IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 130/08
    §§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. i.V.m. 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Videos, welches – ohne Einverständnis des Herstellers – auf einem Internetportal gezeigt wird, wo Nachrichten und Werbung verbreitet werden, Anspruch auf Auskunft über die erzielten Werbeeinahmen hat, um seinen Schadensersatzanspruch berechnen zu können. Allerdings könne der Kläger eine Aufgliederung der Werbeeinnahmen nach den einzelnen Werbeformen nicht beanspruchen. Der BGH definierte die Voraussetzungen wie folgt: Der unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setze voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt habe, dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehe, zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich sei und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren sei, während die Beklagte unschwer Aufklärung geben könne. Diese Voraussetzungen wurde vorliegend bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 6. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 29.06.2010, Az. 103 O 17/10
    §§ 242; 823 BGB; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass in einer wettbewerbsrechtlichen (Abmahnungs-) Angelegenheit neben dem Unterlassungsanspruch nicht ohne Weiteres auch ein Auskunfts-oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Letzteres sei vielmehr erst dann der Fall, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass ein Schaden tatsächlich eingetreten sei oder noch eintreten werde. Insoweit reiche es aus, wenn nach der Lebenserfahrung mit dem Eintritt eines Schadens mit einiger Sicherheitzu rechnen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. August 2010

    LG Berlin, Urteil vom 17.09.2009, Az. 27 O 227/09
    § 242 BGB

    Das LG Berlin hat in einer unveröffentlichten Entscheidung nach Mitteilung von Rolf Schälike entschieden, dass ein Zeitungsverlag nach der Veröffentlichung eines Fotos verpflichtet ist, auch Auskunft über noch nicht veröffentlichte ähnliche Fotos zu geben, da der Verdacht einer Fotoserie nie auszuschließen sei. Eine entsprechende Gefahr sei stets gegeben. Einer konkreten Erstbegehungsgefahr in Bezug auf die nicht-veröffentlichten, anderen Fotografie bedürfe es nicht. Der Auskunftsanspruch ergebe sich aus Treu und Glauben. Streitgegenständlich war das Foto eines Liebespaars, das vom Verlag veröffentlicht wurde, nachdem der Mann der Beziehung tödlich verunglückt war.

  • veröffentlicht am 30. Juni 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 68/08
    §§ 19a; 97 UrhG; § 242 BGB

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechtes (hier: Urheberrecht) nicht nur für die konkrete Verletzungshandlung begehrt werden kann, sondern darüber hinaus auch auf Verletzungshandlungen, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, soweit die Auskunft nicht „uferlos“ begehrt wird, also für den Auskunftspflichtigen konkretisierbar ist, und die insoweit ausgedehnte Auskunft nicht zu einer unzulässigen Ausforschung des zur Auskunft Verpflichteten führt. Der Kläger hatte, nachdem von ihm angefertigte Fotos ohne seine Einwilligung von einem Dritten im Internet verwendet wurden, Auskunft begehrt, „in welchem Umfang Lichtbilder aus den im Jahr 2004 erstellten und von ihm zu bezeichnenden Gutachten von der Beklagten in gleicher Weise im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sind, wie die im Antrag zu 1 genannten Lichtbilder“. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2010

    LG Mannheim, Beschluss vom 02.02.2010, Az. 2 O 102/09
    § 19 Abs. 7 MarkenG

    Das LG Mannheim hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage des Vorliegens einer offensichtlichen Markenrechtsverletzung zu befassen. Grundsätzlich könne, so die Kammer, ein Auskunftsanspruch nur im Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden. Hiervon sei nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn die Markenrechtsverletzung offensichtlich sei. Das Erfordernis der „offensichtlichen Rechtsverletzung“ bezwecke es, die Gefahr einer nachträglichen Aufhebung der einstweiligen Verfügung möglichst gering zu halten. Deswegen müsse sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Fehlbeurteilung mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, um den Antragsgegner auch nicht ungerechtfertigt zu belasten. Im vorliegenden Fall einer Markenverletzung durch nachgeahmte Schuhe habe es an der Offensichtlichkeit gefehlt. Die entscheidende Kammer begründete dies damit, dass konkrete anspruchsbegründende Tatsachen vom Antragsgegner bestritten seien und zur Glaubhaftmachung auf Mittel zurückgegriffen werden müsse, deren Beweiswert erst nach ihrer Würdigung durch das Gericht beurteilt werden könne.

