IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. August 2013

    LG München I, Beschluss vom 11.06.2013, Az. 33 O 12678/13 – nicht rechtskräftig
    § 312g BGB, § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass es dem Betreiber der Internethandelsplattform amazon.de untersagt ist, die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ anzubieten. Vielmehr müsse der Abschluss der Mitgliedschaft bei „Amazon Prime“ über eine Schaltfläche angeboten werden, aus der sich eindeutig ergebe, dass die Mitgliedschaft kostenpflichtig sei. Dies sei noch nicht der Fall, wenn der erste Monat der Mitgliedschaft noch kostenfrei sei, der Vertrag aber automatisch in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umgewandelt werde.

  • veröffentlicht am 18. März 2011

    Ein Einkauf bei eBay zeichnet sich durch wenige Klicks bis zum Vorliegen eines rechtsverbindlichen Vertrags aus. Die Auktion galt und gilt als verbindliches Angebot. Wer als eBay-Verkäufer über die allgemeine Artikelbeschreibung hinaus einem bestimmten Bieter noch vor Vertragsschluss bestimmte gesetzliche Informationen übermitteln wollte, um etwa eine möglichst kurze Widerrufsfrist sicher zu stellen, der hatte bei eBay das Nachsehen. Nach einigen gesetzlichen und eBay-seitigen technischen Änderungen ist es dem Verkäufer nun zwar möglich, die wesentlichen Pflichtinformationen zeitnah nach Vertragsabschluss zu überreichen („… alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher„). Doch nach dieser schweren Geburt kündigt sich neues Grauen an. Denn nunmehr soll der Verbraucher vor Vertragsschluss (aktiv) bestätigen, dass er u.a. bestimmte Kosteninformationen erhalten hat. Der entscheidende Passus der Hässlichkeit nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (dort S. 3): (mehr …)

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