Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Unzulässigkeit der Empfehlung eines Anwaltsportals ohne jegliche Erfahrung mit demselbenveröffentlicht am 16. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.08.2012, Az. 6 U 91/12
§ 5 UWG; § 517 ZPO, § 522 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Werbung für ein Anwaltsportal „…..com wird empfohlen von A“, wobei A ein Presseorgan ist, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn das Presseorgan bzw. dessen Redaktion keine Bewertung des Portals vorgenommen hat. Da eine Empfehlung als Ratschlag verstanden werde, dürfe der Leser erwarten, dass dem Ausspruch der Empfehlung eine Meinungsbildung zur Qualität des Angebots vorausgegangen sei. Dies sei hier gerade nicht geschehen. Es werde lediglich die Urteilsdatenbank des Portals in Anspruch genommen, aber eine Bewertung der eigentlichen Dienstleistungen sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Ausstellung von urheberrechtsverletzender Ware auf einer Messe ist Verbreitungshandlungveröffentlicht am 6. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 43/11
§ 17 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 Abs. 1 und 3 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Ausstellung eines urheberrechtsverletzenden Produkts eines ausländischen Herstellers (hier: unfreie Bearbeitung eines Kinderhochstuhls) auf einer Messe im Inland eine Verbreitungshandlung darstellt, die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Verletzten begründet. Vorliegend war das Produkt in 3 aufeinander folgenden Jahren auf einer Messe präsentiert worden. Daraus sei die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen, zumal ein an die inländischen Verkehrskreise gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vorliege, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräußerung kein Urheberrecht verletze. Zum Volltext der Entscheidung: