IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Dezember 2012

    AG Bonn, Urteil vom 30.10.2012, Az. 108 C 271/12
    § 307 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein in einem Kreditvertrag festgelegtes Bearbeitungsentgelt (hier: 1.200,00 EUR für einen Kredit von 40.000,00 EUR) unwirksam ist, wenn es sich um eine AGB-Klausel handelt. Eine solche Klausel sei als unzulässige Preisnebenabrede unwirksam. Es handele sich um ein Entgelt für eine Leistung, die der Verwender der AGB von Gesetz wegen sowieso erbringen müsse (Kapitalüberlassung durch den Darlehensgeber) und für die keine zusätzliche Vergütung anfalle. Daher sei die Gebühr zzgl. Zinsen dem Kläger zu erstatten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Beschluss vom 01.10.2012, Az. 11 O 39/12
    § 5a UWG

    Das LG Bonn hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Bewerbung eines iPhone 5 ohne einen Hinweis auf eine vorhandene SIM-Lock-Sperre wettbewerbswidrig ist. Es handele sich bei dieser Information um eine wesentliche Eigenschaft, über die ein Verbraucher in Kenntnis gesetzt werden müsse, da sie erheblichen Einfluss auf seine Kaufentscheidung habe. Ein SIM-Lock schränke die Brauchbarkeit des Mobiltelefons erheblich ein, wenn weder im In- noch im Ausland das Netz oder die SIM-Karte eines anderen Anbieters genutzt werden könne.

  • veröffentlicht am 21. August 2012

    LG Bonn, Urteil vom 29.05.2012, Az. 11 O 7/12, nicht rechtskräftig
    § 5 Abs. 1 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 UWG

    Das LG Bonn hat nach einem Gericht des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv, hier) entschieden, dass die Telekom keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben an Kunden schicken darf, ohne dass ein verbindlicher Auftrag vorliegt. Darin liege eine unzumutbare Belästigung. Im entschiedenen Fall seien potentielle Kunden nach Anruf durch ein Call-Center mit einem Schreiben mit der Betreffzeile „Ihr Wechsel zur Telekom“ kontaktiert worden, auch wenn im vorausgegangen Telefonat gar kein Auftrag erteilt worden sei. Ähnlich entschied bereits das OLG Köln (hier) für unverlangte Auftragsbestätigungen.

  • veröffentlicht am 27. Juli 2012

    LG Bonn, Urteil vom 10.01.2012, Az. 11 O 40/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass ein Schreiben an Verbraucher mit dem Wortlaut (…) wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie in die Nutzung Ihrer freiwillig angegebenen Daten eingewilligt haben (…). Wir freuen uns, Sie künftig über neue Angebote und Dienste informieren zu dürfen (…) unzulässige Belästigung ist, wenn die erwähnte Einwilligung vom Versender nicht nachgewiesen wird. Der Adressat werde sowohl in zeitlicher Hinsicht ungerechtfertigt in Anspruch genommen, als auch mit finanziellen Aufwendungen der durch dieses „Bestätigungsschreiben“ herausgeforderten Korrespondenz belastet. Der Werbende müsse eine konkrete Einverständniserklärung des betroffenen Verbrauchers vollständig dokumentieren, was vorliegend nicht habe geleistet werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Urteil vom 27.03.2012, Az. 11 O 46/11
    § 3 Abs. 3 Anhang 2a UWG
    , § 5 Abs. 1 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass die Vorlage von „Auftragsbestätigungen“ an Kunden eines Telekommunikationsunternehmens wettbewerbswidrig ist, wenn diesen Bestätigungen keine entsprechende Vertragserklärung des Kunden zur Änderung oder Erweiterung seines bestehenden Vertrages zu Grunde liegt. In diesen Fällen handele es sich um nicht bestellte Dienstleistungen. Auch liege durch die „Bestätigung“ eines gar nicht erteilten Auftrags durch die Behauptung einer vorhergehenden Vertragsänderung eine Irreführung des Kunden vor. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2012

    LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
    § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2012

