Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Betreiber von Ärzte-Bewertungsportal www.jameda.de muss zu Unrecht bewertetem Arzt umfassend Auskunft zu dem bewertenden Nutzer erteilenveröffentlicht am 1. März 2016
BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15
§ 12 Abs. 1 TMG, § 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals, welches die Abgabe von anonymen oder pseudonymen Bewertungen ermöglicht, bei Hinweisen eines Arztes, dass mit dem bewertenden Nutzer überhaupt kein Kontakt bestanden habe, umfassenden Prüfungs- und Auskunftspflichten unterliegt. Derart verdeckt abgegebene Bewertungen erschwerten es dem betroffenen Arzt, so der Senat, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Zur Pressemitteilung Nr. 049/2016 vom 01.03.2016: (mehr …)
- BGH: Zur Markenverletzung durch Programmierung einer internen Suchmaschineveröffentlicht am 22. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 104/14
Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b, Abs. 2 EGV 207/2009, Art. 102 Abs. 1 EGV 207/2009; § 14 Abs. 6 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMGDer BGH hat entschieden, dass die Programmierung der internen Suchmaschine einer Verkaufsplattform in der Form, dass Suchanfragen von Nutzern automatisch in einer mit einer fremden Marke verwechselbaren Weise in den Quelltext der Internetseite aufgenommen und so durch eine externe Suchmaschine (z.B. Google) Treffer generiert werden, die zu der Internetseite dieser Verkaufsplattform führen, eine Markenverletzung durch aktives Tun darstellt. Es liege eine unzulässige markenmäßige Verwendung vor, für welche der Betreiber der Verkaufsplattform durch die vorgenommene Programmierung auch verantwortlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Yahoo Deutschland ist nicht für die Löschung von Links unter yahoo.de zuständigveröffentlicht am 11. September 2015
LG Hamburg, Urteil vom 10.07.2015, Az. 324 O 17/15
EU-RL 95/46/EGDas LG Hamburg hat entschieden, dass Yahoo Deutschland nicht Betreiber der Webseite www.yahoo.de oder anderer Yahoo-Suchmaschinenseiten ist. Somit sei das Unternehmen auch nicht für die Löschung von (z.B. das Persönlichkeitsrecht verletzenden) Links zuständig. Für sämtliche Dienste sei nach einer Umstrukturierung des Unternehmens die Yahoo Irland E.L. verantwortlich. Eine Störerhaftung der Yahoo Deutschland ergebe sich aus keinem Gesichtspunkt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Ein Pressearchiv muss Artikel, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, nach einer bestimmten Zeit entfernenveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Pressearchivs ab Inkenntnissetzung geeignete Vorkehrungen zu treffen hat, dass über sein Archiv öffentlich zugängliche Beiträge zu einer Person nicht „zu einer stetig fließenden Quelle von Beeinträchtigungen persönlichkeitsrechtlicher Belange des Betroffenen“ werden. Im vorliegenden Fall war ein Archivbeitrag, in welchem über „ein mehrere Jahre zurückliegendes“ strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichtet wurde, verfahrensgegenständlich. Auch auf Nachrichtenarchive wären die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wer als Veranstalter für eine fremde Aufführung wirbt und deren Gäste bewirtet, hat als Veranstalter notwendige Rechte bei der GEMA einzuholenveröffentlicht am 18. August 2015
BGH, Versäumnisurteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 204/13
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 19 Abs. 2 UrhG, § 97 UrhG, § 13b UrhWGDer BGH hat entschieden, dass als Mittäter einer urheberrechtsverletzenden Aufführung neben dem aufführenden Künstler, der den Verletzungserfolg durch die Aufführung im Sinne des § 19 Abs. 2 UrhG unmittelbar herbeiführt, auch der Veranstalter gilt, der nach § 13b Abs. 1 UrhWG verpflichtet ist, vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen. Der Betreiber eines Theaters, der für eine Aufführung im Veranstaltungskalender wirbt, die Veranstaltungsbesucher bewirtet und die Erlöse aus der Bewirtung einbehält, wirke als Veranstalter an der Aufführung mit. Dagegen sei nicht als Veranstalter anzusehen, wer lediglich die für das Konzert erforderlichen äußeren Vorkehrungen treffe, indem er etwa allein den Saal und sei es mietweise zur Verfügung stelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet für von ihm selbst geschaltete Anzeigen für fremde Angebote, die Markenrechte verletzenveröffentlicht am 27. März 2015
BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 240/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a GemeinschaftsmarkenverordnungDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetmarktplatzes wie z.B. eBay für Anzeigen haftet, die er für von Dritten eingestellte Angebote schaltet, wenn diese Angebote Markenrechte verletzen. Der Betreiber übernehme durch die Schaltung der Anzeigen eine aktive Rolle, die zu weitergehenden Prüfungspflichten führe. Für das Einstellen der markenverletzenden Angebote selbst, welches durch Dritte in einem automatisierten Verfahren erfolge, sei nämlich keine Haftung anzunehmen, da hier die Privilegierung des Diensteanbieters greife. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Betreiber eines RSS-Feeds haftet auf Schadensersatz, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzenveröffentlicht am 17. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 18/14
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines RSS-Feeds auf Schadensersatz haftet, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzen. Zitat: (mehr …)
- BGH: Zur Haftung des Webseiten-Betreibers, der fremde Inhalte selbst veröffentlichtveröffentlicht am 10. Januar 2014
BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. I ZR 39/12
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 19a UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber, der fremde (von einem Nutzer bereit gestellte) Inhalte veröffentlicht, für diese im Falle von Urheberrechtsverletzungen haftet. Dieser Fall sei zu unterscheiden von Hosting-Diensten, wo Nutzer selbst Inhalte hochladen könnten. Könne nur der Betreiber Inhalte veröffentlichen, habe er die Kontrolle darüber, unabhängig davon, woher die Inhalte stammen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München I: Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilenveröffentlicht am 5. August 2013
LG München I, Urteil vom 03.07.2013, Az. 25 O 23782/12
§ 12 TMG, § 14 TMGDas LG München hat entschieden, dass eine Ärztin, die auf einer Ärztebewertungsplattform schlecht bewertet wurde, keinen Anspruch gegen den Betreiber der Plattform auf Auskunft über Namen und Kontaktdaten des bewertenden Nutzers hat. Als Diensteanbieter dürfe der Betreiber Auskunft über Daten lediglich gemäß § 14 Abs. 2 TMG erteilen. Eine Verfolgung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts falle jedoch nicht unter diese Vorschrift und auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift komme eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BFH: Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon müssen Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über Nutzer mitteilenveröffentlicht am 17. Juli 2013
BFH, Urteil vom 16.05.2013, Az. II R 15/12
§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AODer BFH hat entschieden, dass Betreiber einer Internetplattform wie eBay oder Amazon der Steuerfahndung bei Sammelauskunftsersuchen Daten über ihre Nutzer mitteilen müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)