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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Januar 2013

    LG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2012, Az. 22 O 211/12
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Braunschweig hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Gutscheinwerbung einer Fahrschule für ein so genanntes „Führerscheinpaket“ wettbewerbswidrig ist, wenn lediglich ein Pauschalpreis angegeben wird, ohne die Einzelpreise für die darin enthaltenen Leistungen zu nennen. Es müsse für den Fahrschüler ohne weitere Rechenschritte erkennbar sein, was eine Ausbildungsstunde koste. Auch sei die angegebene Befristung des Gutscheins auf eine Gültigkeit von 24 Monaten unzulässig, weil dadurch die gesetzliche Verjährung verkürzt werden könne.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2012

    OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011, Az. 2 U 106/11
    § 1 UKlaG, § 5 Abs. 1 UKlaG; § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Braunschweig hat in diesem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass für die Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung im Verfahren der einstweiligen Verfügung der Antragsgegner glaubhaft machen muss, dass konkrete Umstände dafür sprechen, dass der Antragsteller schon zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis von den streitgegenständlichen Verstößen hatte. Bei einem Verband oder Unternehmen sei dafür die Kenntnis der Personen maßgeblich, die für die Ermittlung von (Wettbewerbs-)Verstößen zuständig seien. Eine Pflicht zur Marktbeobachtung bestehe jedoch nicht. Darüber hinaus könne der Antragsteller auch durch sein eigenes Verhalten die Vermutung der Dringlichkeit widerlegen, wenn er erkennen lasse, dass es ihm nicht eilig sei. Zitat:

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  • veröffentlicht am 8. Mai 2012

    OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.12.2011, Az. 2 U 106/11
    § 1 UKlaG

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass im Wege der einstweiligen Verfügung nicht nur die zukünftige Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln untersagt werden kann, sondern auch die Berufung auf diese Klauseln bei bereits abgeschlossenen Verträgen. Mit der fortwährenden Anwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen sei wegen der großen Reichweite eine erhebliche Beeinträchtigung des Rechtsfriedens verbunden, so dass eine Interessenabwägung regelmäßig zugunsten der Unterlassungsverfügung ausfalle. Aus den Gründen:

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  • veröffentlicht am 26. April 2012

    LG Braunschweig, Urteil vom 21.12.2011, Az. 9 O 1286/11
    § 8 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Münzhändler, der zur Bewerbung von 10-Euro-Silbermünzen die Formulierung „amtlich streng limitierte Auflage“ verwendete, irreführend und damit wettbewerbswidrig handelt. Die verwendete Formulierung erzeuge beim Verbraucher den Eindruck, dass es sich bei den vertriebenen Münzen um seltene Exemplare handele, die möglicherweise in einer Auflage von einigen Tausend erschienen seien. Tatsächlich seien aber von den vertriebenen Münzen je Motiv mindestens 1,5 Mio. Stück ausgegeben worden, so dass die Formulierung „strenge Limitierung“ einen erheblichen Irrtum erzeuge. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. März 2012

    OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2011, 2 W 92/11
    § 3 ZPO, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos in einer privaten eBay-Auktion 300,00 EUR beträgt. Den Lizenzsatz für das vom Beklagten genutzte Bild habe der Kläger mit 150,00 EUR bemessen. Es sei weiter sachgerecht, diesen Lizenzsatz für die Streitwertbemessung des Unterlassungsanspruchs grundsätzlich zu verdoppeln, weil mit dem Unterlassungsanspruch eben gleichgerichtete weitere Verletzungen verhindert werden sollten. Dies gelte zumindest dann, wenn wie hier das Bild lediglich für einen privaten Ebay-Verkauf verwendet worden sei und keine weiteren konkreten Anhaltspunkte für eine umfassendere Nutzung des Bildes durch den Verletzer dargetan werden, die einen höheren Multiplikations-Faktor rechtfertigten. Generalpräventive Erwägungen hätten bei der Streitwertfestsetzung, auf deren Grundlage die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren festgesetzt werden, außer Betracht zu bleiben. Ähnlich großzügig zeigte sich das OLG Braunschweig in der Entscheidung OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11 (hier), als es dem geschädigten Rechteinhaber 20,00 EUR Schadensersatz je Bild zubilligte. Was wir davon halten? Das Braunschweiger Oberlandesgericht mag offensichtlich keine Urheberrechtsstreitigkeiten. Daher sollte man als in seinen Rechten Verletzter unter Ausnutzung des „fliegenden Gerichtsstandes“ in andere Regionen weiterziehen.  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Februar 2012

    OLG Braunschweig, Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11
    § 13 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 4 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 97a Abs. 2 UrhG

