Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Verwendung eines Formulars, das einen Vertragsabschluss verschleiert, ist wettbewerbswidrig / Machtwort zum Branchenbuch-Betrugveröffentlicht am 3. Januar 2012
BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az. I ZR 157/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein schriftliches Angebot für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, welches beim durchschnittlichen Betrachter den Eindruck erweckt, er erhalte lediglich einen Korrekturabzug für einen bereits getätigten Branchenbucheintrag („Zwischenüberschrift „Bitte die Adressdaten überprüfen und auf Wunsch vervollständigen“) irreführend und auch als unlautere Verschleierung wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte wurde zur Unterlassung und zur Übernahme der Abmahnkosten verurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:
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