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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. April 2013

    BGH, Beschluss vom 20.09.2012, Az. I ZR 177/11
    § 97 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Hersteller eines Computerspiels dafür sorgen muss, dass er für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musikstücke als Begleitmusik zu seinem Spiel Lizenzen bei dem Berechtigten einholt. Anderenfalls sei er dem Berechtigten zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser richte sich in der Höhe nach Abschnitt III des Tarifs der Klägerin für die Vervielfältigung von Werken auf audiovisuellen Datenträgern und deren Verbreitung zum persönlichen Gebrauch in Form von Spielen in der Fassung vom 01.05.2005 (Tarif VR-AV DT-H 3) und werde zutreffend mit 11,25% des Nettoverkaufserlöses einer jeden verkauften CD-ROM bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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