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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Februar 2016

    BGH, Beschluss vom 20.01.2016, Az. I ZB 102/14
    § 91a Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien in einer Unterlassungsklage nicht notwendigerweise auf die Vergangenheit und dort bereits vollstreckte Ordnungsmaßnahmen zurückwirkt. Vorliegend war der Schuldnerin im Ausgangsverfahren verboten worden, verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Niederlanden nach Deutschland unter der Gewährung von Rabatten zu versenden. Dieses Verbot war mit mehreren Ordnungsgeldbeschlüssen, die auch vollstreckt wurden (insgesamt 600.000,00 EUR), durchgesetzt worden. Das Verfahren wurde seitens der Parteien für erledigt erklärt. Der Auffassung der Beklagten, dass aus diesem Grund die Ordnungsgeldbeschlüsse aufzuheben seien, teilte das Gericht jedoch nicht. Die Auslegung der Erledigungserklärungen ergebe, dass diese nicht rückwirkend gelten sollen, so dass die getroffenen Ordnungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechtmäßig gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Februar 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az. X ZR 74/14
    § 14 PatG, Art. 69 EPÜ 

    Der BGH hat entschieden, dass der Umfang eines Patentes, welches von einer schwächeren und einer stärkeren Wirkungsweise nur die stärkere wörtlich beschreibt, auch die schwächere Wirkungsweise zur Verwirklichung der geschützten Lehre umfasst. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. November 2015

    BPatG, Beschluss vom 10.06.2015, Az. 35 W (pat) 421/13
    § 12a GebrMG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt ist, welche durch die Beschreibung und die Zeichnung auszulegen sind (vgl. § 12a GebrMG). Jedoch erlaubt dies regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Schutzanspruchs (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 07.09.2004, Az. X ZR 255/01 – Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2015

    BGH, Beschluss vom 05.03.2015, Az. I ZB 74/14
    § 19 Abs. 1 und 4 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bezüglich der Auslegung eines Vollstreckungstitels über eine markenrechtliche Auskunft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Hinsichtlich der Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtswidrig vertriebener, nicht erschöpfter Waren bedeute dies, dass keine Auskunft über Waren zu erteilen sei, bezüglich derer der Vollstreckungsschuldner auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfüge, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2015

    BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az. X ZR 103/13
    § 14 PatG; Art. 69 EPÜ

    Der BGH hat entschieden, dass in einem Patentverletzungsverfahren das Klagepatent durch das erkennende Gericht selbständig auszulegen ist und keine Bindung an eine Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem gegen das Klagepatent anhängigen Patentnichtigkeitsverfahren besteht. Dies schließe auch die Möglichkeit ein, dass das Verletzungsgericht zu einem Auslegungsergebnis gelange, das von demjenigen abweiche, das der BGH in einem dasselbe Patent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen habe. In diesem Fall wäre allerdings die Revision zuzulassen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. August 2015

    OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 14 W 531/15
    § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass Zweifel bei der Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels zu Lasten des Unterlassungsgläubigers gehen. Im vorliegenden Fall hatte der Unterlassungsschuldner die Aufsichtsbehörde anzugeben, da er dies zuvor vergessen hatte. Der Senat urteilte, dass gegen den Unterlassungsschuldner nunmehr kein Ordnungsgeld verhängt werden könne, weil er die falsche Aufsichtsbehörde angegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. März 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
    § 890 ZPO

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Wettbewerbsverstoß einer gänzlich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als „kerngleich“ mit der fehlerhaften Platzierung der Telefonnummer gleich gesetzt werden kann. Der Unterlassungstitel, so der Senat, sei im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
    § 890 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Unterlassungstitel, der nicht hinreichend bestimmt ist, trotzdem im Wege der Auslegung vollstreckungsfähig sein kann. Dies sei der Fall, wenn im Wege der Auslegung die Begrenzung auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt erfolgen könne. Dies geschehe durch Orientierung an der Verletzungshandlung, welche dem Titel zu Grunde liege. Vorliegend ging es um die Frage, ob die Nennung einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung an falscher Stelle in den eingeschränkten Kernbereich des Verbots der Nennung keiner Telefonnummer fällt. Das Gericht verneinte dies. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Dezember 2014

    BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
    § 133 BGB, § 157 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass eine im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassung erklärte Zusage, ein bestimmtes Bild nicht mehr im sog. RSS-Feed öffentlich zugänglich zu machen, nicht auch umfasst, dass der Unterlassungsschuldner auf RSS-Feed-Abonnenten einzuwirken hat, dass diese das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild nicht weiter veröffentlichen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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