Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Sternchenhinweis für Pkw-Überführungskosten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 1. Oktober 2012
KG Berlin, Urteil vom 04.09.2012, Az. 5 U 103/11
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung eines Autohändlers mit einem Preis und einem Sternchenhinweis, der zusätzlich zu diesem Preis noch „zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €“ angibt, unlauter ist. Diese Art der Werbung verstoße gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe. Sie überschreite auch die Bagatellgrenze, da diese Art der attraktiven Werbung Mitbewerber zum Nachziehen ermutigen würde. Die Preistransparenz und Preisvergleichbarkeit werde durch eine solche Angabe erheblich erschwert, da der Verbraucher sich stets merken müsse, ob zum im Gedächtnis verbliebenen (hervorgehobenen) Preis Überführungskosten hinzukämen und wenn ja, in welcher Höhe. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Abmahnung muss ausreichend deutlich seinveröffentlicht am 26. September 2012
KG Berlin, Urteil vom 20.07.2012, Az. 5 U 90/11
§ 4 Nr. 9 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Abmahnung hinreichend deutlich das konkrete Verhalten des Abgemahnten, welches einen Verstoß darstellen soll, in Bezug nehmen muss. Eine unzutreffende rechtliche Würdigung innerhalb der Abmahnung sei hingegen unschädlich, so lange der Abgemahnte erkennen könne, welches Verhalten ihm vorgeworfen werde und er zu unterlassen habe. Vorliegend sei es bezüglich einer Abmahnung wegen unlauterer Nachahmung eines Produkts unerlässlich gewesen, Abbildungen einzureichen und darauf hinzuweisen, dass Empfänger der vom Beklagten zugänglich gemachten Preislisten einen Katalog mit Abbildungen der streitgegenständlichen Produkte bereits in den Händen hielten. Da dies erst in der Berufung erfolgt sei, habe der Kläger trotz Obsiegens die Kosten zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Keine Störerhaftung des Admin-C für E-Mail-Spam von seiner Domainveröffentlicht am 13. September 2012
KG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 5 U 15/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas KG Berlin hat entschieden, dass der Admin-C einer Domain nicht für die Zusendung unerbetener Werbe-E-Mails von dieser Domain wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Betrieb haftet. Zwar liege eine Störung zum Nachteil des Empfängers vor, der Admin-C hafte dafür aber weder als Täter, Teilnehmer oder Störer – auch dann nicht, wenn die E-Mail-Versendung nach Erhalt einer Abmahnung weiter geführt werde. Zwar habe ihm die Abmahnung Kenntnis von der zuvor verschickten ersten E-Mail verschafft, dies bedeute aber nicht, dass er konkrete Kenntnis davon erlangt habe, dass zu bestimmten späteren Zeitpunkten erneut Werbe-E-Mails an den Antragsteller verschickt werden sollten. Es sei ein nicht mit dem Unrechtsgehalt in Zusammenhang stehender Umstand, wenn die Absenderanschrift einer unerbetenen Werbe-E-Mail als Schlussbestandteil eine Domain enthält, für die der Antragsgegner als Admin-C fungiere, oder aber irgendeine andere Domain wie beispielsweise „gmx.de“ oder „web.de“, deren sämtliche administrativen Ansprechpartner gleichfalls nicht wegen unerbetener E-Mail-Werbung als Störer in Anspruch genommen werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Rechtlich unzutreffende Begründung macht Abmahnung nicht zwangsläufig unwirksamveröffentlicht am 9. August 2012
KG Berlin, Urteil vom 19.07.2012, Az. 6 U 195/11
§ 3 UWG, § 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Abmahnung, die eine unzutreffende rechtliche Begründung enthält, nicht zwangsläufig unwirksam ist. Es komme in erster Linie darauf an, dass das beanstandete Verhalten (hier: Nachahmung von Waren) in tatsächlicher Form zutreffend beschrieben werde. Ist dies der Fall, bestehe nicht nur ein Anspruch auf Unterlassung, sondern auch auf Ersatz der Abmahnkosten. Die mögliche Verwechslung von Textbausteinen wurde vom Senat demnach nicht schwerwiegend geahndet (vorliegend war in der Begründung fälschlich nicht der Vorwurf der unlauteren Verhaltens erhoben worden, sondern es wurde auf einen Verstoß gegen die in einer einstweiligen Verfügung ausgesprochenen Verbote Bezug genommen).
- KG Berlin: Muss Bannerwerbung im Internet nicht als solche gekennzeichnet werden?veröffentlicht am 2. August 2012
KG Berlin, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 5 W 10/12
§ 4 Nr. 3 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass bei Einsatz von so genannter Bannerwerbung auf Webseiten eine Kennzeichnung mit dem Wort „Anzeige“ o.ä. nicht zwingend notwendig ist. Zwar müsse Werbung und redaktioneller Inhalt voneinander erkennbar getrennt werden. Dies sei jedoch bei Platzierung der Werbung in horizontalen oder vertikalen Werbebannern der Fall. Diese Art der Trennung von redaktionellen Inhalten im optischen Zentrum der Seite und Werbung in Bannern im Randbereich sei so üblich, dass diese selbst Kindern von Beginn der Internetnutzung an vertraut seien. Entscheidend für die Beurteilung, ob unerlaubte Schleichwerbung vorliege, sei der Gesamteindruck der jeweiligen Seite.
