Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Dortmund: Kein Wertersatz für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei eBayveröffentlicht am 15. Januar 2009
LG Dortmund, Beschluss vom 19.07.2007, Az. 10 O 113/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 240 EGBGB, 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV; 355 Abs. 1 und 2 BGBDas Landgericht schloss sich in diesem Beschluss der bereits vom LG Berlin (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: LG Berlin) vertretenen Rechtsauffassung bezüglich der Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrungen bei eBay an. Es verneinte eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme von Waren. Um eine solche Pflicht konstatieren zu können, sei erforderlich, dass dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung bereits vor Vertragsschluss in Textform zugeleitet werde. Gerade dies sei bei eBay aber nicht möglich. Die Wiedergabe der Belehrung in der Artikelbeschreibung wird nach vorherrschender Auffassung der Gerichte nicht als Erfüllung des Textformerfordernisses angesehen; bei Versendung der Bestätigungs-E-Mail nach dem Kauf sei der Vertrag bereits geschlossen. Aus demselben Grund müsse die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat betragen.