Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Gibt der Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung für seinen Mandanten ab, ohne eine Vollmacht vorlegen zu können, ist die Unterlassungserklärung unwirksamveröffentlicht am 28. Juni 2013
LG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2013, Az. 310 O 133/13
§ 164 Abs. 2 BGB, § 174 BGB, § 180 S. 1 und 2 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine durch einen Rechtsanwalt abgegebene Unterlassungserklärung unwirksam ist, wenn der Rechtsanwalt auf Anforderung der Gegenseite seine Vollmacht nicht nachweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)