- LG Berlin: Stornogebühr einer Fluggesellschaft unzulässigveröffentlicht am 25. Juli 2012
LG Berlin, Urteil vom 29.11.2011, Az. 15 O 395/10
§ 307 BGBDas LG Berlin hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv, hier) entschieden, dass eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR für den Fall der Stornierung oder des Nichtantritts eines Fluges unzulässig ist. Die Klausel stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, deren gutes Recht es sei, einen Flug zu stornieren. Dafür dürfe seitens der Gesellschaft kein gesondertes Entgelt berechnet werden.
- KG Berlin: Rechtsanwalt darf dem Gegner seines Mandanten mit Veröffentlichung der Zahlungssäumnis im Internet drohenveröffentlicht am 19. Juli 2012
KG Berlin, Beschluss vom 29.02.2012, Az. (4) 121 Ss 30/12 (54/12)
§ 240 StGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die „Drohung“ eines Rechtsanwalt an den Gegner seines Mandanten, dessen Zahlungssäumnis und den dazugehörigen Lebenssachverhalt im Internet öffentlich zu machen, grundsätzlich nicht (als versuchte Nötigung / Nötigung) strafbar ist. Dabei komme es jedoch auf den Einzelfall an. Zu berücksichtigen sei, ob das Geschehen im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit im Interesse der Mandantschaft stehe, ein innerer Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung und dem erstrebten rechtmäßigen Zweck gegeben sei und die zu veröffentlichenden Vorgänge nicht in entstellter Form wiedergegeben oder mit abfälligen Beurteilungen oder persönlichen Angriffen gespickt würden. Die Ankündigung der Veröffentlichung des „Lebenssachverhalts“ im Internet an sich stelle nach ihrem Wortlaut jedenfalls eine lediglich allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen dar, die regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel erfüllten. Zum Volltext der Entscheidung:
1. Eine Erklärung, der ein empfindliches Übel im Sinne des Nötigungstatbestandes nicht eindeutig zu entnehmen ist, bedarf der Auslegung. Hierfür sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen und kann das gesamte Verhalten des Angeklagten von Belang sein.
- KG Berlin: Die Nutzung einer Prepaid-Telefonkarte für 10,00 EUR darf nicht zu einer Folgerechnung von über 14.000,00 EUR führenveröffentlicht am 11. Juli 2012
KG Berlin, Urteil vom 28.06.2012, Az. 22 U 207/11
§ 611 Abs. 1 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2, Abs. 3 BGBDas KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach eine Pre-Paid-Telefonkarte für 10,00 EUR nicht Folgekosten von über 14.000,00 EUR für die Internet-Nutzung nach sich ziehen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Nutzung der Domain „de.de“ mit Catch-All-Funktion – dadurch auch Erfassung z.B. von computerbild.de.de – kann zu Markenrechtsverstoß führenveröffentlicht am 6. Juli 2012
KG Berlin, Urteil vom 23.05.2012, Az. 5 U 119/11
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Kennzeichenverletzung auch dadurch begangen werden kann, dass der Inhaber der Domain „de.de“ diese mit einer sog. Catch-All-Funktion versieht. Ungehört blieb der Einwand des Beklagten, er habe die fremden Domains (z.B. computerbild.de.de) überhaupt nicht registriert. Vielmehr sei es der Nutzer, der diese Begriffsfolge in seinen Internetbrowser eingebe. Der Domaininhaber, so der Senat, lege es durch die Aktivierung der Catch-all-Funktion darauf an, auch Anfragen in Bezug auf fremde, markenrechtlich geschützte Domains auf sich zu ziehen. Zitat: (mehr …)
- VG Berlin: Die Bezeichnung „Sahne Eiscreme“ ist erst ab 18% Milchfettanteil nicht irreführendveröffentlicht am 28. Juni 2012
VG Berlin, Urteil vom 25.04.2012, Az. VG 14 K 272.10
§ 5 UWG
Das VG Berlin hat entschieden, dass ein Eiscremeprodukt nur dann als „Sahne Eiscreme“ bezeichnet werden darf, wenn mindestens gemäß dem Deutschen Lebensmittelbuch 18% Milchfettanteil enthalten sind. Vorliegend wurde durch Zugabe von Sahne jedoch lediglich der für Eiscreme vorausgesetzte Mindestfettgehalt von 10% erreicht. Bei der Bezeichnung als „Sahne Eiscreme“ dürfe der Verbraucher jedoch davon ausgehen, dass über die Mindestanforderung für Eiscreme hinaus zusätzlich Sahne enthalten sei, das Produkt also bereits ohne die Hinzugabe der Sahne die Bezeichnung Eiscreme tragen dürfe. Die Pressemitteilung finden Sie hier.