    LG Bonn, Urteil vom 14.02.2012, Az. 11 O 60/11
    § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass die Angabe der Fundstelle eines Testurteils in der Werbung in geringer Schriftgröße nicht zwangsläufig zur Wettbewerbswidrigkeit führt. In der streitgegenständlichen Werbung stellte die Kammer durch Inaugenscheinnahme des Originalprospektes in der mündlichen Verhandlung fest, dass die Fundstellenangabe trotz ihrer geringen Schriftgröße ohne besondere Anstrengungen lesbar sei, weil sie schon unmittelbar durch einen kurzen Blick auf die dort zitierten Testurteile diesen selbst entnommen werden könnte. Wenn andere Gerichte festgestellt hätten, dass zur Lesbarkeit einer Fundstellenangabe im Regelfall mindestens eine 6-Punkt-Schrift erforderlich sei, so sei dies auf die konkreten Umstände des Einzelfalles zurückzuführen (vgl. u.a. OLG Celle, LG Tübingen, LG Kiel). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2012

    LG Bonn, Urteil vom 28.03.2012, Az. 5 S 205/11
    § 133 BGB, § 157 BGB, § 164 ff. BGB, § 433 BGB

    Das LG Bonn hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, wer Vertragspartner eines über eine Internethandelsplattform abgeschlossenen Geschäfts wird, wenn ein fremder (eBay-)Account für den Erwerb einer Ware genutzt wird. Dazu führte das Gericht aus, dass es für die Frage, ob bei einem Handeln unter fremdem Namen ein Geschäft des Namensinhabers oder ein Eigengeschäft des Handelnden vorliege, es auf den Empfängerhorizont des anderen Vertragsteils ankomme. Bei einer Internet-Plattform wie eBay müsse sich der Verkäufer auf die abrufbaren Daten des Käufers (= Daten des Accountinhabers) verlassen, die Annahme eines Eigengeschäfts des tatsächlich Handelnden komme mangels Erkennbarkeit der abweichenden Identität regelmäßig nicht in Betracht. Vorliegend sei jedoch, abweichend vom Regelfall, eine Barzahlung bei Abholung vereinbart worden, so dass aus der Perspektive des Verkäufers derjenige Vertragspartner werden solle, der im Rahmen der Abwicklung des Rechtsgeschäfts durch Übergabe des Kaufpreises und Entgegennahme des Kaufgegenstandes erkennbar als Käufer auftrete. Dies gelte jedenfalls solange, wie der tatsächlich Handelnde sich nicht abweichend hiervon als Vertreter eines anderen geriere. Letzteres traf im zu entscheidenden Fall nicht zu, so dass der wegen eines Sachmangels klagende Käufer, der den Account seiner Freundin genutzt hatte, tatsächlich Vertragspartner der Verkäufers geworden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Urteil vom 12.01.2012, Az. 11 O 49/11
    § 7 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass Werbeanrufe der Telekom (z.B. für Telekommunikations-Dienstleistungsverträge oder für Verträge über den Empfang von digitalem Femsehen) unzulässig sind, wenn die Telekom keine wirksame Einverständniserklärung des angerufenen Kunden vorweisen kann. Dafür sei die Telekom auch beweisbelastet. Vorliegend hatte die Telekom behauptet, einige Kunden hätten ihre Einwilligung im Rahmen eines Gewinnspiels erteilt, konnte allerdings zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht einmal die Teilnahme der benannten Kunden an dem Spiel belegen. In anderen aufgeführten Fällen von unerwünschten Telefonanrufen urteilte das Gericht, dass ein bereits vorgesetztes Häkchen zur Einwilligung in Werbeanrufe in einem Vertrag unter der Rubrik Vertragspartner / All­gemeine Geschäftsbedingungen / Datenschutzerklärung nicht ausreiche, da die Einwilligung für Werbung immer gesondert zu erteilen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2011

    LG Bonn, Urteil vom 30.09.2011, Az. 16 O 104/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Bonn hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Aussage „Bis 31.12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK …“ auf dem Briefkopf eines Sachverständigen irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese nach dem 31.12.2009 noch verwendet werde. Zwar sei inhaltlich zutreffend auf die am 31.12.2009 erlosche Bestellung des Sachverständigen hingewiesen worden, trotzdem sei die Aussage geeignet, beim angesprochenen Verkehr irreführende Vorstellungen hervorzurufen. Auch mit dem Hinweis auf eine abgelaufene Bestellung werde der Fortbestand einer nicht mehr bestehenden Qualifikation suggeriert. Auch sei nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Bestellung erloschen sei.

I