Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Ein gerichtliches Unterlassungsgebot darf sich nur auf die beantragte Verletzungsform beziehenveröffentlicht am 21. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Heidelberg: Pauschale Beanstandung einer Handy-Rechnung befreit nicht von Zahlungspflichtveröffentlicht am 19. Juli 2012
LG Heidelberg, Urteil vom 27.06.2012, Az. 1 S 54/11
§ 611 BGB; § 45 i Abs. 1 TKGDas LG Heidelberg hat entschieden, dass der Kunde eines Mobilfunkanbieters, welcher die erhaltenen Rechnungen anzweifelt, konkret vortragen muss, was aus seiner Sicht nicht korrekt ist. Ein pauschales Bestreiten „sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach“ sei nicht ausreichend. Welche Rechnungspositionen aus welchem Grund angegriffen werden, bliebe gerade offen, so dass dem Anbieter eine Prüfung kaum möglich sei. Beispielsweise bringe die Beklagte zum Ausdruck, dass ihrer Ansicht nach Tarife und Beträge abgerechnet wurden, die sie nicht gebucht hätte. Sie konkretisiere jedoch nicht, welche Beträge und Tarife sie nicht für gerechtfertigt halte. Diese Beanstandung entbinde nicht von der Zahlungsverpflichtung. Zum Volltext der Entscheidung: