 Abs. 1 S.1 Nr. 2 b HWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für den Kauf einer No-Name-Brille mit dem Hinweis, dass es eine Armani-Brille oder eine Sonnenbrille geschenkt gebe, wettbewerbswidrig ist. Die geschenkte Brille sei eine Zuwendung, die nicht als zulässiger Warenrabatt im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes eingestuft werden könne, da hierfür eine vollständige Gattungs- oder Qualitätsidentität Voraussetzung sei. Bei einer Armani-Brille sei demgegenüber die notwendige „Markenidentität“ nicht gegeben, bei der Sonnenbrille fehle die Identität des Verwendungszwecks. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, blieb jedoch ungenutzt.

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