Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Rabattaktion darf verlängert werden, wenn Nachfrage schleppend verläuftveröffentlicht am 4. Januar 2012
BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 181/10
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Rabattaktion eines Reiseveranstalters nicht verlängert werden darf, anderenfalls der Verbraucher in die Irre geführt wird und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Erweist sich die Rabattaktion allerdings nicht als erfolgreich, verläuft sie vielmehr eher schleppend, so ist eine Ausnahme gegeben. Die Verlängerung ist in diesem Fall zulässig. Der Verbraucher rechne in diesem Fall mit einer Verlängerung der Rabattaktion. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Zum ewigen Räumungsverkauf des Teppichhändlers – Teppiche haben keinen „Verkehrswert“ / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 16. Januar 2011
OLG München, Urteil vom 25.11.2010, Az. 29 U 3458/10 – nicht rechtskräftig
§§ 3; 4 Nr. 4; 5 UWGDas OLG München hat einer Verwertungsgesellschaft für Orientteppiche bestimmte Werbeaussagen beim eher üblichen ewigen hektischen Ausverkauf verboten. Das Unternehmen hatte im Rahmen einer „Teppichliquidation“ prominent auf eine zeitliche Befristung des Sonderverkaufs hingewiesen („Da die Frist zur Liquidation der unzähligen erlesenen Unikate in Kürze beschlussgemäß ausläuft, haben Liebhaber niveauvoller Wohnkultur nur noch wenige Tage Zeit, das beste Schnäppchen des Jahres zu machen.“) und in diesem Zusammenhang auf einen „Endspurt der Auflösung im Kreissparkassenauftrag“ hingewiesen. Dabei sollte es „extreme Preiszugeständnisse“ geben, „ausnahmslos bis zu 67 % unter dem Verkehrswert“. Dem Kunden sollte das Geschäft ferner mit dem Hinweis auf eine Öffnung an Fronleichnam schmackhaft gemacht werden, wobei allerdings mit dem kleineren Zusatz „Beratung und Verkauf nur zur gesetzlichen Zeit“ darauf hingewiesen wurde, dass die Teppiche zu Fronleichnahm wohl nur besichtigt werden konnten. Weiter wurde der Eindruck erweckt, der Sonderverkauf sei zeitlich befristet. (mehr …)
- KG Berlin: Befristete Rabattaktion darf nicht verlängert werdenveröffentlicht am 2. Februar 2010
KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 5 U 75/07
§§ 3, 5 UWGDas Kammergericht hat darauf hingewiesen, dass die Verlängerung eines Räumungsverkaufs, der in der Werbung mit einem definitiven Endtermin angegeben wurde, wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist. Nach Auffassung des Gerichts liege eine Irreführung vor, wenn der Verkäufer sich insgeheim vorbehalte, den Räumungsverkauf bei Bedarf über den festgesetzten Termin hinaus fortzuführen. Zwar müsse sich der Kaufmann bei einem Räumungsverkauf nicht von vornherein auf einen festen zeitlichen Rahmen festlegen, wenn er allerdings einen Endtermin angebe, der vom angesprochenen Verkehr ernst genommen und als endgültig verstanden werde, müsse er sich daran festhalten lassen. Darüber hinaus habe die Beklagte mit einer Unwahrheit geworben, da unstreitig feststehe, dass der Abverkauf in jedem Fall bis zum 30.04. stattfinden solle, jedoch in der ersten Werbung der 15.04. als Endtermin genannt wurde. Das OLG Hamm hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Verlängerung von Rabattaktionen dann zulässig sei, wenn diese nicht im Voraus geplant, sondern nachträglich beschlossen würden (Link: OLG Hamm).