IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juni 2015

    OLG Köln, Urteil vom 06.03.2014, Az. 15 U 133/13
    § 22 KUG, § 23 KUG; § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung, die ein bekanntes Quizformat samt Moderator nachstellt, auch dann Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz verletzt, wenn die Ähnlichkeit der Werbefigur mit dem echten Moderator nur gering ist. Ergebe sich aus der Gesamtanordnung der Nachstellung der eindeutige Bezug zum Original, handele es sich um ein „Bildnis“ im Sinne des Kunsturhebergesetzes, welches nur mit Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden dürfe. Fehle diese, könne der Abgebildete Unterlassung und Auskunft verlangen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14
    § 22 S. 1 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos in einem Eventportal von einer Hostess auf einer Prominentenparty rechtmäßig ist. Das Servicepersonal auf einer solchen Veranstaltung müsse damit rechnen, dass Bilder veröffentlicht werden, auf denen sie zu sehen seien. Die Tätigkeit auf einer solchen Party beinhalte daher die konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen, die z.B. – wie vorliegend – eine Hostess beim Anbieten von Aktionsware zeigen. Der Presse wäre eine Unterscheidung von nicht prominenten und prominenten Teilnehmern einer solchen Veranstaltung auch kaum zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juli 2014

    OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, Az. 15 U 86/13
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 f. KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass über eine Prominente (die sowohl als Tochter einer Prominenten als auch selbst als Schauspielerin bekannt ist) keine Berichterstattung über „wilde Kussszenen“ in einer Discothek ohne ihre Zustimmung erfolgen darf. Bei dem überwiegend unterhaltenden Informationsbeitrag überwiege das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, welche sich zwar an einem öffentlichen Ort befand, jedoch nicht damit rechnen musste, dass ihre dortigen Aktivitäten auch einer unbegrenzten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden würden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.02.2013, Az. 11 U 37/12
    Art. 5 Abs. 3 GG; § 16 UrhG, § 53 Abs. 1 UrhG, § 60 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Einscannen von künstlerischen Bildniswerken (hier: digitale Porträtfotografie) ohne Einwilligung des Urhebers zulässig ist, wenn dies zum privaten Gebrauch erfolgt. Dies gelte auch dann, wenn das Original-Werk noch nicht veröffentlicht wurde. § 53 Abs. 1 UrhG („Privatkopie“) sei auch bei Kunstwerken anwendbar und nicht im Lichte der grundgesetzlichen Kunstfreiheit einzuschränken. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2012

    LG Berlin, Urteil vom 20.10.2009, Az. 27 O 832/09
    § 823 BGB, analog § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 22 f. KUG; § 185 ff. StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass durch die Veröffentlichung eines Artikels unter der Überschrift „Sind die Aliens schon unter uns?“ mit begleitender Abbildung und namentlicher Nennung eines Rechtsanwalts das Persönlichkeitsrecht dieses Anwalts verletzt wird. Er müsse es nicht hinnehmen, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Die Kunstfreiheit greife hier nicht zu Gunsten der Antragsgegnerin, denn der Umstand einer satirischen Darstellung eröffne nicht automatisch den Schutzbereich. Nicht jede Satire sei zugleich Kunst. Vorliegend bewege sich (auch ein bundesweit bekannter) Rechtsanwalt nicht derart in der Öffentlichkeit, dass allein schon seine Person ein öffentliches Interesse wecke. Deshalb sei eine Berichterstattung samt Bildveröffentlichung ohne konkreten Anlass nicht zulässig. Letzterer sei vorliegend nicht gegeben. Anders sei dies möglicherweise bei Karl Lagerfeld, Claudia Roth und Lorielle London zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2011

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.02.2011, Az. 16 U 172/10
    §§ 22, 23 KUG; 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung bzw. einem Filmbeitrag nicht ohne Weiteres widerrufen werden kann. Für einen wirksamen Widerruf müsse ein wichtiger Grund vorliegen oder die innere Einstellung des Widerrufenden zu seinen Äußerungen (hier: Interview) müsse sich geändert haben. Auch bei einer Wandlung der Persönlichkeit sei ein Widerruf möglich. Lägen diese Fälle nicht vor, sei ein Widerruf nicht gerechtfertigt. Vorliegend sei der Grund der Widerrufs, dass der Kläger mit dem kritischen Inhalt des Fernsehberichts nicht einverstanden sei. Dies rechtfertige einen Widerruf jedoch gerade nicht, da niemand einen Anspruch darauf habe, von anderen so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juni 2010

    BGH, Beschluss vom 24.04.2008, Az. I ZB 21/06
    §§ 3 Abs. 1; § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Foto von Marlene Dietrich nicht für alle beantragten Waren und Dienstleistungen als Marke eingetragen werden kann, da eine Unterscheidungskraft nur hinsichtlich solcher Waren und Dienstleistungen besteht, die keinen Bezug zu der abgebildeten Person haben. Für Waren und Dienstleistungen z.B. aus den Gebieten Computerprogramme und Computerprogrammsysteme, bespielte Ton- und/oder Bild(ton)träger, Video-/Tonbänder, -platten, -CDs, -DVDs und Kassetten, Kino- und Fernsehfilme, Bücher, Druckereierzeugnisse, Kalender, Grußkarten, Lesezeichen; Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Musikdarbietungen; Theateraufführungen; Filmproduktion, -verleih; Produktion von Hörfunk- und Fernsehsendungen; Produktion von Showdarbietungen; Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen, sei in der Abbildung jedoch lediglich eine bloße Sachangabe gegeben. Darin sähen die angesprochenen Verkehrskreise einen thematischen oder sonstigen sachlichen Bezug zu der abgebildeten Person und fassten es deshalb als (bloß) beschreibenden Hinweis auf diese und nicht als Hinweis auf die Herkunft der betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen auf.
    (mehr …)

I