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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. August 2010

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.01.2008, Az. 3-08 O 143/07
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 1004 BGB, §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; 24 Abs. 3; 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG

    Das LG Frankfurt a.M. hat einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, Werbung auf einer illegalen Tauschbörse für DSL-Anschlüsse zu schalten. Es folgte damit den Anträgen der Antragstellerin, welche zunächst vorgetragen hatte, dass der Betreiber der Website nach §§ 3, 4 Nr. 11 in Verbindung mit §§ 15 Abs. 2 JuSchG, wettbewerbswidrig handele, weil er entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz jedermann – also auch Minderjährigen – ohne weiteres Filme zum Download anbiete, die von der BPJM indiziert seien oder kraft Gesetzes als indiziert gelten würden. Weiterhin handele der Betreiber der Website auch deshalb wettbewerbswidrig, weil er Raubkopien und Filme und TV-Serien zugänglich mache, und dadurch fremde Urheberrechte verletze. Indem die Antragsgegnerin auf der streitgegenständlichen Website Werbung für ihre Produkte schalte, unterstütze sie die Betreiber der Website. Die Werbung verschaffe dem Betreiber erhebliche Einnahmen, so dass der Betreiber in die Lage versetzt werde, von den Besuchern und Nutzern kein Entgelt zu verlangen. Sie würden Einnahmen allein aus der platzierten Werbung erzielen. Die Werbung der Antragsgegnerin sei deshalb mit ursächlich für die Existenz der Website. (mehr …)

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