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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Januar 2015

    EuG, Urteil vom 18.11.2014, Az. T-50/13
    Art. 52 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 76 VO Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Wortzeichen „VOODOO“ als Gemeinschaftsmarke für u.a. Bekleidung eintragungsfähig ist. Es handele sich nicht um eine beschreibende Bezeichnung ohne Unterscheidungskraft, wie die Klägerin behauptet, da es keinen festgelegten Bekleidungsstil gebe, der mit der Voodoo-Religion in Verbindung gebracht werde. Der Verkehr werde die Marke als reine Phantasiebezeichnung auffassen, mit der ohne Bezugnahme auf einen besonderen Bekleidungsstil lediglich auf Kultisches oder Okkultes angespielt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 10.07.2014, Az. I ZB 81/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wortmarke „for you“ für u.a. Nahrungsergänzungsmittel nicht wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu löschen ist. Die Wortfolge enthalte für die beanspruchten Waren keine beschreibende Sachaussage und sei auch nicht als bloße werbliche Anpreisung zu verstehen. Der Annahme des Bundespatentgerichts, die Wortfolge „for you“ werde im Sinne eines Hinweises auf Produkte verstanden, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse der Abnehmer angepasst würden und die damit über eine besondere, wenn auch nicht näher konkretisierte Qualität oder Beschaffenheit verfügten, sei nicht zu folgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 29/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass das Zeichen „DüsseldorfCongress“ wegen des beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Dienstleistungen wie „Planen, Veranstalten und Durchführen von Messen“ u.a. eingetragen werden kann. Dies gelte jedoch nicht für Dienstleistungen wie „Zusammenstellen von Daten in Datenbanken“, da hier ein beschreibender Begriffsinhalt nicht vorliege. Bei der Beurteilung des Fehlens jeglicher Unterscheidungskraft bestünden keine unterschiedlichen Maßstäbe für Waren- und Dienstleistungsmarken. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2014

    BPatG, Beschluss vom 03.07.2014, Az. 28 W (pat) 546/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Marke „EasyCompact“ wegen Freihaltungsbedürftigkeit nicht für diverse elektrische Kochgeräte (s. unten) eingetragen werden kann. Das Anmeldezeichen „EasyCompact“ werde in seiner Gesamtheit vom angesprochenen inländischen Publikum im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als eine bloße Aneinanderreihung zweier anpreisender, sachbezogener Hinweise auf wesentliche Produktmerkmale verstanden werden, und zwar in dem Sinne, dass die so gekennzeichneten Produkte zum einen einfach und unkompliziert, also leicht und mühelos zu bedienen bzw. handzuhaben seien, und zum anderen kompakt seien, also eine handliche, raumsparende Bauform oder Ausführung aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Oktober 2014

    BPatG, Beschluss vom 03.07.2014, Az. 24 W (pat) 10/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Pferdesalbe“ nicht für Waren aus dem Bereich menschlicher Kosmetik (z.B. Seifen; Mittel zur Körper- und Schönheitspflege; Massagegele) eintragungsfähig ist. Für diese Produkte bestehe keine Unterscheidungskraft des Kennzeichens, da es sich um eine beschreibende Angabe handele. Der Verkehr könne dem Begriff „Pferdesalbe“ entnehmen, für welche Art der Anwendung die Ware bestimmt sei, und beschränke den Begriff nicht auf nicht-menschliche Anwendungsweisen. Der Begriff werde als Sachhinweis darauf verstanden, dass das jeweilige Produkt z. B. als Inhaltsstoff eine kühlende, durchblutungsfördernde etc. Salbe enthalte oder beispielsweise als Trägermaterial für solche Salben geeignet oder bestimmt sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 20.05.2014, Az. 29 W (pat) 121/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass das Wort-/Bildzeichen „der-Alltagshelfer“ (Wortfolge in Oval auf orangenem Grund) keine Unterscheidungskraft besitzt und daher nicht eingetragen werden kann. Der Begriffsinhalt sei rein beschreibend und daher nicht schutzfähig. Die grafische Gestaltung sei nicht geeignet, eine Unterscheidungskraft zu begründen, da sie nicht hervortrete. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2014

    EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C?126/13 P
    Art. 7 Abs. 1 lit. c EU-VO Nr. 207/2009

    Der EuGH hat entschieden, dass ein Haushaltsgerätehersteller keinen Anspruch auf Eintragung der Marke „ecoDoor“ für u. a. elektrische Haushalts- und Küchenmaschinen und ?geräte, elektrische Maschinen und Geräte zur Behandlung von Wäsche- und Kleidungsstücken, elektrische Ausgabeautomaten für Getränke oder Speisen, Verkaufsautomaten, Heizungsgeräte, Back-, Brat-, Grill-, Toast-, Auftau- und Warmhaltegeräte, Kühlgeräte, Gefriergeräte und Wäschetrockenmaschinen besitzt. Das Zeichen „ecoDoor“ könne zur Bezeichnung des ökologischen Charakters dieser Waren dienen, so dass im Allgemeininteresse sicherzustellen sei, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden könne und nicht einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorbehalten sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZB 18/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ wegen fehlender Unterscheidungskraft für Waren wie u.a. Gebäck, Pfefferminzbonbons, Schokolade zu löschen ist. Die Markeninhaberin konnte dem nicht entgegenhalten, dass eine im Wortbestandteil gleichlautende Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“, deren Schutzdauer nicht verlängert worden war, jahrelang eingetragen war ohne angegriffen zu werden. Ein solches Vertrauen bzw. eine Bindungswirkung könne dem Löschungsantrag gegen die neuere Version der Marke nicht entgegengehalten werden, zumal es sich um ein anderes Kennzeichen handele. Die Eintragung für Waren wir z.B. Speiseeis, Kaugummi, Kaffee durfte jedoch bestehen bleiben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 12.06.2014, Az. 327 O 516/13
    § 14 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass als „MINI“ bezeichnete Wecker Markenrechte der Klägerin an der Wortmarke „MINI“ verletzen, auch wenn es sich im konkreten Fall um sehr kleine Wecker handelte und die Bezeichnung auf die Größe des Produktes verweisen sollte. Begründet hat dies das Gericht damit, dass die Beklagte das Wort „MINI“ nicht nur in der Produktbeschreibung verwendete, sondern auf der Verpackung in großen Buchstaben als Blickfang darstellte. Dies sehe der Verkehr als Herstellerhinweis und nicht als Beschreibung der Produktgröße.

  • veröffentlicht am 16. Juli 2014

    KG Berlin, Urteil vom 01.11.2013, Az. 5 U 68/13
    § 5 MarkenG, § 14 MarkenG, § 25 MarkenG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Inhaberin der Wortmarke „Stadt Land Fluss“ dem Vertreiber einer Smartphone-App des Namens „Stadt, Land, Fluss – Multiplayer“ dies nicht untersagen kann. Es liege durch den App-Vertreiber keine markenmäßige Benutzung der Marke vor, sondern lediglich die beschreibende Verwendung als Name eines bekannten Spieleklassikers. Zum Volltext der Entscheidung:

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