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Artikel-Schlagworte: „Auktion“

AG Bremen: Vergisst der Verkäufer die Festlegung eines Mindestgebots bei einer eBay-Auktion, berechtigt dies nicht zum Abbruch

Dienstag, 7. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Bremen, Urteil vom 05.12.2012, Az. 23 C 0317/12
§ 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 283 BGB

Das AG Bremen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei einer eBay-Auktion zum Startpreis von 1,00 EUR versehentlich kein Mindestgebot festlegt, nicht zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums berechtigt ist. Das Bemerken des fehlenden Mindestgebots kurz nach Start der Auktion sei kein Irrtum im Sinne des § 119 BGB, da kein Vertippen o.ä. vorliege. Eine Anfechtung käme nur dann in Betracht, wenn versehentlich ein Sofort-Kaufen-Preis von 1,00 EUR eingegeben worden wäre, da in dem diesem Fall für den Bieter regelmäßig erkennbar sei, dass ein Irrtum vorliegen müsse, weil keine Aussicht darauf bestehe, dass der Verkaufspreis durch die weitere Auktionsdauer hochgetrieben werde. Vorliegend sei deshalb ein Vertrag zum Preis von 1,00 EUR (=Höchstgebot bei Auktionsabbruch) zustande gekommen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Nürnberg: Schaden durch Fotoklau bei privater eBay-Auktion richtet sich nach üblicher Lizenzgebühr des Lichtbildners / 100 % Verletzerzuschlag gerechtfertigt

Donnerstag, 14. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 3 W 81/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPO

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei der rechtswidrigen Verwendung eines fremden Fotos (Lichtbildes) in einer eBay-Auktion der entstehende Schaden nach dem Grundsatz der fiktiven Lizenzanalogie zu berechnen ist. Dabei sei nicht der Wert der mit dem Bild angebotenen Sache zu Grunde zu legen, sondern, soweit vorhanden, die üblichen Lizenzsätze des Urhebers. Hinzukomme ein 100%-iger Verletzerzuschlag. Im vorliegenden Fall kam der Senat bei drei Bildern zu einem Gesamtstreitwert von 900,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Bochum: eBay-Auktion darf bei Beschädigung der Sache nach Auktionsbeginn abgebrochen werden

Dienstag, 15. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012, Az. 9 S 166/12
§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 3 BGB, § 281 BGB

Das LG Bochum hat entschieden, dass eine eBay-Auktion bei einem sich nach Erstellung des Angebots zeigenden Sachmangel durch den Verkäufer abgebrochen werden darf, ohne dass dieser sich gegenüber dem höchstbietenden Käufer schadensersatzpflichtig macht. Entscheidend war, dass die Kammer eine Einbeziehung der eBay-AGB (dort § 10 Nr. 1) erkannte, so dass die eBay-Auktion unter einem rechtlichen Vorbehalt gestartet worden sei. Da beide Parteien mit der Anmeldung bei eBay den AGB zugestimmt hätten, seien diese bei der Auslegung von Willenserklärungen zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Bonn: Auktionsabbruch bei eBay wegen eines Sachmangels zulässig - Keine Verpflichtung gegenüber Höchstbietendem

Montag, 16. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
§ 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGB

Das LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Nürtingen: Bei willkürlichem Auktionsabbruch bei eBay wegen anderweitiger Veräußerung muss der Verkäufer Schadensersatz an den Höchstbietenden leisten

Freitag, 10. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Nürtingen, Urteil vom 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11
§ 10 Abs. 1 eBay-AGB

Das AG Nürtingen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei eBay eine Auktion vorzeitig beendet, weil er den Kaufgegenstand anderweitig veräußert hat, Schadensersatz an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zahlen muss. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung bestehe in diesem Fall nicht. Dies ergebe sich aus den eBay-AGB, die als “triftigen Grund” für eine vorzeitige Beendigung nennen: “Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar”. Die Veräußerung an einen Dritten während der Auktionslaufzeit erfülle diese Bedingung jedoch nicht. Der Schadensersatz bemesse sich nach dem objektiven Wert der Kaufsache (hier: 579,00 EUR) abzüglich des gezahlten Kaufpreises (hier: 1,00 EUR). Vgl. hierzu auch die Urteile des AG Hamm (hier) und zur Anfechtung wegen zu niedrigen Preises des AG München (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
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OLG Hamm: Widerrufsbelehrung am Ende der eBay-Auktion reicht aus, “Zwischenbelehrungen” sind nicht erforderlich / Zur Aufhebung des Skandal-Beschlusses des LG Dortmund

