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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Januar 2012

    AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 16.06.2011, Az. 60 C 37/11
    § 823 Abs. 28GB i.V.m. § 185 StGB

    Das AG Bergisch Gladbach hat entschieden, dass Äußerungen einer in Scheidung lebenden Frau bei Facebook, die sich auf den (Noch-)Ehemann beziehen und die Frage zum Inhalt haben, ob ein Auftragskiller nicht günstiger als eine Scheidung wäre, ehrverletzende Äußerungen sind. Die Frau habe ihrem (Noch-)Ehemann die Kosten für die anwaltliche Löschungs- und Unterlassungsaufforderung zu ersetzen. Bei den getätigten Äußerungen handele es sich um strafrechtlich relevante Beleidigungen, denn sie seien geeignet, den Geltungswert des Klägers herabzuwürdigen. „3.500,00 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre … “ würde besagen, dass der Kläger den Aufwand von 3.500,00 € nicht wert sei, „eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein“ besage, dass der soziale Wert des Klägers so niedrig sei, dass kein Aufwand zu groß sei, um die Trennung zu vollziehen. Dass die Äußerungen der Beklagten mit einem Augenzwinkern versehen und wohl auch zu verstehen waren, blieb unberücksichtigt. Unbekannt blieb, ob möglicherweise Humorlosigkeit der Scheidungsgrund war… Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.01.2010, Az. 66 C 216/08
    § 826 BGB

    Das AG Bergisch Gladbach hatte in diesem etwas kuriosen Fall über die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung gegen eine Abmahnung zu entscheiden. Die Klägerin, die sich über das Internet als Prostitutierte anbot, hatte eine Abmahnung von dem beklagten Rechtsanwalt wegen fehlender Namensangabe im Impressum erhalten. Es wurde eine Unterlassungserklärung sowie ein Mindestschadensersatz in Höhe von 2.500 EUR gefordert sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf einen Streitwert von 10.000 EUR. Die Klägerin beauftragte einen Rechtsanwalt zur Abwehr dieser Abmahnung. Zur Erstattung dieser Abwehr-Kosten wurde der Beklagte nunmehr verurteilt. Dem Vernehmen nach ist der Rechtsanwalt in zwei weiteren Verfahren zum Schadensersatz verurteilt worden (AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.01.2010, Az. 66 C 211/08; AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 28.01.2010, Az. 66 C 215/08) zum Schadensersatz verurteilt worden. Das Gericht führte im Verfahren mit dem AZ. 66 C 216/08 folgende Gründe aus:

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