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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Urteil vom 16.12.2014, Az. 2 BvE 2/14
    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass auch eine Bundesfamilienministerin (hier: der SPD) am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen (hier: gegen die NPD) teilnehmen darf, wenn dies „nicht unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen“ erfolgt. Die Ministerin habe demzufolge auch nicht gegen das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsgebot verstoßen. Zur Pressemitteilung Nr. 115/2014 vom 16. Dezember 2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. März 2011

    Ein Einkauf bei eBay zeichnet sich durch wenige Klicks bis zum Vorliegen eines rechtsverbindlichen Vertrags aus. Die Auktion galt und gilt als verbindliches Angebot. Wer als eBay-Verkäufer über die allgemeine Artikelbeschreibung hinaus einem bestimmten Bieter noch vor Vertragsschluss bestimmte gesetzliche Informationen übermitteln wollte, um etwa eine möglichst kurze Widerrufsfrist sicher zu stellen, der hatte bei eBay das Nachsehen. Nach einigen gesetzlichen und eBay-seitigen technischen Änderungen ist es dem Verkäufer nun zwar möglich, die wesentlichen Pflichtinformationen zeitnah nach Vertragsabschluss zu überreichen („… alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher„). Doch nach dieser schweren Geburt kündigt sich neues Grauen an. Denn nunmehr soll der Verbraucher vor Vertragsschluss (aktiv) bestätigen, dass er u.a. bestimmte Kosteninformationen erhalten hat. Der entscheidende Passus der Hässlichkeit nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (dort S. 3): (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie SPD-Fraktion im Bundestag fragt sich jetzt auch schon, ob der Abmahnzug in dieser Bundesrepublik zuviel Geschwindigkeit aufgenommen hat. Während die Regierung sich unfähig zeigt, die neue (gesetzliche) Widerrufsbelehrung mit der aktuellen europäischen Rechtsprechung zu harmonisieren, nimmt die SPD das arg emotionsgeladene Thema Abmahnwahn zeitgerecht auf, um noch etwas Wahlkampfstimmung zu betreiben. Zu hoffen bleibt, dass die Politik den Ernst der Lage erkannt hat und fähig ist, Abhilfe zu schaffen. Hier ist sie also, die „Kleine Anfrage“: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2008

    Nach einem ersten Referentenentwurf, über den DR. DAMM & PARTNER am 30.06.2008 bereits berichteten (Referentenentwurf) wurde nun am 05.11.2008 der angekündigte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Er soll am 31.10.2009 in Kraft treten.

    Das Gesetz (Gesetzesentwurf) wird zahlreiche Neuerung für den Onlinehandel mit sich bringen, u.a.: (1) Verbraucher, die Kreditverträge abschließen, sollen besser geschützt werden, (2) für Anbieter und Nutzer von bargeldlosen Zahlungsdienstleistungen sollen in Zukunft einheitliche Regelungen für Zahlungsverfahren wie Überweisung, ec-Karte und Lastschrift gelten, (3) Widerrufsfristen und -folgen, die derzeit bei Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon einerseits, und Onlineshops andererseits unterschiedlich ausfallen, sollen angeglichen werden und (4) das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen soll nicht nur vereinfacht, sondern die entsprechenden Musterbelehrungen aus der BGB-InfoV auch endlich in das BGB übernommen werden. Letzteres hat zur Folge, dass bei unveränderter Übernahme des gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmusters durch den Onlinehändler die in der Vergangenheit häufigen Abmahnungen wegen fehlerhafter Abfassung der Widerrufsbelehrung Makulatur sein werden. Unter anderem hatte das LG Halle mit Urteil vom 13.05.2005, Az. 1 S 28/05 (LG Halle) entschieden, dass die vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsbelehrung (§ 14 Abs. 1 BGB- InfoV einschließlich seiner Anlage 2) rechtswidrig und mangels hinreichender Verordnungsermächtigung nichtig sei.

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2008

    In einer Fragestunde des Deutschen Bundestages im Februar 2008 hat die Bundesregierung verlauten lassen, dass sie einstweilen keine konkreten Schritte gegen missbräuchliche Abmahnungen einleiten werde. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Antworten der Bundesregierung). Mit § 12 Abs. 1 S. 2, 4 UWG seien ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt worden, um dem Abmahnungsmissbrauch Einhalt zu gebieten. Die Bundesregierung werde aber „das Instrument der Abmahnung und seine Anwendung in der Praxis aber darüber hinaus weiter intensiv beobachten und im Zusammenhang mit einer Evaluierung von UWG-Regelungen auf den Prüfstand stellen“. Anzumerken ist, dass mit der anstehenden Novellierung des UWG im Rahmen der sog. UGP-Richtlinie eher eine Verschärfung der Abmahnsituation zu befürchten ist, als eine Abschwächung, da nach dieser neuen Regelung auch eine Vielzahl bagatellhafter Verstöße abmahnfähig sind (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: UGP-RL). Eine Abmahnerliste wurde von der Bundesregierung in Ermangelung der Sinnhaftigkeit abgelehnt: „Eine Liste, in der alle natürlichen und juristischen Personen aufgeführt werden, die in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen haben, würde keine Aussage darüber enthalten, ob die entsprechenden Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren. Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.“ (mehr …)

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