Mittwoch, 8. Februar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2012, Az. I-4 U 145/11
§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass - entgegen der Rechtsansicht des LG Dortmund (hier) - es ausreicht, wenn ein eBay-Händler die Widerrufsbelehrung per E-Mail unmittelbar nach Beendigung seiner eBay-Auktion an den höchstbietenden Verbraucher übermittelt, um in den Genuss der 14-tägigen Widerrufsfrist zu kommen. Es sei dem Händler jedenfalls unzumutbar, nach jedem jeweiligen Höchtsgebot eine Widerrufsbelehrung zu übersenden, zumal ihm die Identität seines Vertragspartners von eBay erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Aktion bekannt gegeben werde. Es sei auch keineswegs ausgeschlossen, dass das erste Höchstgebot im Verlaufe der Auktion noch von Dritten überboten werde. Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde 49 Stunden vor Ende der Auktion ein zu diesem Zeitpunkt höchstes Gebot abgegeben. (more…)

LG Dortmund: 14-tägiges Widerrufsrecht bei eBay-Startpreis-Auktionen nur, wenn jeder (zeitweilig) Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung erhält

Freitag, 9. Dezember 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Beschluss vom 07.04.2011, Az. 20 O 19/11
§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass bei eBay-Auktionen (Auktionsformaten) bereits jeder Höchstbietende eine Widerrufsbelehrung zugesandt bekommen muss, anderenfalls eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu kurz bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 03.11.2004, Az. VIII ZR 375/03) kommt der Kaufvertrag bereits mit dem (zeitweiligen) Höchstgebot des Bieters zustande (unter der auflösenden Bedingung, dass der Bieter nicht noch überboten wird). Die Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt werden, also spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss. Da der Verkäufer die Identitäten der einzelnen Bieter nicht mitgeteilt bekommt, sondern vielmehr nur die des letztlich obsiegenden Bieters, kann er systembedingt nicht jedem eBay-Bieter eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. In diesen Fällen beträgt die Widerrufsfrist nach Auffassung der Dortmunder Kammer einen Monat (§ 355 Abs. 2 S. 3 BGB). Den Beschluss halten wir für glatt falsch und praxisfremd. Zum wenig ergiebigen Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Hamm: Vorzeitiger Auktionsabbruch bei eBay ohne Rechtsfolgen nur, wenn ein berechtigender Grund vorliegt

Montag, 21. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Hamm, Urteil vom 14.09.2011, Az. 17 C 157/11
§ 304 ZPO; eBay-AGB

Das AG Hamm hat entschieden, dass bei Abbruch einer eBay-Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn der Verkäufer keinen (nach den eBay-AGB) triftigen Grund zur Beendigung hat. Dies gelte auch, wenn die Auktion noch mehr als 12 Stunden gelaufen wäre. Die bloße Meinungsänderung über den Verkaufswillen sei kein solcher Grund und könne zu Schadensersatzverpflichtungen führen. Für einen Abbruch ohne Rechtsfolgen sei Voraussetzung: 1. Der Abbruch erfolgt mehr als 12 Stunden vor Auktionsende und 2. Es gibt einen Beendigungsgrund (z.B. Artikel verloren oder beschädigt oder es liegt ein Anfechtungsgrund (Irrtum) vor). Zum Volltext der Entscheidung:

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AG Menden: Zu niedrige Gebote bei einer eBay-Auktion rechtfertigen nicht deren vorzeitigen Abbruch / Zur Schadensersatzpflicht

Dienstag, 15. November 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Menden, Urteil vom 24.08.2011, Az. 4 C 390/10
§ 281 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

Das AG Menden hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch den Verkäufer, weil diesem die Höhe der Gebote nicht ausreichend erscheint, zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden führt. Eine zu niedrige Gebotshöhe bzw. die Gelegenheit zu einem lukrativeren Verkauf außerhalb eBays sei kein rechtfertigender Grund für den Abbruch oder eine Anfechtung. Dem Höchstbietenden stehe daher, wenn der Kaufgegenstand nicht mehr übereignet werden könne, der Ersatz des Nichterfüllungsschadens zu. Dieser bestehe in der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem abgegebenen Höchstgebot.

