IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 23.04.2013, Az. 262 C 22888/12
    § 305 BGB

    Das AG München hat entschieden, das Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht wirksamer Bestandteil eines Vertrages werden, wenn in einer Filiale (hier: Post) lediglich in einem Aushang über Preise im Kleingedruckten auf einsehbare AGB hingewiesen wird. Dieser versteckte Hinweis sei für Kunden überraschend, so dass eine Einbeziehung der AGB abzulehnen sei, auch wenn diese in der Filiale vorrätig gewesen seien. Zur Pressemitteilung Nr. 24/13:

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  • veröffentlicht am 2. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 111/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 u. 2 PAngV; Art. 22 Abs. 1 Buchst. i, Abs. 2 und Abs. 5 Richtlinie 2006/123/EG

    Der BGH hat entschieden, dass eine deutschlandweit tätige Autovermietung nicht verpflichtet ist, Verzeichnisse mit den Preisen für ihre wesentlichen Leistungen in ihren jeweiligen Geschäftsräumen anzubringen. Die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 PAngV komme hier zum Tragen, da auf Grund der Vielzahl von angebotenen Leistungen umfassende Preisverzeichnisse erstellt würden, in denen sich nicht auf die wesentlichen Leistungen beschränkt würde. Eine Differenzierung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Leistungen sei bei dem angebotenen Leistungsspektrum auch kaum möglich. Die Möglichkeit, das Preisverzeichnis vor Ort an einem Rechner einzusehen, reiche für den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 PAngV auch aus, es müsse nicht in körperlicher Form vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 15.03.2011, Az. 312 O 312/10
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Schnell- oder Fast-Food-Restaurant keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung ist, sondern lediglich ein „ähnlicher Betrieb“. Aus diesem Grund müsse auch kein Preisverzeichnis neben dem Eingang ausgehängt sein. Auch bei der Fast-Food-Kette mit dem großen „M“ im Namen liegt demzufolge kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn dort keine oder keine vollständige Preisliste am Eingang aushängt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Sachsen, Beschluss vom 26.02.2008, Az. 3 BS 333/06
    § 9 ZZulV

    Das OVG Sachsen hat entschieden, dass bei Lebensmitteln in Fertigpackungen die angabpflichtigen Zusatzstoffe, wie z.B. Koffein, auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen sind, wenn sich auf den Fertigpackungen selbst ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gelte im Übrigen für Aushänge in Lokalen, wenn diese als Speisekarten fungieren. Anderenfalls könne sich der Verbraucher nicht zeitig genug über die Inhaltsstoffe informieren. Zum Volltext der Entscheidung:

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