Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Ein Sternchenhinweis an einer Textwerbung, der „am Blickfang teilhat“, beugt einer Irreführung vorveröffentlicht am 3. Juli 2012
BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZR 173/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDer BGH hat erneut entschieden, dass die Platzierung eines Sternchens die Irreführungsgefahr einer bestimmten Werbeaussage ausräumt, wenn dieses „am Blickfang teilhat“. Der aufklärende Hinweis brauche, so der Senat, auch nicht in der Fußzeile der Werbung enthalten zu sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)