Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Eltern haften nach Instruktion nicht für das illegale Filesharing ihrer Kinder – Morpheus reloaded – Der Volltext zum Filesharing-Urteilveröffentlicht am 15. April 2013
BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
§ 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhGDer BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
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