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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Februar 2016

    FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2016, Az. 13 K 952/14 E
    § 1 Abs. 1 S. 1 EStG, Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBA NL

    Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein freiberuflicher IT-Mitarbeiter, der in den Niederlanden zeitweilig ein dort belegenes Büro zur freien Mitarbeit bei einem anderen Unternehmen nutzt, gleichwohl in Deutschland steuerpflichtig ist. Das Büro war von dem Unternehmen auch als allgemeines Besprechungszimmer genutzt worden. Das Besteuerungsrecht für die streitbefangenen Einnahmen stehe entgegen der Auffassung des Klägers nicht den Niederlanden zu. Denn er habe seine Tätigkeit nicht durch Benutzung einer ihm in den Niederlanden regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 5. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
    § 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

    Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass der Vertrieb von im Ausland gefertigter Ware, bei deren Herstellung Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden, wie sie im Inland zum Schutz von Arbeitnehmern bestehen, nicht wettbewerbswidrig ist. Entsprechende internationale Übereinkommen sind nicht als Marktverhaltensregelungen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2015

    KG Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, Az. 5 W 196/15
    Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EGBGB; § 1 aF PAngV; § 3 Abs 2. S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Onlinehändler, soweit er seine Ware auch in das Ausland versendet, die entsprechenden Versandkosten bereits im Voraus anzugeben hat. Dies gelte jedenfalls für den Versand in Länder der Europäischen Union, da diese regelmäßig ohne größeren Aufwand im Vorhinein berechnet werden können. Versandkosten in Nicht-EU-Länder müssten nur dann nicht angegeben werden, wenn diese nicht ohne unzumutbaren Aufwand zu berechnen seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 8. Juli 2015

    BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 88/14
    Art. 5 Nr. 1
    Brüssel-I-VO, Art. 15 Abs. 1 lit. c Brüssel-I-VO , Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO, § 138 Abs. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass auf einer Website angebrachte Sätze in niederländischer Sprache, verbunden mit der niederländischen Flagge und der Fassung dieser Sätze in der für Niederländer bedeutsamen Farbe Orange, für ein Ausrichten des Warenangebots oder der Dienstleistung auf das Ausland (hier: Niederlande) im Sinne des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO sprechen. Das Werben mit einer Informationsgewährung in einer anderen Sprache als der eigenen zeige, dass der Betreiber der Website Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wolle, die in den Niederlanden wohnhaft seien. Allein der Umstand, dass im (deutschen) Raum Kleve auch niederländische Staatsbürger wohnten, rechtfertige nicht den Schluss, der Internetauftritt der Klägerin sei trotz der oben genannten Umstände ausschließlich auf in Deutschland ansässige Verbraucher ausgerichtet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. April 2015

    BGH, Urteil vom 23.10.2014, Az. I ZR 133/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 8 Abs. 1 S.2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass allein die Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe noch nicht dazu führt, dass das entsprechende Produkt gegenüber inländischen Verbrauchern beworben, angeboten, vertrieben oder in den Verkehr gebracht wird. Eine Erstbegehungsgefahr könne nicht mit einem allgemeinen Erfahrungssatz begründet werden, wegen der Präsentation eines Produkts oder einer Produktverpackung auf einer Messe im Inland sei auch von einem bevorstehenden Anbieten, Vertreiben und sonstigen Inverkehrbringen im Inland auszugehen. Diese Betrachtungsweise wird dem Umstand nicht gerecht, dass es verschiedene Formen von Messen und der Präsentation von Produkten auf Messen gebe. Auch im Hinblick auf die Frage, ob ein Vertrieb im Inland gegenüber dem allgemeinen Verkehr drohe, könne nicht von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass ein Aussteller sein Produkt immer auch am Ausstellungsort vertreiben werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 15.04.2014, Az.182 C 21134/13
    § 280 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass der Mieter eines Porsche 997 Turbo Cabrio, welcher mit dem Fahrzeug entgegen einer Vereinbarung ins Ausland fährt, damit rechnen muss, dass die Autovermietung, welche das Fahrzeug mittels GPS-Trackers überwacht, von einem Diebstahl ausgeht und kostenträchtige Maßnahmen zur Rückerlangung (hier: über 3.000 EUR) trifft, etwa durch Stilllegung und Beauftragung eines Abschleppwagens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.04.2014, Az. 2-03 O 95/13
    Art. 8 Abs. 3 EGV 1393/2007; § 929 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 UWG, § 12 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass es für die Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Ausland grundsätzlich genügt, innerhalb der einmonatigen Vollziehungsfrist den Antrag auf Auslandszustellung bei Gericht zu stellen, wenn anschließend die Zustellung „demnächst“ im Sinne des § 167 ZPO erfolgt. Vorliegend sei dies jedoch nicht der Fall gewesen. Nachdem bei einem Zustellversuch per Einschreiben in deutscher Sprache – zu Recht – die Annahme verweigert wurde, da es sich um ein italienisches Unternehmen handele, habe es 2 Monate nach Anzeige der Annahmeverweigerung bei Gericht gedauert, bis die erforderliche Übersetzung und erneute Zustellung beantragt wurden. Dies sei nicht mehr „demnächst“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juli 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 26.06.2014, Az. 29 U 800/13
    § 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG

    Das OLG München hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel, die in einer deutschen Apotheke bestellt und über eine niederländische Apotheke geliefert werden, gegen das Wettbewerbs- und Arzneimittelpreisrecht verstößt. Bei diesem so genannten Modell „Vorteil24“ konnten die Arzneimittel vom Kunden am nächsten Tag abgeholt werden, wofür der Kunde Preisnachlässe auf Zuzahlungen oder einen Warengutschein erhielt. Der Apotheker erhielt Provisionen. Diese Vorgehensweise verstoße jedoch – auch nach Auffassung des BGH (hier) – gegen die Preisbindungsvorschriften für Arzneimittel. Darüber hinaus sah das OLG München in diesem Modell auch eine unangemessene unsachliche Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit der beteiligten Apotheker, weil durch die Aussicht auf Provisionen die Pflicht, die Interessen der Apothekenkunden zu wahren, verletzt werden könnte.

  • veröffentlicht am 8. April 2014

    BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. I ZB 48/13
    § 567 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die Klageschrift in einer Streitigkeit um einen Domainnamen, welcher von einer im Ausland ansässigen Person geführt wird, nicht dem im Inland wohnenden Admin-C zugestellt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2014

    OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 163/13
    § 3 Abs. 2 S. 1 und 2 UWG, 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 5a Abs. 1 und 2 UWG; Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2005/29/EG, Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2005/29/EG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass auf die Werbung eines polnischen Herstellers für Baugerüste deutsches Wettbewerbsrecht anzuwenden ist, wenn dieser seine Ware in Deutschland bewirbt. Die Werbung sei irreführend, wenn der Hersteller durch die Werbung mit einer „Kompatibilität zu Gerüst X“ suggeriere, dass seine Teile ebenso wie die Teile des Gerüstes X in Deutschland durch die Bauaufsicht zugelassen seien, was tatsächlich nicht zutreffe. Diese Irreführung werde durch den schwer leserlichen Abdruck eines (polnischen) TÜV-Zertifikats noch bestärkt, ein aufklärender Hinweis fehle gänzlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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