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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2010

    OVG NRW, Beschluss vom 29.09.2010, Az. 6t E 963/08.T
    §
    29 Abs. 1 HeilBerG i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 3 Berufsordnung (BO) der Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass berufsrechtlich nichts dagegen spricht, wenn ein HNO-Arzt sich in Telefonbuch- und Internetwerbung als „Nasenchirurg“ bezeichnet. Weder sei ersichtlich, dass die Werbemaßnahmen des Beschuldigten zur Irreführung von Patienten beitrügen, noch lasse sich ihnen vorhalten, dass sie nicht wenigstens für diejenigen Patienten, die einer operativen Behandlung ihrer Nase bedürfen oder eine solche wünschen, sachgerechte Informationen enthielten. Die beanstandeten Textpassagen leisteten weder einer unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes Vorschub noch beeinträchtigten sie das Vertrauen der Bevölkerung in den ärztlichen Berufsstand. Dass die in der Werbung vom Beschuldigten gewählten Bezeichnungen keine Formulierungen darstellten, die in der Weiterbildungsordnung enthalten seien, sei in diesem Zusammenhang unbeachtlich; eine Vertrauensbeeinträchtigung wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte Begriffe aus der Weiterbildungsordnung verwendete, die er nach deren Maßgabe nicht berechtigt verwenden dürfte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. März 2010

    OLG Jena, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 95/09
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog

    Das OLG Thüringen hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld wegen Ehrverletzung dann nicht zu zahlen ist, wenn sich die Ehrverletzung nicht gegen die persönliche, sondern „nur“ deren berufliche Sphäre richtet. Konkret ging es darum, dass der Beklagte über die Klägerin – eine Ärztin – behauptet hatte, dass diese „über keine nennenswerten Erfahrungen im Bereich der plastischen Mammachirurgie“ verfüge. (mehr …)

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