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  • veröffentlicht am 30. November 2009

    OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.2009, Az. 4 W 45/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Zweibrücken hat in einem aktuellen urheberrechtlichen Auskunftsverfahren entschieden, dass es für die Beurteilung der Schwere der Rechtsverletzungen allein auf die Art und den wirtschaftlichen Wert des Werkes, das im Wege des Filesharings heruntergeladen worden sei, ankomme. Im Hinblick auf die Qualität der Rechtsverletzung komme es entscheidend darauf an, wann und wie das betroffene Werk im Zeitpunkt der Rechtsverletzung am Markt platziert worden sei. Dabei müsse gelten, dass eine schwere Rechtsverletzung umso eher anzunehmen sei, je näher diese zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung bzw. Markteinführung des Werkes erfolge. Das Ende dieser Zeitspanne richte sich nach der Dauer der „relevanten Vertriebsphase“. Keinen Unterschied könne es im Hinblick darauf machen, ob das Werk gegen Entgelt oder kostenfrei angeboten werde. Die Antragstellerin vertrieb Filme und Videos. Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um einen Access-Provider, der seinen Kunden den Zugang zum Internet verschaffte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Beschluss vom 15.10.2009, Az. 13 OH 130/09
    § 101 UrhG

    Das LG Köln hat in diesem Beschluss exemplarisch seine Rechtsprechung fortgeführt, dass für den Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG in Filesharing-Angelegenheiten u.a. auch eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes erforderlich ist. Im Gegensatz zum LG Bielefeld, welches lediglich ein gewerbliches Handeln beim Provider voraussetzt (Link: LG Bielefeld), soll nach Auffassung des LG Köln die Urheberrechtsverletzung selbst, also das Zurverfügungstellen von z.B. Musikdateien im Internet, in gewerblichem Rahmen stattfinden. Dies wird einer zielorientierten Auslegung des Gesetzes entnommen. Im Falle von Musikalben wird diese Voraussetzung vom Gericht jedoch auch sogleich angenommen, jedenfalls wenn diese sich in der relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase befinden, also zum üblichen Verkaufspreis angeboten werden.

  • veröffentlicht am 12. November 2009

    LG Köln, Beschluss vom 04.05.2009, Az. 9 OH 197/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass für eine Auskunftserteilung gemäß   § 101 Abs. 9 UrhG (z.B. über die Inhaber von IP-Adressen) das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn die Erteilung der Auskunft unmöglich geworden ist. Dadurch werde der Antrag unzulässig und sei abzulehnen. Im entschiedenen Fall begehrte die Antragstellerin von der Beteiligten Auskunft über die Anschlusszuordnung einiger dynamischer IP-Adressen. Diese Daten standen der Beteiligten jedoch nicht mehr zur Verfügung. Die Beteiligte löscht diese Vekehrsdaten standardmäßig innerhalb von 7 Tagen ab dem Einwahlzeitpunkt. Der Beschluss zur Auskunftserteilung wurde der Beteiligten jedoch erst nach Ablauf dieser Zeit zugestellt. Auch die so genannte Vorratsdatenspeicherung (§ 113a TKG) über einen Zeitraum von 6 Monaten helfe der Antragstellerin nicht. Diese Daten dürften nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung an dafür zuständige Stellen übermittelt werden. Eine Verwendung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten für urheberrechtliche Auskunftsansprüche sei demnach nicht möglich.

  • veröffentlicht am 6. November 2009

    LG Bielefeld, Beschluss vom 21.10.2009, Az. 4 OH 628/09
    § 101 Abs. 9 UrhG, §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 KostO

    Das LG Bielefeld hat in diesem Beschluss eine Telefongesellschaft im Wege der vorläufigen Anordnung aufgeben, Vekehrsdaten zu sichern und ihr gestattet, diese im Wege der Auskunft an die Antragstellerin herauszugeben. § 101 Abs. 1 UrhG könne dahingehend verstanden werden, dass er auch die Befugnis enthalte, die Speicherung der fraglichen Daten anzuordnen (vgl. OLG Köln, FGPra 2009, 43). Sodann führte das LG Bielefeld aus, dass der Geschäftswert des Antrags gemäß §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 KostO auf 130.800,00 EUR festgesetzt wurde (300,00 EUR je Auskunftsanspruch). (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2009

    LG Kiel, Beschluss vom 02.09.2009, Az. 2 O 221/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass der einmalige Download einer Datei nicht die Voraussetzungen an ein Handeln in „gewerblichem Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG erfüllt. In welchem Umfange die jeweiligen Inhaber der IP-Adressen den oder die Musiktitel, an denen der Antragsteller Rechte besitzt, auf ihre Computer geladen oder an andere Internet-Nutzer übermittelt hätten, habe sich in dem zu entscheidenden Fall aus seinem Vortrag nicht ergeben. Der Antragsteller habe vielmehr zu der Anzahl der „Down“- und/oder „Uploads“ der einzelnen Anschlussinhaber nichts vorgetragen. Unter diesen Umständen könne nicht einmal ausgeschlossen werden, dass unter den aufgeführten IP-Adressen zu den genannten Zeitpunkten nur einzelne Bruchteile des geschützten Musikalbums geladen – und damit auch allenfalls in diesem Umfange angeboten – worden seien. (mehr …)

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