IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. April 2012

    LSG Bayern, Beschluss vom 24.02.2012, L 8 SO 9/12 B ER
    §
    65a Abs. 1 S.1 SGG

    In einem Fall, der dem Normalsterblichen kaum noch zu vermitteln ist, hat das Bayrische Landessozialgericht entschieden, dass eine handschriftlich unterschriebene Beschwerdeschrift, die als .pdf-Dokument einer E-Mail angehängt wird, den prozessrechtlichen Anforderungen an die Schriftform nicht gerecht wird. Ganz anders hätte es nach Auffassung des Gerichts ausgesehen, wenn es sich um die elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Telefax-Empfangsgerät des Gerichts („Computerfax“) gehandelt hätte. In seiner überzogen formalistischen Entscheidung hat sich das Gericht ausdrücklich von der entgegenstehenden Rechtsprechung des BGH und des LSG Sachsen-Anhalt distanziert. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 4. Februar 2011

    Wir stießen kürzlich auf die deutsche Registermarke „KBJP Königlich-Bayerische-Josefspartei“ nebst folgendem überzeugendem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Auszug): „Dienstleistungen und Veranstaltungen zur Zerstreuung und Entspannung„. Diese Vereinigung, welche 2005 nach eigenen Angaben über 6.000 Mitglieder zählte, scheint uns alle Vorzüge einer erfolgreichen Volkspartei aufzuweisen, so dass wir gerade Möglichkeiten eruieren, den Wohnsitz eines unserer Rechtsanwälte nach Bayern zu verlegen, um der KBJP bei der nächsten Landtagswahl über die 5%-Hürde verhelfen zu können. Neben dem o.g. Schutzbereich hat uns folgende Präambel der Satzung (Stand: 01.06.2009) vereinnahmt: „In einer schweren Zeit, in der Gewalt und Unrecht immer mehr die Macht ergreifen, in der Vergewaltigung, Mord und Totschlag an der Tagesordnung sind, haben sich aufrechte, g’standene, verantwortungsbewußte bayerische Bürger zusammengefunden, um alte Sitten, alten Brauch und alte Feiertage zu pflegen und zu bewahren.“ Was wir davon halten? Ob die für g’standene Norddeutsche bei der Mitgliedschaft eine königliche Ausnahme machen?

  • veröffentlicht am 2. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBayVGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. 7 B 09.1906
    Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayEUG; § 43 Abs. 1 VwGO

    Der BayVGH hat entschieden, dass gegen einen Schüler, der außerhalb der Schule in einem allgemein zugänglichen Internetforum Mitschüler und andere Besucher auffordert, ihre Zu- oder Abneigung über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule zu äußern („Meinungsumfrage“) und damit den Lehrer der Gefahr von anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen durch Mitschüler aussetzt, die das für den Schulunterricht unabdingbare Vertrauensverhältnis zerstören können, ein verschärfter Verweis wegen Störung des Schulfriedens ausgesprochen werden kann. Die „spickmich“-Entscheidung des BGH (BGHZ 181, 328) sei nicht auf Fälle übertragbar, „in denen – anders als bei „spickmich“ – der Besucher eines Internetforums eigene Textbeiträge verfassen kann und somit anonyme Beleidigungen eines Lehrers nicht durch den Aufbau des Portals von vornherein technisch ausgeschlossen sind.“ Der Kläger, ein Schüler der 8. Klasse, hatte auf einem privat betriebenen regionalen Online-Portal ein Diskussionsforum (sog. Thread) zu dem Thema „wer mag bitteschön herrn **********??“ Unter dem Pseudonym „sagichnich“ beantwortete der Kläger diese Frage mit „wer mag bitteschön herrn **********?? alsoichnich!! Der mit seinem Fenstertick*omg*“. In den nachfolgenden Tagen wurden in dem genannten Internetforum mehrere, zum Teil negative Äußerungen über die Person und den Unterricht des betreffenden Lehrers abgegeben, wobei die jeweiligen Verfasser nicht namentlich in Erscheinung traten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2009

    BGH, Urteil vom 15.01.2009, Az. I ZR 141/06
    § 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 3, 4 Nr. 11; §§ 1 Abs. 2 Nr. 5, 2 Abs. 2, § 18 RettG (NRW)

    Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmen, dass sich innerhalb von Nordrhein-Westfalen in der Durchführung von Krankentransporten verdingen wolle, zwar einer Genehmigung nach dem RettG (NRW) benötige, ein Verstoß dagegen allerdings bagatellhaft (UWG 2004) bzw. unerheblich (UWG 2008) sei, wenn eine solche Erlaubnis in einem anderen Bundesland (hier: Bayern) bestehe und diese inhaltlich vergleichbar sei. (mehr …)

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