Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung ist ein Bagatellverstoßveröffentlicht am 17. Oktober 2013
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2013, Az. 4 U 196/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Hinweis eines Onlinehändlers auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung statt des Batteriegesetzes kein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß sei. Zwar liege eine Irreführung vor, diese habe jedoch keine Auswirkung, da die Belehrung über die Pflichten des Verbrauchers inhaltlich richtig sei. Insoweit könne keine spürbare Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen festgestellt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BMU: Batteriegesetz löst Batterieverordnung abveröffentlicht am 20. Januar 2009
Im ersten Halbjahr 2009 wird voraussichtlich das neue Batteriegesetz in Kraft treten. Dieses löst dann die derzeit geltende Batterieverordnung ab. Ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien (BattG) kann auf der Website des Bundesumweltministeriums heruntergeladen werden. Das Gesetz richtet sich vor allem an die Hersteller von Batterien. Für Onlinehändler ist bislang vor allem die in § 12 BattV enthaltene Hinweispflicht von Interesse, sowie seine eventuelle Gleichstellung mit einem Hersteller gemäß § 3 Abs. 16 S. 2 BattG. Danach gilt: (mehr …)