OLG Koblenz: Anfechtung und Schadensersatz bei Live-Auktion im Internet

Dienstag, 20. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.06.2011, Az. 2 U 37/11
§ 122 BGB, § 281 BGB

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass bei einer versehentlichen Ersteigerung im Rahmen einer Live-Auktion (Mitbieten per Videofunktion in Echtzeit) auf einem Internetportal der Vertrag angefochten werden und der Betreiber des Auktionsportals sodann lediglich den sog. Vertrauensschaden ersetzt verlangen kann. Vorliegend konnte ein Gebot - nach Anmeldung und Registrierung - mit lediglich einem Mausklick abgegeben werden, was dem Beklagten versehentlich passierte, da er davon ausging, dass für die Gebotsabgabe mehrere Klicks erforderlich seien. Eine Anfechtung seines Gebots, welches den Zuschlag erhielt, sei somit wirksam möglich gewesen. Zu ersetzen sei in der Folge der Schaden, der dadurch entstanden sei, dass der Empfänger auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut habe. Dazu gehöre jedoch nicht ein Provisionsanspruch in Höhe von 3% bei einem Zuschlagspreis von 150.000 EUR.

KG Berlin: Zur vereinbarten Beschaffenheit durch eine eBay-Auktionsbeschreibung / Ausschluss der Gewährleistung durch Privatverkäufer unwirksam

Freitag, 22. Juli 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10 - rechtskräftig
§ 434 Abs 1 BGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass eine im Rahmen einer eBay-Auktion erklärte Beschaffenheitsangabe zur Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei einem Privatverkäufer führen kann. Das Angebot im Rahmen einer eBay-Auktion sei bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die in der Beschreibung enthaltenen Elemente seien Bestandteil des Kaufvertrages und hätten nicht nur werbenden Charakter, auch wenn sie in einem nach Abschluss der Auktion gefertigten Dokument nicht mehr aufgeführt seien. Vorliegend hatte der private Verkäufer eines Automobils dieses in der Artikelbeschreibung u.a. als “scheckheftgepflegt” angepriesen. Da diese Anpreisung nicht den Tatsachen entsprach, sei der Käufer zum Rücktritt berechtigt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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BGH: eBay-Auktionsabbruch bei Verlust der Ware verpflichtet nicht zum Schadensersatz

Freitag, 10. Juni 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10
§ 10 Abs. 1 eBay-AGB

Der BGH hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer eine bereits bebotene Auktion bei Verlust der Ware vorzeitig abbrechen darf, ohne dem Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dies gelte jedenfalls, wenn die Ware dem Verkäufer gestohlen wurde. Dies ergebe sich bereits aus den eBay-Regeln selbst. Aus der Pressemitteilung Nr. 101/2011 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 08.06.2011 (Zitat):

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AG Gummersbach: eBay-Auktion kann vom Onlinehändler nicht nur nach eBay-Vorgaben, sondern auch nach allgemeinen Maßstäben angefochten werden

Montag, 12. Juli 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Gummersbach, Urteil vom 28.06.2010, Az. 10 C 25/10
§§ 119, 145, 280, 281, 433 BGB

Das AG Gummersbach hat entschieden, dass ein Onlinehändler eine eBay-Auktion nicht nur nach den von eBay vorgegebenen Möglichkeiten vorzeitig abbrechen kann, sondern auch nach den allgemeinen zivilrechtlichen Voraussetzungen der Anfechtung einer Willenserklärung. Zugleich stellte das Gericht aber Fest, dass “Probleme mit PayPal” einen Anfechtungsgrund nicht enthalten würden, da nachträgliche Probleme mit PayPal weder einen Irrtum in der Erklärungshandlung noch einen Irrtum über den Erklärungsinhalt oder einen Eigenschaftsirrtum darstellten. Insbesondere seien die Probleme mit PayPal nicht ursächlich für die Erklärung des Beklagten gewesen, die Felgen in der Auktion zum Verkauf anzubieten. Vgl. auch AG Stollberg (Urteil vom 30.03.2006, Az. 3 C 0535/05).

OLG München: Der Vertrieb von Waren über Auktionsplattformen im Internet darf verboten werden

Donnerstag, 10. Juni 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG München, Urteil vom 02.07.2009, Az. U (K) 4842/08
§ 1;
2 Abs. 1, Abs. 3 S.1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VO

Das OLG München hat entschieden, dass es der Vertriebsgesellschaft eines Sportartikelherstellers erlaubt ist, ihren Bestellern gegenüber folgende Vertragsklausel zu verwenden: Dem Besteller ist es untersagt, die Ware über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen.” Das Verbot eines bestimmten Vertriebswegs verstoße nicht gegen das Kartellrecht. Die angegriffene Klausel habe keine Beschränkung der Möglichkeiten des Käufers zum Gegenstand, seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen, und stelle auch keine Beschränkungen des Kundenkreises, an den der Käufer Vertragswaren verkaufen darf, dar. Einzig der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen würde eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der Interneteinkäufer könnten die Kunden von Internet-Auktionsplattformen jedoch nicht von anderen Interneteinkäufern sachlich abgegrenzt werden. Die Vorinstanz hatte die Frage bereits ebenso entschieden und ging insoweit konform mit der Rechtsprechung des LG Mannheim, des OLG Karlsruhe und des EuGH. Einzig das LG Berlin hatte in dieser Frage abweichend entschieden (LG Berlin I, LG Berlin II).

