Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein Produkt, dessen Gestaltung sich an eine im Verkehr durchgesetzte 3D Marke anlehnt, wird gleichermaßen als herkunftsweisend verstanden / Bountyveröffentlicht am 6. Januar 2016
BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 23/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass immer dann, wenn zwischen einer im Verkehr durchgesetzten 3D-Marke (hier: Bounty-Riegel) und einer Ware hochgradige Zeichenähnlichkeit besteht, grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (vgl. bereits BGH, Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04 – Pralinenform I; BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. I ZR 17/05 – Pralinenform II). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Unlautere Nachahmung von Schokoriegel-Verpackungen – Zur Übernahme von Gestaltungsmerkmalenveröffentlicht am 27. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 85/13
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer Schokoriegel-Verpackung eine unlautere Nachahmung darstellen kann. Vorliegend hatte die Beklagte zwei Schokoriegel auf einer Süßwarenmesse präsentiert, die in Gestaltung und Verpackung den bekannten Riegeln „Bounty“ und „Snickers“ ähnlich waren. Das Gericht prüfte hinsichtlich beider Beanstandungen die Erscheinungsbilder und Gestaltungsmerkmale und kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich des „Bounty“-Riegels keine unlautere Nachahmung vorliege, da ausreichende Abweichungen vorhanden seien. Hinsichtlich der „Snickers“-Nachahmung bejahte das Gericht jedoch einen Verstoß. Auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Klageprodukte wurde der Streitwert auf 1 Million Euro festgelegt. Zum Volltext der Entscheidung: