Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Bamberg: Die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch eine Apotheke für die Werbung von Neukunden ist zulässige Imagewerbungveröffentlicht am 25. November 2013
OLG Bamberg, Urteil vom 09.10.2013, Az. 3 U 48/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWGDas OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Apotheke für eine „Kunden werben Kunden“-Aktion Einkaufsgutscheine an die Werber ausgeben darf, sofern diese nur für rezeptfreie Produkte einlösbar sind und einen Wert von 5 € haben. Dann handele es sich um zulässige Imagewerbung, die nicht unter die Verbote des Heilmittelwerbegesetzes falle. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: Apotheke darf keinen 5-EUR-Rabatt für Teilnahme an „Marktforschungsumfrage“ einräumenveröffentlicht am 5. Juli 2013
LG Bielefeld, Urteil vom 11.01.2013, Az. 15 O 173/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG; § 7 Abs. 1 HWGDas LG Bielefeld hat einer Apotheke verboten, mit dem Hinweis „Wir wollen Sie noch besser bedienen – bitte beantworten Sie uns dazu drei kurze Fragen, 5,00 EUR Marktforschungs-Rabatt für Ihre Antworten!“ zu werben. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um einen Bar-Rabatt, der mit 5,00 EUR nicht mehr geringwertig ist und somit nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWG bei europarechtlicher Auslegung verboten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Skonto eines Apothekers auf Privatrezepte und Rezeptgebühren unzulässigveröffentlicht am 14. September 2011
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2011, Az. 2 U 21/11
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HWG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Stuttgart hat auf Klage der Wettbewerbszentrale entschieden, dass es einem Apotheker nicht erlaubt ist, 3 % Skonto auf Privatrezepte und Rezeptgebühren zu gewähren. Die Gewährung eines Skonto sei nach Auffassung des Gerichts ein Barrabatt, welcher jedoch bei rezeptpflichtigen, preisgebundenen Arzneimitteln sowie der Rezeptgebühr ausgeschlossen sei. Zu dieser Schlussfolgerung gelangte das Gericht im „erst recht“-Wege: Wenn bereits die Gewährung von Bonuspunkten die Arzneimittelpreisverordnung verletzte (vgl. BGH), müsse dies bei einer unmittelbaren Reduzierung des zu zahlenden Preises erst recht gelten. Die Revision gegen dieses Urteil wurde zugelassen, da die Zulässigkeit von Barrabatten noch nicht höchstrichterlich geklärt sei.