Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändungveröffentlicht am 6. Januar 2016
LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass eine Bank keine Gebühren (hier: 30,00 EUR) für „den durch die Pfändung entstandenen Aufwand“ nach der Pfändung eines Kontos fordern darf. (mehr …)
- BGH: Eine Bank darf bei Immobilienzwangsversteigerung nicht über Strohmänner Gebote abgeben, um Rechtsfolge von § 85a ZVG herbeizuführenveröffentlicht am 14. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 128/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 85a Abs. 2 ZVGDer BGH hat entschieden, dass es eine Bank bei einer Immobilienzwangsversteigerung zu unterlassen hat, über Strohmänner Gebote abzugeben, die ausschließlich den Zweck haben, zu Lasten des Verbrauchers die Rechtsfolgen von § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Mönchengladbach: Rückrufbitte, um dann Werbung zu betreiben, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. November 2015
LG Mönchengladbach, Versäumnisurteil vom 29.09.2015, Az. 3 O 188/15
§ 4 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG,Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass Rückrufbitten von Unternehmen (hier: Anruf der Bank wegen angeblichen Anstehens einer Zinsgutschrift) an Bestandskunden nicht dazu missbraucht werden dürfen, dem Kunden den Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages anzubieten. Die Wettbewerbszentrale klagte, da sie in dem Verhalten der Bank gleich in mehrerer Hinsicht ein unlauteres Verhalten sah: in der Tarnung einer zudem belästigenden Werbung und der Irreführung über die Notwendigkeit eines Rückrufs, um Leistungsnachteile abzuwenden.
- BGH: Klausel über Sonderkosten bei Ausstellung einer Ersatzkarte in Banken-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 21. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 20.10.2015, Az. XI ZR 166/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 675f Abs. 4 S. 2 BGB, § 675k Abs. 2 S. 5 BGB, § 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGBDer BGH hat entschieden, dass die in den AGB einer Bank enthaltene Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 177/2015 vom 20.10.2015 hier.
- OLG Düsseldorf: Bei der Bewerbung eines Möbelkaufs auf Raten muss der Darlehensgeber mit Identität und Anschrift genannt werdenveröffentlicht am 26. Mai 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 100/14
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Möbelhaus in einer Werbeanzeige eine 0,0 %-Finanzierung auf 48 Monate zur Finanzierung des Möbelkaufpreises anbietet, ohne den Darlehensgeber zu nennen. Es handele sich um eine Finanzdienstleistung, auch wenn sie unentgeltlich erfolge. Der Verbraucher müsse in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, von der Identität und Anschrift seines Vertragspartners für den Finanzierungsvertrag Kenntnis zu nehmen, sonst liege das Unterlassen einer wesentlichen Information vor. Zum Volltext der Entscheidung: - AG Bonn: Zum Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank bei TAN-Missbrauchveröffentlicht am 22. Mai 2015
AG Bonn, Urteil vom 11.02.2015, Az. 109 C 244/14
§ 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB, § 675l S. 2 BGB, § 675p Abs. 1 BGB, § 675u BGBDas AG Bonn hat entschieden, dass bei einer Straftat, bei der einem Bankkunden eine Überweisung zur Zahlung „untergeschoben“ und diese sodann von der Bank ausgeführt wird, die Bank nicht zu haften hat. Insbesondere liege die Beweislast dafür, dass die Bank die Überweisung habe zeitgerecht stornieren können, beim Bankkunden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Banken-AGB-Klausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 27.01.2015, AZ. XI ZR 174/13
§ 307 Abs. 1 S.1 BGB , § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 675y BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Bank „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ unwirksam ist, weil sie zum Nachteil des Verbrauchers von § 675y BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Bank-AGB-Klausel, die Gebühren für geduldete Überziehungen vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 1 U 170/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ unwirksam ist. Der Senat hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Wesentliche Vertragsinformationen müssen bereits auf dem Werbebanner stehen, nicht erst im Warenkorb des Onlineshops / Irreführungveröffentlicht am 9. Dezember 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. I-20 U 175/13
§ 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass wesentliche Informationen für einen Vertrag (hier: maximaler Anlagebetrag für eine Geldanlageform) bereits auf einem Werbebanner vorgehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall habe der Verbraucher seine geschäftliche Entscheidung mit dem Anklicken des Feldes „Jetzt Rendite sichern“ getroffen. Die Startseite der beklagten Bank sei der Schaufensterwerbung im stationären Handel vergleichbar, die den Verbraucher zum Betreten des Ladenlokals und damit zu einer „geschäftlichen Entscheidung“ im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG veranlassen solle. Mit dem Anklicken des Feldes „Jetzt Rendite sichern“ betrete der Verbraucher demzufolge das virtuelle Geschäftslokal der Beklagten. Da eine Aufklärung über die Begrenzung des Anlagebetrages, für den der werblich herausgestellte Zinssatz gewährt werde, auf der Startseite weder unmittelbar noch durch eine Verlinkung des Sternchens mit der Zinstafel erfolgt sei, habe die Beklagte dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten. Die Bank hatte argumentiert, der Verbraucher treffe seine geschäftliche Entscheidung beim Internetvertrieb nicht schon mit dem Betreten des virtuellen Geschäfts, sondern erst durch das Einlegen in den virtuellen Warenkorb. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Über eine Bank darf nicht identifizierend wegen rechtswidrig überhöhter Zinsforderungen berichtet werden / Rufschädigung vs. Informationsinteresseveröffentlicht am 14. November 2014
OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 15 W 1/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analogDas OLG Köln hat entschieden, dass für eine Bank, welche von dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen ihrer Vertragspartner in den seriösen und redlichen Umgang mit ihren Kunden abhängig ist, die Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig erheblich zu hohe Kreditzinsen berechnet und damit überdies zu dessen geschäftlichem Niedergang beigetragen, einen ganz erheblichen Ansehensverlust und erheblich geschäftsschädigende Wirkungen bedeutet. Diese Beeinträchtigung, die sich aus der Identifizierung als ein solches sich unredlich verhaltendes Bankunternehmen ergebe, müsse die Bank auch unter Berücksichtigung des mit der Berichterstattung wahrgenommenen Informationsinteresses der Antragsgegnerin nicht hinnehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)