Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Eine kostenpflichtige Top-Bewertung auf einer Bewertungsplattform muss deutlich als “Anzeige” deklariert werdenveröffentlicht am 16. Oktober 2015
LG München I, Urteil vom 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG München I hat entschieden, dass eine Bewertungsplattform für Ärzte im Rahmen von Premium-Paketen angebotene kostenpflichtige Top-Bewertungen von Ärzten deutlich als Anzeige kennzeichnen muss. Zahlende Ärzte standen mit dem Premium-Paket mit ihrer Praxis u.a. an oberster Stelle der jeweiligen Ergebnisliste. Für unzureichend wurde die tatsächlich veranlasste Kennzeichnung erachtet, nach welcher die Bezeichnung des Arztes als „Premium-Partner” in kleiner Schriftgröße und entgegen der Leserichtung vorgehalten wurde und zudem als Mouse-over-Funktion u.a. der Text „Diese Anzeigen sind optionaler Teil des kostenpflichtigen Premium-Pakets Gold oder Platin und stehen in keinem Zusammenhang zu Bewertungen oder Empfehlungen” angezeigt wurde. Eine solche optische Gestaltung der „Platzierung” sei nicht geeignet, den Anzeigencharakter deutlich zu machen. Gegen das Urteil wurde Berufung zum OLG München (Az. 29 U 1445/15) eingelegt; nachdem der Senat allerdings die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durchblicken ließ, wurde die Berufung zurückgenommen.
- OLG Frankfurt a.M.: Bewertungsplattform muss erst nach Kenntniserlangung von Persönlichkeitsrechtsverletzung handeln und insoweit auch nur die Bewertung löschen und den Sachverhalt prüfenveröffentlicht am 16. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2015, Az. 16 W 29/15
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Bewertungsplattform nach Benachrichtigung über persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte rechtmäßig verhält, wenn er den betreffenden Inhalt löscht, aber keine weiteren Maßnahmen trifft oder Erklärungen abgibt. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber den Inhalt gelöscht und mitgeteilt, dass er den Sachverhalt innerhalb von 2-3 Wochen prüfen werde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab der Betreiber nicht ab. (mehr …)
- LG München I: Nutzer einer Bewertungsplattform darf neben eigentlicher Leistung auch die Vergütungsmodelle bewertenveröffentlicht am 20. August 2013
LG München I, Urteil vom 28.05.2013, Az. 25 O 9554/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 GGDas LG München I hat entschieden, dass der Betreiber einer Bewertungsplattform nicht für die Meinungsäußerungen der Plattformnutzer haftet und es den Nutzern solcher Bewertungsplattformen auch gestattet ist, neben der Leistung die Vergütungsmodelle zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Der Betreiber einer Bewertungsplattform muss keine Auskunft über Nutzer wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts erteilenveröffentlicht am 5. August 2013
LG München I, Urteil vom 03.07.2013, Az. 25 O 23782/12
§ 12 TMG, § 14 TMGDas LG München hat entschieden, dass eine Ärztin, die auf einer Ärztebewertungsplattform schlecht bewertet wurde, keinen Anspruch gegen den Betreiber der Plattform auf Auskunft über Namen und Kontaktdaten des bewertenden Nutzers hat. Als Diensteanbieter dürfe der Betreiber Auskunft über Daten lediglich gemäß § 14 Abs. 2 TMG erteilen. Eine Verfolgung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts falle jedoch nicht unter diese Vorschrift und auf Grund des Ausnahmecharakters der Vorschrift komme eine analoge Anwendung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung: