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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. April 2014

    BSG, Urteil vom 02.04.2014, Az. B 3 KS 3/12 R
    § 1 KSVG, § 2 KSVG

    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Honorar des Künstlers Costa Cordalis für die Teilnahme am RTL-Dschungelcamp nicht der Künstlersozialabgabepflicht unterliegt, wenn der Künstler mit dem Fernsehsender die Zahlung des Honorars an eine Kommanditgesellschaft vereinbart, deren gewinnbezugsberechtigter Gesellschafter er ist. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juni 2011

    BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KS 4/10 R
    §§ 1; 2 S. 1 KSVG

    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Modedesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungs- gesetz (KSVG) unterliegt. Weder entspreche ihre Tätigkeit der einer Designerin im Sinne des KSVG noch habe sich die Klägerin aus dem angestammten Bereich des (Kunst-)Handwerks gelöst und sei als in Kunstkreisen anerkannte Künstlerin anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 14/08 R
    § 129 Abs 5a SGB V

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass für nach Deutschland importierte Fertigarzneimittel Apothekenabgabepreise nicht gelten, weder aufgrund der Preisvorschriften nach dem AMG noch aufgrund des § 129 Abs 5a SGB V. Die inländischen Arzneimittel-Preisvorschriften sind folglich als klassisches hoheitliches Eingriffsrecht nicht auf Arzneimittel anwendbar, die sich außerhalb des Inlands befinden (BSG, Urteil vom 28.7.2008, Az. B 1 KR 4/08 R, RdNr 23 ff. = BSGE 101, 161). Der BGH hat jüngst eine entgegengesetzte Rechtsansicht verkündet und den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen.

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2009

    BSG, Urteil vom 24.01.2008, Az. B 3 KS 1/07 R
    §§ 24, 25 KSVG

    Das Bundessozialgericht hat mit diesem Urteil entschieden, dass eine Künstlersozialversicherung nicht für Berufssportler besteht, die an Werbefilmen oder anderen Werbeformen beteiligt sind. Die Klägerin vermarktete die Persönlichkeitsrechte von Profisportlern, wozu auch gehörte, dass diese mehrfach im Jahr für TV-Werbespots, Foto- und Sprachaufnahmen zur Verfügung standen. Die Beklagte war der Auffassung, dass die Honorare für diese Tätigkeit der KSA (Künstlersozialabgabe) unterfielen und zog die Klägerin zu dieser Abgabe heran. Als Grund führte die Beklagte an, dass die Sportler in den Werbefilmen eine Rolle darstellen und sich nicht als Sportler präsentieren würden. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht in der Revisionsinstanz nicht an. Profisportler würden sich nicht durch Werbeauftritte in darstellende Künstler verwandelt. Sie zögen in Werbefilmen primär wirtschaftlichen Nutzen aus ihrer Bekanntheit und Popularität auf sportlichem Gebiet. Die Voraussetzung der Ausübung darstellender Kunst sei durch TV-Werbeaufnahmen nicht erfüllt. Diese Tätigkeit stelle lediglich einen Annex zur Berufsausübung als Sportler dar. Die Frage, wie Werbeauftritte ehemaliger Profisportler oder gar die Mitwirkung eines Sportlers in einem Kinofilm zu bewerten wäre, ließ das Gericht jedoch offen.

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  • veröffentlicht am 1. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBSG, Urteil vom 01.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R
    § 25 Abs 1 Satz 1 KSVG

    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Dieter Bohlens Tätigkeit für die Musik-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) Kunst ist und demnach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterfällt. Die Jurymitglieder seien als wesentlicher Teil des Showkonzepts zu „eigenschöpferischen, höchstpersön- lichen Leistungen“ verpflichtet. Dies spreche für einen Künstlerstatus. Dagegen komme es hinsichtlich der Künstlersozialabgabe nicht auf die Qualität und Gestaltungshöhe der unterhaltenden Kunst an. Das BSG will seine Entscheidung auch auf sachbezogene TV-Unterhaltung („factual entertainment“) bezogen wissen, wie etwa „Big Brother“ oder „Germany’s next Topmodel“. RTL hatte zuvor erfolglos eine Verletzung von § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG gerügt. (mehr …)

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