IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14
    § 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die in dem sozialen Netzwerk www.facebook.de zu findende Funktion „Freunde finden“, mittels derer Einladungs-E-Mails von „Facebook“ an Empfänger, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, versendet werden, eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt und damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Facebook-Nutzer würden vom Betreiber zudem in die Irre geführt, da diese bei dem bei der Registrierung eingeblendeten Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ nicht darüber aufgeklärt würden, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet würden und eine Versendung der Einladungs-E-Mails auch an Personen erfolge, die noch nicht bei „Facebook“ registriert seien. Zur Pressemitteilung Nr. 7/2016 vom 14.01.2016: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass das Zusenden von Werbung, welche in sog. „No-Reply“-Bestätigungsmails (automatische Anwort-E-Mails) enthalten ist, gegen das Persönlichkeitsrecht eines Verbrauchers verstößt, wenn dieser zuvor erklärt hat, keine Werbung erhalten zu wollen. Damit bestätigte der BGH die Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (hier) und widerrief das entgegenstehende Urteil der Berufungsinstanz (LG Stuttgart, hier). Zur Pressemitteilung Nr. 205/2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 19.06.2015, Az. 5 U 7/14
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Postwerbung, welche als solche zunächst nicht erkennbar ist, wettbewerbswidrig sein kann. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin ihre Werbeschreiben in Briefumschlägen mit den Vermerken „Zustellungs-Hinweis … Zustell-Nr. 0 … Vertraulicher Inhalt   Schnelle Antwort erbeten    Bitte sofort prüfen“ oder „Express-Sendung   Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen!“ versandt. Nicht nur sei die Werbung dadurch nicht bereits am Umschlag erkennbar – was für sich gesehen nicht unzumutbar wäre – sondern es werde dem Empfänger eine besondere Wichtigkeit und ein Termindruck vorgespiegelt. Zudem sei die Werbung auch nach dem Öffnen nicht sofort erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. Juni 2015

    AG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2014, Az. 5 C 78/12
    § 890 ZPO; Art. 2 lit. a) der Richtlinie 2006/113/EG; § 7 UWG

    Das AG Hamburg hat entschieden, dass Werbe-E-Mails einer Partnerbörse, für welche keine Einwilligung im Wege eines so genannten Double-Opt-in-Verfahrens vorliegt, belästigend und daher zu unterlassen sind. Dabei fielen auch E-Mails, welche das Interesse eines anderen Mitglieds der Partnerbörse signalisierten, unter „Werbe-E-Mails“, da die Beklagte nicht sicherstellen konnte, dass sich nicht ein Dritter unter der E-Mail-Adresse des Klägers missbräuchlich angemeldet hätte und dieser nun durch solche Nachrichten belästigt würde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2015

    AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14
    § 1004 BGB, § 823 BGB; § 34 BDSG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass der unverlangte Versand einer Feedbackanfrage auf eine berufliche E-Mail-Adresse eine Belästigung und damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Empfänger könne daher gemäß § 34 BDSG Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten verlangen, und zwar auch soweit sie sich auf die Herkunft der Daten beziehen, über den Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden und über den Zweck der Daten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. September 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Leipzig, Urteil vom 18.07.2014, Az. 107 C 2154/14
    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

    Das AG Leipzig hat entschieden, dass unverlangt zugesandte E-Mails an Rechtsanwälte, die zu Fortbildungsveranstaltungen einladen, belästigende Werbung sind. Die E-Mails seien ein Angebot zur Erbringung einer Dienstleistung und daher als Werbung zu qualifizieren, deren Zusendung als E-Mail ohne Einwilligung des Empfängers unzulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Mai 2014

    AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, Az. 10 C 225/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass auch ein Verbraucher gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails vorgehen darf. Das Zusenden derartiger E-Mails stelle regelmäßig einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von diesen E-Mails Betroffenen dar. Unerheblich sei, ob es sich bei der betreffenden E-Mail um eine automatisierte Eingangsbestätigung (Autoreply) handele, solange in dieser Werbung (vorliegend: im Abspann) zu finden sei. Der Streitwert für die Zusendung von Werbe-E-Mails wurde im vorliegenden Fall auf 5.000 EUR bemessen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2013

    LG Köln, Urteil vom 23.10.2012, Az. 11 S 122/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Weiterempfehlungs-E-Mail für eine Webseite, die durch Dritte an von diesen angegebene E-Mail-Adressen versandt werden kann, nicht per se wettbewerbswidrig ist. Enthalte die E-Mail außer dem Verweis auf die empfohlene Seite keine weiteren werbenden Inhalte und habe die Seitenbetreiberin alles Zumutbare getan, um einen Missbrauch der Funktion auszuschließen, sei nicht von einem unlauteren Verhalten auszugehen. Der BGH hat diese Entscheidung allerdings revidiert und erklärt, dass Empfehlungs-E-Mails ebenso wie unerwünschte Werbe-E-Mails zu beurteilen seien (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom vom 30.08.2013, Az. 15 O 587/12
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Berlin hat nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale der Firma primamobile GmbH untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen oder anrufen zu lassen, um den angerufenen Verbrauchern Angebote zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages zu unterbreiten. In solchen Werbeanrufen ist generell eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG zu sehen.

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2013

    OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2013, Az. 2 U 9/13
    § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine reine Auskunftsanfrage, die per Fax an ein Unternehmen geschickt wird, nicht als unzulässiger Spam zu werten ist. Vorliegend seien lediglich Daten zur Aktualisierung eines Datenbestandes abgefragt worden. Das Schreiben habe nicht dazu gedient, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen des Verfassers zu erhöhen. Zum Volltext der Entscheidung:

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