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OLG Brandenburg: Wenn das Finanzamt per Internetauktion gepfändete Möbel verkauft, darf es in der Artikelbeschreibung Unsinn erzählen

Donnerstag, 6. Mai 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.04.2010, Az. 2 U 26/08
§§ 283 AO; 434 ff BGB;
§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 34 GG

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass das Finanzamt, wenn es als Verkäufer gepfändeter Möbel im Internet auftritt, nicht für sachlich falsche Angaben verantwortlich zu machen ist und der  Ausschluss der Gewährleistung aus § 283 AO für den Verkauf gepfändeter Gegenstände auch für Internetverkäufe solcher Möbel anwendbar ist. Auf die genaue Art der Veräußerung komme es für § 283 nicht an, sofern Gegenstand des Verkaufs ein gepfändeter Gegenstand sei. Damit solle das Vollstreckungsverfahren von materiellrechtlichen Problemen freigehalten werden. Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt in der Auktion eine inkorrekte Altersangabe eines Sekretärs getätigt. Die Übernahme einer freiwilligen Beschaffenheitsgarantie konnte das Gericht in der getätigten Altersangabe, die in der Auktion als Fettdruck hevorgehoben war, auch nicht erkennen. Der Wille, für diese Eigenschaft des Möbelstücks im Sinne einer Garantie einstehen zu wollen, sei weder ausdrücklich noch konkludent vermittelt worden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass nach den oben dargestellten Umständen für den Kläger deutlich erkennbar gewesen sei, dass der Beklagte nicht über besonderen eigenen Sachverstand bezüglich der Beurteilung des angebotenen Sekretärs verfügt und der Beklagte solchen Sachverstand auch nicht für sich in Anspruch genommen habe. Die Beurteilung des Alters bzw. des Wertes antiquarischer Möbel falle für jeden offensichtlich nicht in den üblichen Aufgabenbereich des Finanzamtes.

LG Hof: Bei eBay-Auktionen muss der Grundpreis nicht angegeben werden

Mittwoch, 3. März 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hof, Urteil vom 26.01.2007, Az. 24 O 12/07
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 1 Satz 1 PAnGV

Das LG Hof hat entschieden, dass bei sog. “Startpreis”-Auktionen keine Grundpreisangaben erforderlich sind. So sei der verfahrensgegenständliche Verkauf von 2 Kg Leberkäs im Rahmen einer eBay-Auktion unter Unterlassung der Angaben zum Grundpreis kein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 1 PAnGV. Bei der so genannten Auktion bestimme nicht der Verkäufer, sondern der Käufer den Preis. Es sei daher dem Verkäufer weder möglich, den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben, noch den Endpreis. Die Preisangabenverordnung diene dem Schutz des Verbrauchers und zugleich des Wettbewerbs. Beide seien  jedoch vorliegend nicht schutzbedürftig, da nicht der Unternehmer mit Preisen werbe, sondern der Kunde den Preis bestimme. Demgemäß schließe auch § 9 Abs. 1 Nr. 5 PAnGV die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung auf Warenangebote bei Versteigerungen aus. Unter Begriff der Versteigerung fielen auch Internet-Auktionen (Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 9 PAnGV RdNr. 6). (more…)

BGH: Die Pferdeauktion eines Pferdezuchtverbands gilt nicht als Verbrauchsgüterkauf

Freitag, 26. Februar 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 24.02.2010, Az. VIII ZR 71/09
§ 474 Abs. 1 S. 2 BGB

Der BGH hat entschieden, dass dass eine von einem Pferdezuchtverband veranstaltete Pferdeauktion, die von einem öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt wird, nicht dem Verbrauchsgüterkaufrecht unterfällt. Insoweit sei der in § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB geregelte Ausnahmetatbestand des Verkaufs gebrauchter Sachen in einer öffentlichen Versteigerung erfüllt. Diese Vorschrift lautet: “Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.” Die Ausnahme von der Anwendbarkeit der Verbrauchsgüterkaufvorschriften ist zwar nur dann hinnehmbar, wenn der Versteigerer aufgrund seiner Person eine gesteigerte Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung einschließlich einer zutreffenden Beschreibung der angebotenen Gegenstände bietet. Das sei jedoch bei einem öffentlich bestellten Versteigerer der Fall. Hingegen sei es nicht erforderlich, dass der Versteigerer selbst Veranstalter der Auktion ist. (more…)


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