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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Juli 2009

    Bezirksregierung Düsseldorf, Anhörung vom 02.02.2009
    § 3 Abs. 1, Abs. 2 GlüStV, § 28 VwVfG

    Die Bezirksregierung Düsseldorf hat ausweislich einer Pressemitteilung vom Februar 2009 (Düsseldorf) darauf hingewiesen, dass sie die Verlosung einer Villa als verbotenes Glücksspiel ansieht. Die auf der Website angebotene Veranstaltung führte gegen den Kauf einer Teilnahmeberechtigung zu einem Quiz in drei Etappen, in dem im letzten Teil der schnellste Teilnehmer beim Quiz das Haus erwerben sollte. Als Begründung für ihre Maßnahme legte die Bezirksregierung dar, dass es sich bei den Angeboten um Glücksspiel handele, denn im Rahmen eines Spiels werde für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt und die Entscheidung über den Gewinn hänge ganz oder überwiegend vom Zufall ab. (mehr …)

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