Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Unternehmer haftet für verlinkten, nicht eindeutig rechtswidrigen Inhalt einer fremden Website erst mit Kenntniserlangungveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 74/14
§ 8 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der auf den nicht deutlich erkennbar rechtsverletzenden Inhalt einer fremden Internetseite verlinkt, erst dann grundsätzlich für die verlinkten Inhalte haftet, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erhalten hat, sofern er sich den Inhalt zuvor nicht zu eigen gemacht hat. Dies ist nicht der Fall, wenn allgemein auf eine Website verwiesen wird und der Nutzer sich qua eigener Entscheidung zu den betreffenden rechtswidrigen Inhalten „durchklicken“ muss. Wird der Unternehmer auf die Rechtsverletzung auf der verlinkten Internetseite hingewiesen, hat er dies zu prüfen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich dort um eine klare Rechtsverletzung handelt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungenveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
§ 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass der Vertrieb von im Ausland gefertigter Ware, bei deren Herstellung Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden, wie sie im Inland zum Schutz von Arbeitnehmern bestehen, nicht wettbewerbswidrig ist. Entsprechende internationale Übereinkommen sind nicht als Marktverhaltensregelungen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Ex-Partner muss intime Fotos und Videos (vor und nach dem Geschlechtsakt) nach Ende der Beziehung löschenveröffentlicht am 29. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 13.10.2015, Az. VI ZR 271/14
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 37 KUG und des § 98 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Löschung von Vervielfältigungsstücken intimer Bild- oder Filmaufnahmen besteht, so dass dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zusteht. Insoweit sei davon auszugehen, dass der Abgebildete seine ursprüngliche Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen stillschweigend auf die Dauer der Beziehung beschränkt habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Erstmalige Ausführungen zu einem Streitwert von über 20.000 EUR (für Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH) kommen in der Revisionsinstanz zu spätveröffentlicht am 21. Dezember 2015
BGH, Beschluss vom 11.11.2015, Az. I ZR 151/14
§ 26 Nr. 8 EGZPODer BGH hat entschieden, dass eine Prozesspartei, die die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen weder beanstandet noch glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts des Unterlassungsantrags maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht wurden, nicht hinreichend berücksichtigt worden seien, mit einem entsprechenden Vortrag in der Revisionsinstanz ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Verfahren machte die Beklagte erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geltend, sie müsse, um dem vom Berufungsgericht ausgesprochenen Verbot zu genügen, jährlich mehr als 50.000 € aufwenden; der Wert ihrer Beschwer durch dieses Verbot sei daher mit mindestens 22.000 € zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: In dem Aufstellen von Fernsehgeräten mit Zimmerantennen liegt noch keine GEMA-pflichtige „öffentliche Wiedergabe“veröffentlicht am 21. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14
§ 15 Abs. 2 S.1 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 3 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 5 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 22 S.1 UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, Art. 8 der EU-RL 2006/115Der BGH hat entschieden, dass ein Hotel allein damit, dass es seinen Gästen TV-Geräte mit Zimmerantenne anbietet, noch keine urheberrechtlich geschützten Werke (Fernsehsendungen) „öffentlich verbreitet“. Eine öffentliche Wiedergabe setze eine Handlung der Wiedergabe, also eine Übertragung geschützter Werke oder Leistungen durch den Nutzer voraus (etwa durch die Weiterleitung der Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine hoteleigene Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Gästezimmern). Das bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stelle dagegen keine Wiedergabe dar. Der Betreiber eines Hotels, der die Gästezimmer lediglich mit Fernsehgeräten ausstatte, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden könnten, gebe die Fernsehsendungen daher nicht wieder und schulde daher der GEMA auch keine Urhebervergütung. Zur Pressemitteilung Nr. 207/2015 hier.
- BGH: Exklusiv-Interview eines TV-Senders darf als „Zitat“ ohne Einwilligung übernommen werden / § 51 UrhGveröffentlicht am 18. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 69/14
§ 51 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein TV-Sender Exklusivinterviews eines anderen, konkurrierenden TV-Senders aus dessen Fernsehsendungen eigenmächtig übernehmen darf, wenn es sich dabei um ein Zitat gemäß § 51 UrhG handelt. Für das Eingreifen dieser Schutzschranke sei es nicht erforderlich, dass sich der Zitierende in erheblichem Umfang mit dem übernommenen Werk auseinandersetze. Vielmehr reiche es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheine. Dies wiederum sei im Streitfall zu bejahen, weil die Sendungen der Beklagten die Selbstinszenierung von Liliana M. in den Medien zum Gegenstand hatten und die übernommenen Interviewausschnitte hierfür als Beleg verwendet worden seien. Zur Pressemitteilung Nr. 206/2015 des BGH gelangen Sie hier.
- BGH: Werbung am Ende automatischer Antwort-E-Mails verletzt das Persönlichkeitsrecht von Verbrauchernveröffentlicht am 18. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass das Zusenden von Werbung, welche in sog. „No-Reply“-Bestätigungsmails (automatische Anwort-E-Mails) enthalten ist, gegen das Persönlichkeitsrecht eines Verbrauchers verstößt, wenn dieser zuvor erklärt hat, keine Werbung erhalten zu wollen. Damit bestätigte der BGH die Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (hier) und widerrief das entgegenstehende Urteil der Berufungsinstanz (LG Stuttgart, hier). Zur Pressemitteilung Nr. 205/2015: (mehr …)
- BGH: Zur sekundären Darlegungslast für die Entkräftung der Tätervermutung beim Filesharing – Tauschbörse IIIveröffentlicht am 17. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 75/14
§ 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die tatsächliche Vermutung für die Täterschaft eines Anschlussinhabers bezüglich der Begehung illegalen Filesharings nicht durch die pauschale Behauptung einer theoretischen Zugriffmöglichkeit von im Haushalt lebenden Dritten auf den Internetanschluss entkräftet werden kann. Es müsse eine Nutzung konkret zum Verletzungszeitpunkt dargelegt werden sowie der Versuch, durch eigene Nachforschungen Erkenntnisse zur möglichen Täterschaft eines Mitnutzers zu erlangen. Im vorliegenden Fall sei die Darstellung des Beklagten sehr vage geblieben, zumal zunächst ein Familienurlaub aller Anschlussnutzer behauptet wurde, der jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Einlassungen zur konkreten Nutzungsmöglichkeit von Ehefrau und Kindern blieben aus. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Frage, ob sich ein Rechtsanwalt, der mehrere Fachanwaltstitel führt, zugleich als „Spezialist“ bezeichnen darfveröffentlicht am 16. Dezember 2015
BGH, Beschluss vom 28.10.2015, Az. AnwZ (Brfg) 31/14
§ 7 Abs. 1 BORADer BGH hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt, der mehrere Fachanwaltstitel führt, auch als Spezialist in den betreffenden Rechtsgebieten bzw. einer Schnittmenge derselben bezeichnen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder im Zusammenhang mit Filesharing – Tauschbörse IIveröffentlicht am 16. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
§ 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 670 BGB, § 832 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO, § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 448 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bei der Internetnutzung beaufsichtigen müssen, um z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen zu verhindern. Dazu genüge es in der Regel jedoch, dass das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und die Teilnahme daran verboten werde. Allgemeine Belehrungen zu „ordentlichem Verhalten“ seien jedoch nicht ausreichend. Komme es auf Grund der Verletzung von Aufsichtspflichten zu Urheberrechtsverletzungen, seien die Eltern dafür verantwortlich und zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt habe (§ 832 I 1 BGB). Zum Volltext der Entscheidung hier.