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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Januar 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2011, Az. 2a O 393/10
    Art. 9 Abs. 1 a) GMV, Art. 98 GMV; § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb eines Markenparfüms, ohne vom Rechtsinhaber im Rahmen des bestehenden selektiven Vertriebssystems dafür autorisiert zu sein, markenrechtswidrig ist. Berufe sich die Beklagte darauf, dass die streitgegenständlichen Parfüms bereits im in der EU mit Zustimmung des Rechtsinhabers in Verkehr gebracht worden seien, also bereits Erschöpfung vorliege, müsse sie diese Behauptung beweisen. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Das pauschale Bestreiten der klägerischen Behauptung, dass den ausländischen Depositären der Reimport untersagt sei, sei deshalb auch nicht beachtlich. Schließlich sei auch unerheblich, dass die Beklagte nach eigenem Bekunden nicht habe erkennen können, für welchen Markt die Parfüms bestimmt gewesen seien, denn auf ein Verschulden komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2010, Az. 6 U 33/10
    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung mit einer Autorisierung (z.B. „autorisierter Goldverkauf“) ohne Hinweis darauf, von wem diese erfolgt ist, irreführend ist, da der Eindruck erweckt wird, dass eine Autorisierung einer staatlichen Stelle vorliegt. Der Hinweis bringe seiner Wortbedeutung nach eine besondere Befähigung des „autorisierenden“ wie auch des „autorisierten“ Unternehmens zum Ausdruck und wecke die Vorstellung, dass das beworbene Unternehmen gewisse Standards in Bezug auf Qualität, Kontrolle und Ausbildung einhalte und insofern auch einer Kontrolle der autorisierenden Stelle unterliege. Der Zusatz „i. A. der G…“ nehme der Anzeige deshalb nicht ihren irreführenden Charakter, zumal die G… keine dem Verkehr bekannte Institution sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Brandenburg, Urteil vom 13.07.2010, Az. 6 U 58/09
    § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Werbung, die auf einen gewissen, durch eine „Autorisierung“ gewährleisteten Standard der beworbenen Dienstleistung hinweist, auch erkennen lassen muss, wer die autorisierende Stelle ist, anderenfalls der Tatbestand der Irreführung vorliege. Der Hinweis auf eine „autorisierte“ Tätigkeit seiner Wortbedeutung nach eine besondere Befähigung des „autorisierenden“ wie auch des „autorisierten“ Unternehmens zum Ausdruck bringt. Er wecke nach dem allgemeinen Verkehrsverständnis die Vorstellung, dass das beworbene Unternehmen gewisse Standards in Bezug auf Qualität, Kontrolle und Ausbildung einhalte und insofern auch einer Kontrolle der autorisierenden Stelle unterliege. Eine derartige, auf besondere Qualität hinweisende Autorisierung kenne der Verkehr z. B. beim Kfz-Handel und der Kfz-Reparatur, bei dem die autorisierten Vertragshändler ihre besondere Vertrauenswürdigkeit vom Ruf und der Kontrolle durch den Kfz-Hersteller ableiteten. (mehr …)

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