Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BVerfG: Bundesministerin darf auf Ministeriumsseite nicht gegen andere Partei (hier: AfD) Stellung beziehenveröffentlicht am 20. Januar 2016
BVerfG, Beschluss vom 07.11.2015, Az. 2 BvQ 39/15
Art. 8 GG, Art. 21 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bundesministerin für Forschung und Bildung, Johanna Wanka, auf ihrer Ministeriumsseite einstweilen keine Pressemitteilung gegen die AfD mit dem Text „Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015: Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ veröffentlichen darf. Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) werde damit in ihren Rechten auf Versammlungsfreiheit und auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien verletzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Zeitung hat Anspruch auf anonymisiertes Strafurteil gegen ehemaligen Landesinnenminister (hier: Vorteilsannahme und Abgeordnetenbestechung)veröffentlicht am 20. November 2015
BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15
Art. 5 Abs. 1 S.2 GG, § 4 Abs. 1 und 2 ThürPrGDas BVerfG hat entschieden, dass eine Zeitung Anspruch hat auf Auskunft über die schriftlichen Urteilsgründe eines Strafurteils gegen einen ehemaligen Innenminister eines Bundeslandes, und zwar durch die Übersendung einer anonymisierten Kopie des Urteils. Eine Verweigerung, so der Senat, verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann vom Recht auf Meinungsfreiheit umfasst seinveröffentlicht am 20. Juli 2015
BVerfG, Urteil vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12
Art. 5 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ vom Recht auf Meinungsfreiheit umfasst sein kann. Zwar sei die Äußerung als Schmähkritik einzustufen, weil die Bezeichnung „Winkeladvokatur“ des erforderlichen Sachbezugs entbehre und als bloße Diffamierung angesehen werden müsse. Das OLG Köln habe indes nicht stark genug gewichtet, dass die Äußerung zunächst nur gegenüber der Rechtsanwaltskammer getätigt und dann in einen Zivilprozess eingeführt worden sei, in dem nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von ihr hätten Kenntnis nehmen können. Das Oberlandesgericht habe zudem nicht hinreichend in seine Erwägungen eingestellt, dass der Vorwurf des Winkeladvokaten nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre bedeute und den Kläger damit lediglich in seiner Sozialsphäre betreffe, zumal der Beschwerdeführer sich wörtlich allein auf die Kanzlei und nicht auf die Person bezogen und den Begriff Winkeladvokatur in Anführungszeichen gesetzt habe. Was wir davon halten? Das Urteil sollte nicht als Freibrief verstanden werden, Rechtsanwälte als „Winkeladvokaten“ zu bezeichnen, auch nicht unter dem Schutz eines laufenden gerichtlichen Zivilverfahrens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Button mit dem Aufdruck „Fck Cps“ stellt keine Beleidigung dar / Meinungsfreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2015
BVerfG, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 BvR 1036/14
Art. 5 GGDas BVerfG hat entschieden, dass ein Button mit dem Aufdruck „Fck Cps“ keine Beleidigung darstellt, sondern noch von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Was wir davon halten? Die junge Dame, die sich hier als Klägerin an das höchste deutsche Verfassungsgericht wendete, sollte in einem eigenen Notfall, in dem es ihr um Leib und Leben geht, in Hinblick auf die herbeieilenden Ordnungshüter zunächst für eine Sekunde überlegen, ob sie deren Hilfe überhaupt annehmen kann. Aus prinzipiellen, aber auch aus moralischen Gründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Auch eine Bundesfamilienministerin darf am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen teilnehmen, wenn sie sich das Amt nicht zu Nutze machtveröffentlicht am 17. Dezember 2014
BVerfG, Urteil vom 16.12.2014, Az. 2 BvE 2/14
Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass auch eine Bundesfamilienministerin (hier: der SPD) am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen (hier: gegen die NPD) teilnehmen darf, wenn dies „nicht unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen“ erfolgt. Die Ministerin habe demzufolge auch nicht gegen das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsgebot verstoßen. Zur Pressemitteilung Nr. 115/2014 vom 16. Dezember 2014: (mehr …)
- BVerfG: Der Fachanwaltstitel erlischt nicht mit Ende der Anwaltszulassung, wenn jährliche Fortbildungen erfolgen / Berufsausübungsfreiheitveröffentlicht am 24. November 2014
BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014, Az. 1 BvR 1815/12
§ 43c Abs. 1 S.1 BRAO, § 3 FAO, Art. 12 GGDas BVerfG hat entschieden, dass der Fachanwaltstitel nicht mit dem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf unwiderbringlich erlischt, sondern vielmehr nach erneuter Zulassung fortgesetzt werden darf, wenn der betreffende Rechtsanwalt seiner jährlichen Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist. Ein zuwiderlaufendes Verbot verletze das Recht des Rechtsanwalts auf Berufsausübungsfreiheit. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Bayrische Landrätin darf nicht als „durchgeknallte Frau“ bezeichnet werden / Ehrverletzungveröffentlicht am 24. Januar 2014
BVerfG, Beschluss vom 11.12.2013, Az. 1 BvR 194/13
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 2 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ eine ehrverletzende Erklärung ist, die nicht mehr von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Zur Pressemitteilung Nr. 2/2013 vom 21.01.2014:
(mehr …) - BVerfG: Zur Verfassungsgemäßheit der von einer Versicherung vom Versicherungsnehmer geforderten Entbindung von der Schweigepflicht / Datenschutzveröffentlicht am 6. September 2013
BVerfG, Beschluss vom 17.07.2013, Az. 1 BvR 3167/08
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass der Deutsche Rentenversicherung Bund […] im Zusammenhang mit einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen kein Anspruch darauf hat, dass der Versicherte sein Einverständnis gibt, dass der DRB umfassend über die Gesundheitsverhältnisse, bzw. über die berufliche Situation Auskunft erhält. Auch sei die Forderung einer Ermächtung, den o.g. Sozialversicherungsträger, gemäß § 67 b SGB X alle vorliegenden medizinischen Gutachten in Kopie zur Verfügung zu stellen, rechtswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ durch den Flüchtlingsrat ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 2. September 2013
BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, Az. 1 BvR 444/13
Art. 5 Abs. 1 GG
Das BVerfG hat entschieden, dass die Verleihung des „Denkzettels für strukturellen und systeminternen Rassismus“ im Jahre 2010 an das Rechtsamt einer Stadt von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt war. Zwar sei scharfe Kritik am Vorgehen des Rechtsamts im Umgang mit einem gehörlosen Flüchtlings geübt worden, es habe sich jedoch nicht um Schmähkritik oder – wie die Strafgerichte annahmen – um üble Nachrede gehandelt. Maßnahmen der öffentlichen Gewalt müssten ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisiert werden können. Dies gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht in diesem Zusammenhang besonders hoch zu veranschlagen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - BVerfG: Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann unter besonderen Umständen als noch zulässige Meinungsäußerung geltenveröffentlicht am 12. August 2013
BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Im vorliegenden Fall berücksichtigte der Senat, dass die Äußerung zunächst nur gegenüber der Rechtsanwaltskammer getätigt und dann in einen Zivilprozess eingeführt wurde, in dem nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von ihr Kenntnis nehmen konnten. Auch bedeute der Vorwurf des Winkeladvokaten nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre und betreffe den Unterlassungskläger damit lediglich in seiner Sozialsphäre. Anders entschieden hatten noch das LG Köln und das OLG Köln (hier). Zur Pressemitteilung Nr. 51/2013 des BVerfG vom 09.08.2013:
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