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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. November 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 25.09.2015, Az. 324 O 161/15
    § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für die wiederholte Bildveröffentlichung der Ehefrau eines Prominenten, der einen schweren Unfall erlitten hatte, eine Geldentschädigung in Höhe von 60.000,00 EUR angemessen ist. Zwar handele es sich bei dem Unfall des Prominenten um ein zeitgeschichtliches Ereignis, an welchem ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestehe. Die Veröffentlichung von Bildern der Ehefrau beim Betreten/Verlassen des Krankenhauses dienten jedoch nicht der Information, sondern dem reinen Voyeurismus, so dass eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 20.02.2013, Az. 28 O 431/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Abbildung einer Filmszene ohne Einwilligung der darin abgebildeten Person(en) nicht zu fremden Werbezwecken genutzt werden darf. Vorliegend hatte die Beklagte ein Szenenbild aus dem Film „Die Wanderhure“ zur Bewerbung von TV-Geräten (indem das Szenenbild auf dem „Bildschirm“ der TV-Geräte in der Werbeanzeige eingeblendet wurde) verwendet. Dies sei ohne Einwilligung unzulässig, befand das Gericht, da damit nicht der Film beworben werde, sondern der Werbe- und Imagewert der abgebildeten Schauspielerin zur Bewerbung eigener Produkte der Beklagten ausgenutzt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 14.08.2013, Az. 28 O 144/13
    § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG

    Das LG Köln hat entschieden, dass heimlich gefertigte Fotos, die eine Prominente beim Verlassen einer Entzugsklinik zeigen, veröffentlicht werden dürfen, wenn es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelt. Die Betroffene hatte ihre Alkoholerkrankung schon zuvor in der Öffentlichkeit diskutiert und Berichterstattungen zugelassen. Deshalb überwiege bei dem streitgegenständlichen Foto das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, auch wenn es sich um einen privaten Moment handele. Eine Ausnahme bestehe in dieser Konstellation nur für die Abbildung des minderjährigen Sohnes, der seine Mutter von der Klinik abholte. Dessen Veröffentlichung war auf Grund des höher anzusetzenden Schutzes für Kinder und Jugendliche unzulässig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. März 2013

    BGH, Urteil vom 16.08.2012, Az. I ZR 96/09
    § 97 Abs. 1 UrhG aF; § 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass im Falle einer urheberrechtswidrigen Veröffentlichung von Bildern in einer Tageszeitung seitens der Zeitung Auskunft zu erteilen ist, um die Berechnung des Schadensersatzes für den Urheber zu ermöglichen. Diese Auskunft müsse sich auf alle Faktoren beziehen, die zur Berechnung erforderlich seien. Im vorliegenden Fall seien dies die Anzahl verkauften Exemplare der Zeitung, in welcher die Bilder abgedruckt waren, eine dezidierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben über den mit den jeweiligen Ausgaben in Deutschland erwirtschafteten Gewinn sowie die Anzahl der in Deutschland an den einzelnen Wochentagen (Montag bis Freitag) des Juni 2007 verkauften Exemplare der Zeitung zu Vergleichszwecken für eine mögliche Auflagensteigerung. Zum Volltext der Entscheidung:

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