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass für die Bemessung des Schadensersatzes bei einer unrechtmäßigen Fotonutzung innerhalb eines privaten eBay-Angebots nicht auf die MFM-Honorarempfehlungen zurückgegriffen werden kann, weil diese eine solche Nutzung nicht erfassen. Es sei für die Bemessung auf eine repräsentative Vertragspraxis des Fotografen für die Vermarktung seiner Bilder abzustellen. Sei eine solche Praxis nicht vorhanden, sei zu schätzen, was vernünftige Parteien für eine Nutzung vereinbart hätten. Die angemessene Lizenzhöhe sei bei einem Privatverkauf zudem durch den zu erzielenden Verkaufspreis begrenzt. Ein Aufschlag für die unterbliebene Urhebernennung sei nicht zu erheben. Schließlich bestehe auch kein Anspruch auf Abmahnkosten, wenn der Fotograf in der Lage gewesen sei, eine Abmahnung ohne rechtsanwaltliche Hilfe auszusprechen. Vorliegend sah das Gericht eine Lizenzgebühr von 20,00 EUR pro Foto, bei 4 Fotos also 80,00 EUR, als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2011

    LG Braunschweig, Urteil vom 28.04.2010, Az. 9 O 2367/09
    § 12 BGB

    Das LG Braunschweig hat entschieden, dass eine Firma mit der Bezeichnung „MyFab“ keinen Anspruch auf Löschung der Domains „www.myfab.de“ und „www.my-fab.de“ hat, wenn diese bereits vor Gründung der Firma registriert wurden. Dies gelte auch, wenn die registrierten Domains bis zur Klageerhebung gar nicht genutzt worden seien, wenn jedenfalls ein Benutzungswille vorgelegen habe. Zwar stehe der Klägerin ein Namensrecht an der Bezeichnung „myfab“ zu, dieses sei jedoch durch die Registrierung der Domains vor Gründung des Unternehmens nicht verletzt worden. Zudem sei es dem Unternehmen möglich gewesen, vor Gründung bzw. Namensgebung die Verfügbarkeit begehrter Domains zu prüfen. Dass dies unterblieben sei, könne nicht dem Beklagten angelastet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Oktober 2011

    LG Braunschweig, Urteil vom 05.10.2011, Az. 9 O 1956/11 (278)
    § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Nach der viel beachteten „AnyDVD“-Entscheidung des BGH (hier), die der Heise-Verlag in einem Marathon von Verfahren erstritt (welcher wohl keine gerichtliche Instanz in Deutschland ausließ), hat sich nunmehr das LG Braunschweig der Frage angenommen, ob das Setzen eines oder mehrerer Links auf Quellen, in denen sich rechtswidrig gewonnenes Informationsmaterial befindet, rechtens ist. Dies wurde im Ergebnis bejaht. Geklagt hatte das Mitglied einer Burschenschaft gegen ein Onlinemagazin, welches E-Mails eines Burschenschaftlers auf einem linksgerichteten Informationsportal zitiert und verlinkt hatte. Nachdem mehrere Zeitungen, wie beispielsweise die Frankfurter Rundschau, die Süddeutsche oder der Spiegel über die aktuellen Ereignisse im Hinblick auf den jährlich stattfindenden Burschenschaftstag berichtet hatten, ging die Kammer von einem „gesteigerten Medieninteresse“ zu der seitens einiger Burschenschaftler gestellten Forderung aus, den Zugang zu den einzelnen Vereinen der Deutschen Burschenschaft zu verschärfen, insbesondere von der Abstammung abhängig zu machen. Auch der Inhalt der verlinkten E-Mails habe insoweit der „Stimmungsmache“ innerhalb des Verbandes gedient, die sich irgendwann auch öffentlich auswirken habe sollen. Auch bestehe ein Informations- und Berichterstattungsinteresse gerade an den wörtlichen Zitaten des Klägers, aus denen sich Einblicke in die interne Struktur der Burschenschaft und den Umgang mit den gegenwärtigen Ereignissen ergäben. Insoweit bestehe auch für die Beklagte ein berechtigtes Interesse daran, im Rahmen ihrer Berichterstattung einen Hyperlink zu setzen, der auf weiterführende Informationen verweise. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Januar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Braunschweig, Urteil vom 24.11.2010, Az. 2 U 113/08
    § 14 II Nr 1 und 2 VMarkenG; Art 5 Abs 1 MarkenRL

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung bei Verwendung von Google Adwords vorliegt, wenn die Anzeige unter der Option „weitgehend passende Keywords“ aufgegeben wurde und über diese Funktion ein eine fremde Marke enthaltendes Keyword zur Keyword-Liste hinzugefügt wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn dieses Keyword bei Buchung der Anzeige in der Keyword-Liste erschienen sei und hätte abgewählt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Beschluss vom 02.09.2010, Az. 2 U 36/10
    §§ 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1; 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG; § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Hinweis eines Händlers, seine Ware werde mit einer Rechnung versandt, welche die Mehrwertsteuer ausweise, als sog. „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ wettbewerbswidrig ist. Mit der Erteilung einer solchen Rechnung genüge die Verfügungsbeklagte lediglich einer rechtlichen Verpflichtung. Vergleiche auch die Entscheidungen des LG Bremen und LG Stuttgart. (mehr …)

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